Mietrecht - Hausordnung - Parkplatz

Wer kann Hinweise geben, wo man Informationen über die Hausordnung in Verbindung mit dem Mietvertrag im Internet findet?
Kann die Hausordnung einseitig geändert werden?
Wo findet man entsprechende Hinweise für das Schild "Mieterparkplatz nur für Mieter…!?
Gibt es bereits eine Verordnung,Rechtsvorschrift oder Gerichtsurteil?
Keine Rechtsauskunft, sondern Internetseiten, auf dem man dann für ein Problem entsprechende Auskünfte findet.
Für die Unterstützung bedanke ich mich recht herzlich.
Bernhard

Text leicht geändert, damit er FAQ:1129 - konform ist
Guido, MOD

Wer kann Hinweise geben, wo man Informationen über die Hausordnung in Verbindung mit dem Mietvertrag im Internet findet?
Kann die Hausordnung einseitig geändert werden?

z.B. „Dass Sie zum Beispiel im Winter auf dem Bürgersteig den Schnee zu räumen haben, kann nur in einer dem Mietvertrag angefügten Hausordnung stehen und nicht am „schwarzen Brett“. Die zeitliche Einteilung dafür kann dagegen in einer einseitig aufgestellten Hausordnung vorgenommen werden.“
> Bzw die zeitliche Einteilung bereits wirksam übertragener Pflichten kann durch den Vermieter einseitig geändert werden; durch einseitige Änderung der Hausordnung können aber nicht neue Pflichten dem Mieter übertragen werden.
http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/ratge…
http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/FAQ/h…
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
> 21. Hausordnung
oder einfach GOOGLEN „einseitige änderung hausordnung“

Wo findet man entsprechende Hinweise für das Schild "Mieterparkplatz nur für Mieter…!?

Was möchtest du da gerne wissen?
Auf seinem Privatgrundstück darf man natürlich Schilder aufstellen bzw. es ist Grundvoraussetzung, um gegen „Fremdparker“ vorgehen zu können > wegen

BGB § 862 Besitzstörung, BGB § 1004 Eigenumsstörung
Wer ohne den Willen des Besitzers oder Eigentümers auf dessen Privatgrund ein Fahrzeug abstellt, handelt in verbotener Eigenmacht und begeht eine Besitzstörung i.S. von § 858 BGB bzw. Eigentumsstörung i.S. von § 1004 BGB (OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 206). Gegen diese Besitzstörung hat der Besitzer einen Beseitigungsanspruch gemäß § 862 Abs. 2 BGB, d.h., er kann vom betroffenen Fahrer die Beseitigung des Fahrzeugs verlangen. Was aber, wenn der Fahrer dem nicht nachkommt oder dieser nicht anzutreffen ist? Hier hat der Besitzer die Möglichkeit, gem. § 862 Abs.2 S.2 BGB bzw. § 1004 BGB auf Unterlassung zu klagen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/862.htmlBesitzstörung
http://www.jurablogs.com/de/vorsicht-privates-abschl…
http://www.parkplatzdieb.de/rechtsinfos/#wie-geht-ma…

oder z.B. auch hier im Archiv:
/t/gemieteter-stellplatz–2/2662728
bzw. Urteile z.B.
http://www.jurablogs.com/de/vorsicht-privates-abschl…
http://lifestyle.dyndns.info/showthread.php?s=&threa…

Gibt es bereits eine Verordnung,Rechtsvorschrift oder Gerichtsurteil?

StVo (nur für öffenlt. Strassen), BGB - und natürlich Urteile ohne Ende
also: was möchtest du genau wissen?