Neben einer roten Fußgängerampel gehen?

Hallo, Rechtler.

Zwei Begebenheiten sind rechtlich (m.E.) klar:

  1. Eine Fußgängerampel darf bei Rot nicht überquert werden.
  2. Eine ‚normale‘ Straße darf (innerorts etc.) überquert werden.

Wie ist es aber mit dem Grenzfall?
Wenn ich eine rote Fußgängerampel nicht überqueren darf, eine ‚normale‘ Strße aber schon, wie weit muss ich von einer (roten) Fußgängerampel entfernt die Straße überqueren, damit meine Überquerung nichts mehr mit der Ampel zu tun hat??

Danke
Markuss

Hi,

ich hatte mal in der Grundschule (DDR) gelernt, daß ein Weg von 50m zu Ampeln und Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) zumutbar ist, und man in diesem Bereich die Straße nicht überqueren darf…

Vielleicht hilfts…

Grüßle

Winni

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

50 m in der DDR gehen??

Hi,

ich hatte mal in der Grundschule (DDR) gelernt, daß ein Weg
von 50m zu Ampeln und Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen)
zumutbar ist, und man in diesem Bereich die Straße nicht
überqueren darf…

Vielleicht hilfts…

Grüßle

Hi Winni,

das ist aber sehr weit! Dann kann man gleich auf Grün warten. Ich gehe einfach hinter dem Auto, das an der Ampel steht, über die Straße.

ich hatte mal in der Grundschule (DDR) gelernt, daß ein Weg
von 50m zu Ampeln und Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen)
zumutbar ist, und man in diesem Bereich die Straße nicht
überqueren darf…

Vielleicht hilfts…

das ist aber sehr weit! Dann kann man gleich auf Grün warten.
Ich gehe einfach hinter dem Auto, das an der Ampel steht, über
die Straße.

Ich habe seinerzeit in der DDR das gleiche gelernt. Unsere Klasse hat sogar mit dieser Frage irgendein Preisausschreiben gewonnen.

Bis denne!
Schnoof

das ist aber sehr weit! Dann kann man gleich auf Grün warten.
Ich gehe einfach hinter dem Auto, das an der Ampel steht, über
die Straße.

Hi.

Ja, ich mach’s auch manchmal. Aber wenn dann doch was passieren sollte, ist es eine echte rechtliche Frage…
Ich weiß z.B. dass man (lt. Gerichtsurteil, vor längerer Zeit gelesen, keine Ahnung wo) z.B. bis zu 3 Meter neben einem Zebrastreifen oder markierten Übergang gehen darf, um noch die rechtlichen Aspekte dieses Übergangs gelten machen zu dürfen.

Markuss

Zebra- und Grenzstreifen
Verwechselt Du nicht den Zebra- mit den Grenzstreifen? An der Grenze kann ich mir 50 m gut vorstellen, aber nicht am Zebrastreifen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus

In Österreich gelten für diesen Fall 25 m, siehe http://ris.bka.gv.at/bundesrecht §76, Abs. 6.

Für Deutschland hab ich aber keine entsprechende Regelung gefunden, zumindest nicht auf http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_25.php

Schöne Grüße aus Österreich
Roland

ich hatte mal in der Grundschule (DDR) gelernt, daß ein Weg
von 50m zu Ampeln und Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen)
zumutbar ist, und man in diesem Bereich die Straße nicht
überqueren darf…

Zwei Begebenheiten sind rechtlich (m.E.) klar:

  1. Eine Fußgängerampel darf bei Rot nicht überquert werden.
  2. Eine ‚normale‘ Straße darf (innerorts etc.) überquert
    werden.

Wenn ich eine rote Fußgängerampel nicht überqueren darf, eine
‚normale‘ Strße aber schon, wie weit muss ich von einer
(roten) Fußgängerampel entfernt die Straße überqueren, damit
meine Überquerung nichts mehr mit der Ampel zu tun hat??

Darf man hier lachen??

:wink:

Verwechselt Du nicht den Zebra- mit den Grenzstreifen?

nene, war wirklich so. Vom Osten lernen heißt siegen lernen!..oder so :wink:)

Gruß,
Micha

‚von der Sowjetunion‘

nene, war wirklich so. Vom Osten lernen heißt siegen
lernen!..oder so :wink:)

Gruß,
Micha

Sure you can!

Darf man hier lachen??

:wink:

If you understand the joke

:wink:)

nen Ossi verbessern wollen, nene!
Das weiß ich wohl, mein Osten war künstlerische Freiheit!

Gruß,
Micha

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]