gemieteter Stellplatz

Von: , Frage gestellt am Do, 13. Jan 2005
Hallo,

gebe mir Mühe dieses Posting so unpersönlich wie möglich zu gestalten :-)

Gehe ich recht in der Annahme, dass ein privater Stellplatz, der zu einer Mietwohnung gehört und auch im entsprechenden Mietvertrag aufgeführt ist - allerdings nix kostet - als "gemietet" bezeichnet werden kann?
Ich denke schon... Folglich hat derjenige auch alleiniges "Parkrecht"?! Angenommen dieser Parkplatz wird durch eine andere, unbekannte Person besetzt, welche Möglichkeiter hat der rechtmäßige Mieter das KFZ zu entfernen oder zumindest anfallende Kosten (z.B. Parkkosten,Strafzettel) an einen Dritten weiterzuleiten? Wäre es reintheoretisch möglich den VERmieter dafür haftend zu machen, dass er die "Parkordnung" nicht überwacht hat?

Verzeiht meinen laienhafte Frage, ich bin in rechtlichen Dingen keine Experte. Hoffe mir kann jemand eine ausführliche Antwort geben. Danke schön!

Mfg - JENS

15 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Minuten 0 hilfreich
    Re: gemieteter Stellplatz
    Hallo,

    gebe mir Mühe dieses Posting so unpersönlich wie möglich zu
    gestalten :-)

    Ja, sehr gut, einer weiß, wie's geht! Gehe ich recht in der Annahme, dass ein privater Stellplatz,
    der zu einer Mietwohnung gehört und auch im entsprechenden
    Mietvertrag aufgeführt ist - allerdings nix kostet - als
    "gemietet" bezeichnet werden kann?
    Wenn der doch im Mietvertrag aufgeführt ist, ist er auch Mietobjekt und kann durchaus als gemietet bezeichnet werden. Und "nix kostet" gibt's nicht. "Im Gesamtpreis enthalten" trifft die Sache wohl eher. Ich denke schon... Folglich hat derjenige auch alleiniges
    "Parkrecht"?!
    Wenn dann dieser eine Stellplatz nur für den einen bestimmten Mieter bestimmt ist und nicht einer von vielen Stellplätzen, wobei sich die Mieter aussuchen dürfen, welchen sie nehmen, dann wohl ja. Angenommen dieser Parkplatz wird durch eine
    andere, unbekannte Person besetzt, welche Möglichkeiter hat
    der rechtmäßige Mieter das KFZ zu entfernen oder zumindest
    anfallende Kosten (z.B. Parkkosten,Strafzettel) an einen
    Dritten weiterzuleiten? :
    Entfernen ist sehr problematisch, da in aller Regel unverhältnismäßig. Aber Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Verwarnungsgelder, das ist drin! Zwei Probleme sehe ich allerdings: a) muss ganz klar sein, dass es sich um einen privaten, an eine bestimmte Person vermieteten Stellplatz handelt und b) muss man Namen und Adressen des Übeltäters herausfinden. Schwierig!

    Wäre es reintheoretisch möglich den VERmieter dafür haftend zu machen, dass er die "Parkordnung"
    nicht überwacht hat?
    Ach bitte. Vermieter haben ja auch nichts besseres zu tun als den ganzen Tag über ihre Grundstücke zu patrouillieren...
    Verzeiht meinen laienhafte Frage, ich bin in rechtlichen
    Dingen keine Experte.
    Wenigstens gibst Du's zu ...
    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: gemieteter Stellplatz

      Danke für die schnelle Antwort... Entfernen ist sehr problematisch, da in aller Regel
      unverhältnismäßig. Aber Nutzungsentschädigung in Höhe der
      ortsüblichen Verwarnungsgelder, das ist drin!
      Hm, wenn die Adresse vorhanden ist könnte also einfach ein Schriftstück aufgesetzt werden, als Art Verwarnung? Für mich schwer vorstellbar... Angenommen er zahlt net, weil er denkt "Warum???", hätte man als "Verwarner" das Recht auf seiner Seite? Zwei Probleme
      sehe ich allerdings: a) muss ganz klar sein, dass es sich um
      einen privaten, an eine bestimmte Person vermieteten
      Stellplatz handelt
      Reicht dazu ein einfaches Schild "Privat Parkplatz" oder "Parken verboten!" ??? und b) muss man Namen und Adressen des
      Übeltäters herausfinden. Schwierig!
      Wäre es reintheoretisch möglich den VERmieter dafür haftend zu machen, dass er die "Parkordnung"
      nicht überwacht hat?
      Ach bitte. Vermieter haben ja auch nichts besseres zu tun als
      den ganzen Tag über ihre Grundstücke zu patrouillieren...

      Na das weiß ich selbst. War nur so ne Frage am Rande, ob man mit viel Geld für gute Anwälte auch so nen Quatsch durchkriegen würde?! :-)

      Schönen Abend noch - JENS
      • Antwort von (abgemeldet) nach 11 Stunden 0 hilfreich
        So haben wir das gemacht
        Hi Jens,

        genau das selbe Problem hatten wir und wir haben es so gelöst:

        - Bei uns ums Eck ist die städtische Parkraumüberwachung angesiedelt, folglich latschen die immer bei uns vorbei. Wir haben einfach mal einen Überwacher gefragt was denn da zu tun ist (es war immer der selbe Fremdparker und wir hatten schon mehrmals darauf hingewiesen dass das unser Parkplatz - im HOF- ist) und der gute Mann hat einfach eine sog. Halterfeststellung gemacht, dann den Falschparker aufgesucht (hatte einen Zettel im Auto drin, wo er arbeitet) und ihm eine Ordnungsgebühr von 30 Euro aufgedrückt - die Folge : keiner parkt mehr auf unserem Parkplatz - null stress und echt gut gelaufen.

        BTW : der Überwacher hat uns dann auch noch gesagt dass wenn man sich in solchen Fällen an die Polizei wendet, sich diese sowieso an die Parkraumüberwachung wendet. Abschleppen wäre schon möglich aber die Kosten musst Du vorstrecken und uns wurde davon abgeraten (von dem Überwacher) dies zu tun. Die Lösung mit dem Parkraumüberwacher war einfach zu cool und enorm wirkungsvoll.

        Gruss
        Brombär
        • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
          Re: So haben wir das gemacht
          Guten Morgen! der gute Mann hat einfach eine sog.
          Halterfeststellung gemacht, dann den Falschparker aufgesucht
          (hatte einen Zettel im Auto drin, wo er arbeitet) und ihm eine
          Ordnungsgebühr von 30 Euro aufgedrückt
          Hoppla, das hätte er mal mit mir versuchen sollen!

          Jetzt mal im Ernst: Das Blockieren gemieteter Parkplätze ist eine Besitzstörung, die man natürlich nicht hinnehmen muss. Deswegen läßt man dem Übeltäter eine Abmahnung zukommen und fordert ihn darin zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, mit Fristsetzung und Klageandrohung. Für den ganzen Aufwand kann man selbstverständlich auch einen angemessenen Ersatz verlangen, der nach Ansicht des AG Frankenberg (1 C 664/95) aber nicht höher als das ortsübliche Verwarnungsgeld sein darf, was ich für zumindest bedenklich halte.
          • Antwort von (abgemeldet) nach 12 Stunden 0 hilfreich
            Re^2: So haben wir das gemacht
            Hi,

            ja weißt Du wir hatten schon alles ausprobiert und aus der Not der Verzweifelung einfach mal so einen Überwacher gefragt was wir denn tun können und der hat das dann gemacht.
            Ob das allerdings rechtes und korrekt war, war uns letztendlich egal, es hat gewirkt und das ist das was wir wollten. Wenn der Fremdparker mit der Stadt oder dem Überwacher streitet stört das uns ja nicht. Ich glaube auch dass die Gebühr die er verlangt hat für die Halterfeststellung war, aber genaues weiß ich nicht, weil wir uns da ausgeklinkt haben.

            Mein Beitrag sollte ja auch nur als Anektode verstanden werden, weil es bei uns so geklappt hat.

            Gruss
            Brombär
        • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
          Re: So haben wir das gemacht
          Hallo!

          Ich hätte da gleich noch eine Strafanzeige gegen das Parküberwachungsorgan eingebracht wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs und gegen dich wegen Verdachtes der Anstiftung und Beihilfe dazu.

          Die juristischen Ratschläge dieses Parküberwachungsorganes sind übrigens Unsinn und sollten nicht beachtet werden.

          Gruß
          Tom
          • Antwort von (abgemeldet) nach 16 Stunden 0 hilfreich
            Re^2: So haben wir das gemacht
            Hallo Tom,

            ja hättest Du machen können aber mich hättes es nicht interessiert weil
            ich
            a) nur Nachgefragt habe was man da machen kann (was für mein laienhaftes Rechtsverständis niemals eine Straftat wäre, geschweige denn da ein Verdacht bestand, es gab auch genug unabhängige Zeugen, die dabei waren)
            und
            b) was Du mit dem Parküberwacher gemacht hättest wäre mir auch egal gewesen
            Aber da es Du nicht warst, wenn juckt das jetzt.

            Gruss
            Brombär
            • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
              Re^3: So haben wir das gemacht
              Hallo!

              Das mag schon sein, aber allein die Tatsache, dass du dich rechtfertigen hättest müssen, hätte mich schon gefreut (und wäre dir höchstwahrscheinlich verständlicherweise ordentlich auf die Nerven gegangen).

              Gruß
              Tom
            • Antwort von (abgemeldet) nach 17 Stunden 0 hilfreich
              Re^4: So haben wir das gemacht
              Hi Tom,

              naja magst recht haben, aber mich hätte es natürlich noch mehr gefreut Dich verlieren zu sehen, aber EGAL ich habe ja nur eine Geschichte erzählt..... Lass es uns beenden es wird zu OFFTOPIC

              Grüß
              Brombär [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]


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