Hallo,
gebe mir Mühe dieses Posting so unpersönlich wie möglich zu
gestalten 
Ja, sehr gut, einer weiß, wie’s geht!
Gehe ich recht in der Annahme, dass ein privater Stellplatz,
der zu einer Mietwohnung gehört und auch im entsprechenden
Mietvertrag aufgeführt ist - allerdings nix kostet - als
„gemietet“ bezeichnet werden kann?
Wenn der doch im Mietvertrag aufgeführt ist, ist er auch Mietobjekt und kann durchaus als gemietet bezeichnet werden. Und „nix kostet“ gibt’s nicht. „Im Gesamtpreis enthalten“ trifft die Sache wohl eher.
Ich denke schon… Folglich hat derjenige auch alleiniges
„Parkrecht“?!
Wenn dann dieser eine Stellplatz nur für den einen bestimmten Mieter bestimmt ist und nicht einer von vielen Stellplätzen, wobei sich die Mieter aussuchen dürfen, welchen sie nehmen, dann wohl ja.
Angenommen dieser Parkplatz wird durch eine
andere, unbekannte Person besetzt, welche Möglichkeiter hat
der rechtmäßige Mieter das KFZ zu entfernen oder zumindest
anfallende Kosten (z.B. Parkkosten,Strafzettel) an einen
Dritten weiterzuleiten? :
Entfernen ist sehr problematisch, da in aller Regel unverhältnismäßig. Aber Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Verwarnungsgelder, das ist drin! Zwei Probleme sehe ich allerdings: a) muss ganz klar sein, dass es sich um einen privaten, an eine bestimmte Person vermieteten Stellplatz handelt und b) muss man Namen und Adressen des Übeltäters herausfinden. Schwierig!
Wäre es reintheoretisch möglich den
VERmieter dafür haftend zu machen, dass er die „Parkordnung“
nicht überwacht hat?
Ach bitte. Vermieter haben ja auch nichts besseres zu tun als den ganzen Tag über ihre Grundstücke zu patrouillieren…
Verzeiht meinen laienhafte Frage, ich bin in rechtlichen
Dingen keine Experte.
Wenigstens gibst Du’s zu …