Hallo!
Folgende Frage:
Ist es legal, ein im (EU-)Ausland gekauftes Medikament (das dort legal und rezeptfrei erhältlich ist!) mit nach Deutschland (zurück) zu nehmen, wenn ein äquivalentes Medikament hier nur mit Rezept erworben werden darf/kann (aufgrund einem der Inhaltsstoffe)?
Wenn ja: Wieviele Packungen (à 30 St.) sind erlaubt einzuführen?
(Hinweis: Das Medikament dient ausschließlich zum Eigenbedarf eines Angehörigen der einführenden Person!)
Gruß
Liza
Hallo!
Nach dem Arzneimittelgesdetz ist die private Einfuhr von Arzneimitteln ohne Genehmigung grundsätzlich verboten.
Arzneimittel, die in den Ländern außerhalb der EU erworben werden, dürfen grundsätzlich nur in der Menge eingeführt werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.
Die Frage nach wieviele Packungen sollte sich hiermit erledigt haben.
Für das mitbringen für Angehörige gilt das gleich 2x - sag das bloß nicht wenn man dich erwischt.
Nebenbei ist die Einfuhr von Medikamenten die im Ausland frei verkäuflich sind - wie z.B. Melatonin, dass es in den USA ja in jemden Supermarkt gibt - unter das AMG fallen können und daher die Einfuhr verboten ist.
Gruß Ivo
Hallo Ivo!
Vielen Dank für die Auskunft! (Auch wenn ich mir eine andere gewünscht hätte: geahnt hatte ich sowas ja schon…)
Gruß
Liza
Hallo,
im Bezug auf Arzneimittel, die man aus Nicht-EU-Ländern einführen möchte ist das alles richtig. Gilt es aber - wie hier gefragt - auch für die Einfuhr aus EU-Ländern?
Ich könnte mir gut vorstellen daß der Gesetzgeber es hier genauso verbietet. Allerdings gibt es innerhalb der EU-Länder in aller Regel keine Grenzkontrollen, man würde also sehr unwahrscheinlich kontrolliert und erwischt werden.
Gruß,
MecFleih
Hallo MecFleih,
im Bezug auf Arzneimittel, die man aus Nicht-EU-Ländern
einführen möchte ist das alles richtig. Gilt es aber - wie
hier gefragt - auch für die Einfuhr aus EU-Ländern?
Ich konnte mir das auch nicht vorstellen. Deshalb habe ich eben mal
ins Arzneimittelgesetz geschaut. Und tatsächlich - für Medikamente
aus dem EU-Ausland gilt dasselbe. Nur der Eigenbedarf ist erlaubt.
Gruß - Jaschiii