Hallo,
ich habe in der Vergangenheit schon oft gelesen, dass der „finale Rettungsschuss“ ein juristisches Problem war. Auch der Abschuss eines von Terroristen besetzten Flugzeugs, das offenbar in bewohntem Gebiet zum Absturz gebracht werden soll, soll nur erlaubt sein, wenn ein besonderes Gesetz dies regelt.
Ich verstehe das nicht. Ich will nicht wilder Ballerei oder leichtsinnigem Töten das Wort reden. Das Strafgesetzbuch sagt aber doch seit Langem:
StGB § 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Wenn also z. B. ein Scharfschütze einen Bankräuber tötet, der die Bank mit einer Geisel verlässt, die er mit einer Waffe bedroht; oder wenn ein Jagdflieger ein Passagierflugzeug abschießt, das allem Anschein nach im Zentrum einer Großstadt abstürzen soll, ist nach dem o. a. beides m. M. Notwehr.
Warum also Sondergesetze? Das Gebot der Verhältnismäßigkeit müsste im Einzelfall so doer so überprüft werden.
Gruß
Peter