hallöchen, wenn ich durch den supermarkt schlendere, fallen mir nicht selten kaputte packungen auf, meist in den fächern zwischen den rolltreppen. dann liegen gummibärchen, kekse und wer weiss was nicht noch alles zwischen all den intakten packungen. wie ist das nun eigentlich, wenn ich da zugreife und während der beschwerlichen rolltreppenfahrt zur stärkung einen solchen keks oder anderes verzehre. ist das eigentlich ladendiebstahl? dem laden entsteht doch dadurch kein schaden. gruss goetz
wie ist das nun eigentlich, wenn ich da zugreife
und während der beschwerlichen rolltreppenfahrt zur stärkung
einen solchen keks oder anderes verzehre.
… absolut eklig, die vergammelten alten Kekse aufzuessen, die von irgendwelchen fremden Leuten angelutscht wieder in die Box gesteckt wurden. Mahlzeit!!!
ist seit 1975 nicht mehr straffrei owT
Gibt es auch gar nicht mehr.
Hallo Nick,
den § 370 gibt es nicht mehr…
Dafür gibt es jetzt den :
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§ 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
*snip*
Es ist also keineswegs so,das es diesen „Tatbestand“ nicht mehr gibt,
nur wird in der Regel dafür kein Ermittlungsverfahren mehr eingeleitet.
mfg
Frank
Die Beiträge hier werden immer verrückter. Ich habe mal einen Jungen gesehen, der Kaugummi von der Straße aufgehoben hat, welches dort KLEBTE, und dann hat er es… ja… in den Mund… pfui.
Levay
Hallo,
Die Beiträge hier werden immer verrückter.
*g* - in der Tat gehört der Beitrag wohl eher ins Psycho oder Witze Brett. Das ekeligste was ich diesbzgl. gesehen habe, war ein Typ, der in einen Wartesaal auf einem Flugplatz rumstehe halbleere Bierdosen trank - sicher inkl. der dort gelöschten Kippen.
Gruss
Enno
Hallo Gotz,
ich würde unterstellen, wenn Dich jemand beobachtet, dass Du ein Problem hast. Greifst Du zu ist dies, so doof es klingen mag, Ladendiebstahl, auch wenn der eigentliche Dieb nur die Ware teilweise zurück gelassen hat.
Wenn ich jemand an einem Regal oder sonst in einem Kaufhaus aus einer offenen Packung essen sehe, sofern dies vor der Kasse ist, geht der mit mir zur Kasse. Hinter der Kasse muss ich wohl davon ausgehen, dass die Ware bezahlt ist.
Wenn nun derartige Lebensmittel zwischen den „äusserst hygienischen Bereichen von Rolltreppen liegen“ solltest Du Dir weniger über die Frage ob es Diebstahl ist wie über die Frage, wie fit Dein Immunsystem gegen Bakterien aller Art ist Gedanken machen. Dann kann man ja auch hinter dem Kaufhaus mal im Mülleimer nachschauen.
Also, vor der Kasse und in Ordnung ist es sicher Diebstahl. Liegt die Ware auf dem Boden oder gar zwischen Rolltreppen, ist es für den Esser ein Hygieneproblem.
Könnte ein 1-EUR Job nach Clement werden. Gummibärchen , die andere wegwerfen zwischen der Rolltreppe aufessen. Bitte den Text und die Antwort nicht so ernst nehmen.
Gruss Günter
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