Zulassungsvoraussetzungen privatdetektiv

hallöchen miteinander, kürzlich äusserte ein bekannter, das man, um privater ermittler zu werden, einfach nur nicht vorbestraft sein darf und dann sehr simpel über eine gewerbeanmeldung dieser tätigkeit nachgehen kann. das klang mir doch recht ungewöhnlich. ist da wirklich nicht mehr nötig? gruss goetz

Hallo Goetz,

Dein Bekannter hat Recht. Privatdetektiv ist kein geschützter Beruf,
weshalb ein Gewerbeschein reicht, um sich Privatschnüffler oder
dergleichen nennen zu dürfen. Allerdings gibt es auch hier natio- &
internationale Berufsverbände, die versuchen, das Ganze ein wenig zu
reglementieren.

ist da wirklich nicht mehr nötig?

Meines Wissens war das nie anders.

Gruß - Jaschiii

Hallo Goetz,

nein außer einer Gewerbeanmeldung benötigst dafür überhaupt nichts…
Auch Vorstrafen sind uninteressant,da der „Beruf“ Detektiv nämlich keiner ist…Tätig wird dieser nämlich entweder nach § 59 HGB
(Kaufhaus-Dektektiv) oder nach § 611 BGB („Privat-Detektiv“).
Im ersten Fall ist der betreffende „Detektiv“ Angestellter des
Kaufhauses/Konzerne usw. und im zweiten Fall „Angestellter“ des
Auftraggebers.
Und um es sofort mal klar zu machen…DER DETEKTIV HAT KEINE
SONDERRECHTE!!!
Auch nicht das Anrecht auf einen Waffenschein…

Außerdem ist diese Sparte onhehin keine „rosige“ für Jungunternehmen.
Kaufhaus-Detektive werden,wenn sie denn noch eingestellt werden,meistens mit einem niedrigen Fixum (Brutto 800,-€ im Monat)
eingestellt und müssen sich den „Rest“ ihres Lohnes über die „Fangprämien“ reinholen…

Privat-Detektive haben nach dem Wegfall der „lukrativen Scheidungsfälle“ heute vorwiegend ihr Betätigungsfeld in der
Wirtschaft (Unterschlagung/Diebstahl/Betrug).Wobei dieser Markt
aber weitgehend durch die „alteingesssenen“ Security-Firmen abgedeckt
wird.Da nur diese über die notwendigen technischen Mittel
(Funkzentrale/Fahrzeuge/Video usw.) verfügen.
Auch nicht zu vergessen das berühmte „Viamin B“…:smile:

mfg

Frank