Folgender SV: Das Handy von Person A lässt sich plötzlich nicht mehr anschalten (Einwirkung von außen ist nicht erkennbar). Das Handy ist vor anderthalb Jahren neu beim Vertragshändler gekauft worden.
Welche Rechte bzw. Möglichkeiten hat nun A, dass sein Handy - möglichst nicht auf seine Kosten - repariert wird? Fällt das kaputte Handy unter die Gewährleistungspflicht des Händlers und muss dieser für eine Nachbesserung des Mangels sorgen?
Oder hat A gelitten, weil das Handy noch nicht beim Kauf kaputt war?
Folgender SV: Das Handy von Person A lässt sich plötzlich
nicht mehr anschalten (Einwirkung von außen ist nicht
erkennbar). Das Handy ist vor anderthalb Jahren neu beim
Vertragshändler gekauft worden.
Welche Rechte bzw. Möglichkeiten hat nun A, dass sein Handy -
möglichst nicht auf seine Kosten - repariert wird? Fällt das
kaputte Handy unter die Gewährleistungspflicht des Händlers
und muss dieser für eine Nachbesserung des Mangels sorgen?
Ja, wenn der Fehler, aufgrund dessen das Handy nun kaputt ging, schon bei der Übergabe (beim Kauf) vorhanden war. Allerdings muß A dies beweisen (im Gegensatz zu den ersten sechs Monaten nach Kauf, da muß der Verkäufer das Gegenteil beweisen).
Da dieser Beweis (sofern A überhaupt solches vermutet) aber fast nicht zu erbringen ist, ist die faktische Lage für A allerdings mehr als dürftig…
Oder hat A gelitten, weil das Handy noch nicht beim Kauf
kaputt war?
Im Ergebnis mit hoher Wahrscheinlichkeit: Ja.
Es ist jedoch nie ein Fehler an die Kulanz des Händlers zu appelieren. Bei verstockten Händlern notfalls auch mit dem Hinweis darauf, daß man sich in seinem großen Freundeskreis auch über die Erfahrungen mit verschiedenen Händlern unterhält…
Ohne jetzt entsprechende Rechtsprechung zu sichten, sähe ich da jetzt nicht ganz so schwarz. Es handelt sich doch offensichtlich um einen Softwarefehler, wie soll der Kunde so etwas herbeiführen? Außerdem ist bei Neugeräten in aller Regel eine mindestens zweijährige Garantie zu erwarten, da sollte man mal nachschauen, ob im Kaufvertrag nichts davon steht.
Ohne jetzt entsprechende Rechtsprechung zu sichten, sähe ich
da jetzt nicht ganz so schwarz. Es handelt sich doch
offensichtlich um einen Softwarefehler,
also als sich bei mir das letzte mal ein Telephon nicht mehr einschalten ließ, lag da ganz sicher kein Softwarefehler vor, sondern eher ein wetware-Fehler
Im ernst: Könnte genauso sein, daß der Schalter im Eimer ist (viele Varianten denkbar). Ob sich Ausgaben für einen evtl. Kostenvoranschlag für ein 18 Monate altes Telephon rechnen, vermag ich nicht zu beurteilen.
Es handelt sich doch
offensichtlich um einen Softwarefehler, wie soll der Kunde so
etwas herbeiführen?
Alternde Software? Oder warum tritt der Fehler erst nach 18Monaten auf? Auf den ersten Blick würde ich hier erstmal versuchen, den Akku zu entfernen, ein wenig zu warten (in dieser Zeit die Kontakte reinigen) und dann wieder einsetzen. Vielleicht ist der Fall dann schon erledigt.
Außerdem ist bei Neugeräten in aller Regel
eine mindestens zweijährige Garantie zu erwarten, da sollte
man mal nachschauen, ob im Kaufvertrag nichts davon steht.
Das sollte man auf jeden Fall, aber ich habe gehört, daß beim Preiskampf auf dem Handymarkt immer seltener Garantie gewährt wird.
Gruß
Axel
etwas herbeiführen? Außerdem ist bei Neugeräten in aller Regel
eine mindestens zweijährige Garantie zu erwarten, da sollte
man mal nachschauen, ob im Kaufvertrag nichts davon steht.
Vielleicht hilft auch mal ein Blick in die Betriebsanleitung, Nokia etwa übernimmt auf seine Geräte zwei Jahre Herstellergarantie, für bestimmte Verschleißteile allerdings nur sechs Monate.
Folgender SV: Das Handy von Person A lässt sich plötzlich
nicht mehr anschalten (Einwirkung von außen ist nicht
erkennbar). Das Handy ist vor anderthalb Jahren neu beim
Vertragshändler gekauft worden.
Welche Rechte bzw. Möglichkeiten hat nun A, dass sein Handy -
möglichst nicht auf seine Kosten - repariert wird? Fällt das
kaputte Handy unter die Gewährleistungspflicht des Händlers
und muss dieser für eine Nachbesserung des Mangels sorgen?
Oder hat A gelitten, weil das Handy noch nicht beim Kauf
kaputt war?
Hätte A nicht gelitten, wenn das Handy schon beim Kauf kaputt war? Nun gut die Frage verstehe ich nicht. Die andere Frage ist aber einfach zu beantworten. Seit 2002 gelten bei Konsumentenkaufverträgen 2 Jahre Mängelgewährleistung. Also Kassenquittung nehmen zum Händler und dann Reperatur oder Ersatzlieferung wählen. Händler muß alle Kosten tragen. Wenns der Händler nicht mehr gibt, dann an den Hersteller schreiben, weil der meißtens eine mit der gestzlichen Mängelgewährleistungszeit identische Garantie gewährt.
Seit 2002 gelten bei
Konsumentenkaufverträgen 2 Jahre Mängelgewährleistung. Also
Kassenquittung nehmen zum Händler und dann Reperatur oder
Ersatzlieferung wählen. Händler muß alle Kosten tragen.
Nur, wenn der Käufer beweisen kann, daß der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Die ersten sechs Monate sind nämlich schon rum. Inzwischen mal FAQ:1152 gelesen?
Btw., es gibt keine ‚Mängelgewährleistung‘.
Wenns
der Händler nicht mehr gibt, dann an den Hersteller schreiben,
weil der meißtens eine mit der gestzlichen
Mängelgewährleistungszeit identische Garantie gewährt.
Zum einen ist es einfacher, mal zuhause in die Garantiebedingungen zu schauen, da steht das nämlich drin.
Zum zweiten ist die Garantiezeit oft nicht identisch zur Verjährungsfrist der Sachmangelhaftung. Oft gibt es sogar überhaupt keine Garantie. Und wenn, dann meist nicht ohne Garantieurkunde (oftmals muß diese auch noch vom Händler gestempelt sein) und Kaufquittung. Und die Garantie muß nicht für alle Teile des Gerätes gelten - Verschleißteile wie z.B. Akku und Tastatur sind oft ausgeschlossen.
Auf den ersten Blick würde ich hier erstmal
versuchen, den Akku zu entfernen, ein wenig zu warten (in
dieser Zeit die Kontakte reinigen) und dann wieder einsetzen.
Vielleicht ist der Fall dann schon erledigt.
Alles schon passiert. Nutzt aber nix. Ich…äh…A bekommt gerade noch den Siemens-Startbilschirm zu sehen - und dann macht es einen komischen Ton (der sich verdammt wir der Ton einer Fehlermeldung anhört!) und das Handy geht wieder aus.
Danke für Eure Antworten…
A ( wird es morgen (bzw. heute…) mal mit ein paar Argumenten im O2-Shop versuchen. Sollten sie unkooperativ sein, kann man ihnen vielleicht durch ein paar laute Ansagen das Weihnachtsgeschäft etwas verderben…