Widerrufsrecht b. einem Webhosting-Provider

Hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann, da ich mich in rechtlichen Dingen weniger auskenne. Habe vor ein paar Tagen bei einem Webhosting-Providers ein Vertrag abgeschlossen mit gleichzeitiger Domain-Registrierung. Wie ich jetzt mitbekommen habe, leider für viel zu viel. Daher möchte ich diesen Provider gerne kündigen. Einen anderen habe ich bereits gefunden, der meine alte Webseite auch auslösen würde. ISt eine Kündigung möglich vielleicht aufgrund des gestzl. Wiederrufsrecht oder durch ein Fernabsatzgeschäft. Bin für jeden Rat dankbar.

Habe den Artikel grade selber gefunden.
Das Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 21.12.2000 (310 O 425/00; rechtskräftig) entschieden, daß das Fernabsatzgesetz auch auf „Provider“ Anwendung findet, die im Internet abgeschlossen werden. Der Provider hat vor oder bei Abschluß des Providervertrages auf das Widerrufsrecht des Verbrauchers gem. § 3 Abs. 1 Ziffer 2 b Fernabsatzgesetz hinzuweisen. Dieses gilt auch dann, wenn das Widerrufsrecht vorzeitig mit dem Beginn der Dienstleistung erlischt.

Heisst das jetzt, dass ich aus dem Vertrag komme, da die 14 Tage noch nicht vorbei sind und der Provider mich nicht auf das Widerrufsrecht aufmerksam gemacht hat. Wie ist das mit meiner registrierten Domain bzw. Domainname?

Highspeed24

Hi,

genau da sehe ich das problem. ich kenne einen hoster der hat das so geregelt, dass dieser ein paar tage mit der eintragung abwartet. erst wenn diese tage vorbei sind wird die domain registriert. man kann aber per mausklick auf das widerrufsrecht verzichten und die domain wird innerhalb von 24h registriert.

du solltest erst einmal prüfen ob das bei deinem hoster auch so ist. vorallem denke ich dass wenn die domainregistrierung vom hoster beantragt wurde, dass du dann für die laufzeit des vertrages nicht rauskommst oder die domain nur per KK Antrag umziehen kannst.

mfg
highspeed24

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du solltest erst einmal prüfen ob das bei deinem hoster auch
so ist. vorallem denke ich dass wenn die domainregistrierung
vom hoster beantragt wurde, dass du dann für die laufzeit des
vertrages nicht rauskommst oder die domain nur per KK Antrag
umziehen kannst.

Habe ich - ich habe auch ein paar Tage bis zur Registirerung warten müssen, aber es sind immernoch nicht die 14 Tage rum. Die Domain möchte ich gerne behalten. Wie gesagt ich habe einen, der mir diese per KK-Antrag auslösen würde. Geht das dann, oder würde bei Kündigung auch die Registrierung der Domain bei Denic wegfallen. Was ist zu tun? Danke

Hallo,

bei kündigung des paketes verlierst du i.d.R. nicht die Domain vorallem dann nicht wenn du sie mittels eines kk antrages umziehen lässt. die kündigung des paketes tritt erst dann ein, wenn die domain erfolgreich umgezogen wurde.
die domain wird also erst umgezogen, dann wird sie in das neue paket eingebunden, und letzenendes wird dann das alte paket beim alten hoster gekündigt.

mfg
highspeed24

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