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Re: ladendiebstahl
Hi,
2 Reihen unten geht es um die Verhältnismäßigkeit.
Ladendiebstahl wird generell bei der Ersttat i.d.R. wg. "fehlen öffentlichem Interesse" gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt, also mithin keine Vorstrafe.
Es kommt natürlich darauf an, wie oft die Dame bereits ertappt wurde. Kein vernünftiger Staatsanwalt und Richter fordert/verhängt eine solche Maßnahme, es sei denn, die bisherigen "Maßnahmen" waren keine Abschreckung.
Die Dame ist mit Sicherheit nicht "Ersttäter" und ich habe keine Lust, die nicht erwischten Ladendiebstähle bei meinem Einkauf zu bezahlen; der Handel kalkuliert mittlerweile mit bis zu 3% des kaufpreises für Ladendiebstähle ein, die w i r bezahlen müssen, weil die Diebe nicht erwischt werden.
Wo beginnt ein Diebstahl?
10,00 DM, 100 DM, 1.000,00 DM??
Für mich sind 50,00 DM Verlust im Monat nicht viel, aber für einen Sozialhilfeempfänger ist dies existenzbedrohend.
Wenn es zudem Diebstahl war, war es kein "Mundraub"; also nicht geklaut des Hungers wegen, oder????
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