Deutsches Grundgesetz (merkwürdigkeiten)

Hallo community,

ich weiß nicht genau ob ich in diesem Brett richtig bin, aber ich stelle die Frage einfach mal hier.
Nehmen wir mal an jemand soll ein Referat über das deutsche Grundgesetz halten und soll die Vor- und Nachteile näher betrachten.

Nun stößt er bei der Rechereche auf ein paar „Problempunkte“ und würde gerne ein paar Fachstimmen dazu hören :smile:

Interessant ist die Formulierung folgender Artikel:
§139:
„Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“, erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“

Wo kann eine genaue Auflistung dieser „erlassenen Rechtsvorschriften“ eingesehen werden und was beinhalten diese? Wenn ich das richtig interpretiere, wird doch das GG als höchstes Gesetzbuch in Deutschland hiermit erheblich ausgehebelt, oder?

Und dann ist auch noch folgender § interessant:
§146:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist…“

Ein, wie ich finde, sehr merkwürdiger Artikel. Heißt das Deutschland hat keine Verfassung (wozu gibt es denn einen Verfassungsschutz)?? Und was müsste denn geschehen, damit das deutsche Volk eine beschließen kann?

Diese beiden Artikel will ich einfach mal exemplarisch zur Diskussion stellen, aber ich wäre euch dankbar wenn mal ein paar Stellungnahmen dazu kommen würden. Ich bin in rechtsfragen ein Laie, aber diese Punkte sind mir doch etwas sehr „komisch“ aufgestoßen.

Hallo, Joachim,

ich zitiere von http://www.bundesregierung.de/Gesetze/Grundgesetz-,4…

„Das Grundgesetz (GG) stellt die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland dar. Ursprünglich war es bis zur Schaffung einer gesamtdeutschen Verfassung als Übergangslösung und Provisorium gedacht.“

_„Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist es durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen Bevölkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.“

Gruß
Eckard_

So war das allerdings nicht gedacht. Eigentlich sollte nach der Wiedervereinigung eine neue, gesamtdeutsche Verfassung geschaffen werden. Daran hatte insbesondere in den alten Ländern nur wenige Interesse, meist aus Gründen der Besitzstandswahrung. Somit gab es auch keine Wiedervereinigung sondern einen Beitritt zum Geltungsbereich des GG. Ein Grossteil der Probleme, die Deutschland heute hat, verdanken wir dieser verhängnisvollen Entscheidung.

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Nehmen wir mal an jemand soll ein Referat über das deutsche
Grundgesetz halten und soll die Vor- und Nachteile näher
betrachten.

Hallo,

wenn man ein Referat macht und dann das GG durcharbeitet und dann auf §§ 139, 146 kommt und diese thematisiert, dann würde ich als korrektur den Kollegen durchfallen lassen.

  1. besteht das GG aus Art. und nicht aus §

  2. Art. 139, 146 sind nicht problematisch , hier würde ich wohl eher auf Art. 23, 70-75, 83ff., 104aff. den Schwerpunkt setzen!

Mfg vom

showbee

Ein
Grossteil der Probleme, die Deutschland heute hat, verdanken
wir dieser verhängnisvollen Entscheidung.

Das wirst du uns sicher gleich noch näher erläutern, oder?

Levay

Aber gerne! Das Grundgesetz war 1949 recht fortschrittlich, jedoch bauten die Schöpfer desselben mehrere Mechanismen ein, die politische Entscheidungen an langwierige Prozesse binden. Das war in erster Linie der Historie geschuldet. In den achtziger Jahren bereits erkannte man, das das GG der neuen Zeit angepasst werden müsste, jedoch galt es zu diesem Zeitpunkt noch als „heilige Kuh“. Nach dem Zusammenbruch des Ostens hat man die historische Chance verspielt, sich in einem komplett neuen Staat (und nicht der vergrösserten BRD, die wir jetzt haben) eine zeitgemässe Verfassung zuzulegen. So haben wir heute eine Regierung, die nur bedingt regieren kann, da der Bundesrat alles zerfetzt, was den Landesfüsten nicht in den Kram passt. Gute Vorschläge werden niedergestimmt, nur weil sie vom politischen Gegner kommen, dabei ist es gleichgültig, wer gerade regiert.Laufend müssen faule Kompromisse gemacht werden, die am Ende nur viel Geld kosten aber keinen nennenswerten Nutzen bringen.Notwendige Entscheidungen können nicht getroffen werden, weil jeder höhere Beamte sein Veto einlegen kann, egal, ob er davon Ahnung hat, oder nicht.Aber er kann es, also macht er es auch, weil das GG es ihm erlaubt. Das ist nicht meine Vorstellung von Demokratie, das ist Missbrauch demokratischer Errungenschaften zu Zwecke der Bereicherung oder Profilierung. Den Vätern, und natürlich auch den beiden Müttern des GG ist dabei jedoch kein Vorwurf zu machen, da diese kaum ahnen konnten, wie sich künftige Volksvertreter aufführen.Mit dem GG in der jetzigen Fassung stranguliert sich Deutschland selber.Hierzu sei DER SPIEGEL empfohlen, älteres Heft, Titel „Die verstaubte Verfassung“
Noch Fragen, Kienzle?

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Hallo,

volle Zustimmung. Bei einem neuen Grundgesetz hätte man auch gleich das Berufsbeamtentum gründlich reformieren können.

Gruss

Andreas

Hm, ein bisschen polemisch. Zustimmung verdient dein Posting jedenfalls hinsichtlich der derzeitigen Kompetenzaufteilung zwischen Bundestag und Bundesrat, die du zweifellos (auch) gemeint, wenn auch nicht ausdrücklich erwähnt hast.

Den Beweis dafür, dass dem ein „Großteil unserer Probleme“ geschuldet ist, bleibst du natürlich schuldig. Das würde im Umkehrschluss ja bedeuten, dass es eigentlich für alle Probleme supertolle Lösungen gibt, dass die nur mangels Kompetenz niemand umsetzen kann. Das wiederum würde heißen, dass in zentralistischen Staaten wie Frankreich solche Probleme nicht bekannt sind.

Und das stimmt nicht.

Im Grunde hat sich also mein Verdacht bestätigt, dass du das nicht darlegen kannst, sondern nur ein bisschen stänkern wolltest :wink:

Aber ist ja ok.

Have a nice day,
Levay

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Hallo an dieser Stelle.

Hierzu sei DER SPIEGEL empfohlen, älteres Heft, Titel
„Die verstaubte Verfassung“
Noch Fragen, Kienzle?

Nein Hauser. Aber es war der Spiegel Nr.20 vom 12.05.2003
Und die Beschreibung, dass das Grundgesetz der aktuellen Lage nicht mehr gerecht wird, passt jedenfalls.

mfg M.L.

Hallo,

volle Zustimmung. Bei einem neuen Grundgesetz hätte man auch
gleich das Berufsbeamtentum gründlich reformieren können.

Angesichts dessen, was in den letzten 15 Jahren auf diesem Feld passiert ist bzw. der handhabung in den neuen Ländern (ich kenne Sachsen)*, sehe ich den Zusammenhang nicht.

Ciao maxet.

*
Entbeamtung von Bahn und post, (zukünftig auch Flugsicherung?)
Verbeamtung nur noch der schuldirektoren (wird in Sachsen anscheinend jetzt aufgeweicht)
Srteichung diverser Vergünstigungen (Weihnachtsgeld etc.)
sind nur die Dinge, die mir ad hoc einfallen

Hallo Goetz,

Aber gerne! Das Grundgesetz war 1949 recht fortschrittlich,
jedoch bauten die Schöpfer desselben mehrere Mechanismen ein,
die politische Entscheidungen an langwierige Prozesse binden.

Ehrlich? Und die wären?

Das war in erster Linie der Historie geschuldet. In den
achtziger Jahren bereits erkannte man, das das GG der neuen
Zeit angepasst werden müsste, jedoch galt es zu diesem
Zeitpunkt noch als „heilige Kuh“. Nach dem Zusammenbruch des
Ostens hat man die historische Chance verspielt, sich in einem
komplett neuen Staat (und nicht der vergrösserten BRD, die wir
jetzt haben) eine zeitgemässe Verfassung zuzulegen.

Warum sollte das Grundgesetz im großen Ganzen nicht mehr zeitgemäß sein? Was hat sich seit 49 entscheidend geändert?

So haben
wir heute eine Regierung, die nur bedingt regieren kann, da
der Bundesrat alles zerfetzt, was den Landesfüsten nicht in
den Kram passt.

Du weißt schon, dass das weniger an der Verfassung selber, sondern vor allem an der unsäglichen Steuerpolitik unserer Parteien welcher Farbe auch immer liegt, die es mit verblüffender Sicherheit geschaffen haben, dass nahezu jede kleine Gesetzesänderung zustimmungspflichtig im Bundesrat wurde, weil Länderbudgets betroffen sind? Und Du weißt, dass das von Anfang an nicht so war und sicher auch nie sinnvoll oder zielführend war?

Also stellt sich mir die Frage, was Du mit einer neuen Verfassung erreichen willst? Die Abschaffung des Föderalismus? Nun gut, kann man sicher diskutieren, alles andere wäre aber auch innerhalb des GGs zu schaffen, bei etwas gutem Willen und vorausschauender, konsequenter Gesetzgebung bzw. Streichung.

Grüße
Jürgen

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Hallo Joachim!

Nun stößt er bei der Rechereche auf ein paar „Problempunkte“…

Welches Problem gibt es mit den erwähnten Artikeln der Verfassung? Als das GG entstand, war Deutschland ein besetztes Land mit ungewisser Zukunft. Der parlamentarische Rat hatte keine Möglichkeiten, Verordnungen der Alliierten außer Kraft zu setzen. Das GG war zunächst als Provisorium gedacht, um überhaupt einen Rahmen für ein neu zu schaffendes Gemeinwesen zu haben. Um den provisorischen Charakter zum Ausdruck zu bringen, wurde statt Verfassung die Bezeichnung Grundgesetz gewählt.

Interessant ist die Formulierung folgender Artikel: §139…

Art. 139 GG ist längst obsolet.

Wenn ich das richtig :interpretiere, wird doch das :GG als höchstes Gesetzbuch in :smiley:eutschland hiermit erheblich
ausgehebelt, oder?

Nur wenn man ein halbes Jahrhundert Geschichte ausblendet und insbesondere den 4+2-Vertrag von 94 ignoriert.

Es gibt in D kein Besatzungsstatut mehr und wir haben eine Verfassung, kein Provisorium.

aber diese Punkte sind mir :doch etwas sehr „komisch“ :aufgestoßen.

Regelmäßig tauchen Leute mit der Behauptung auf, ihnen würden die genannten GG-Artikel „komisch aufstoßen“. In der Folge wird eine Kette wilder Mutmaßungen losgelassen, bei denen von geheimen Tresoren mit geheimen Regelungen und geheimen uns beherrschenden Mächten die Rede ist. Die Diskussionen pflegen in einer unappetitlichen bräunlichen Brühe zu enden.

Gruß
Wolfgang

Regelmäßig tauchen Leute mit der Behauptung auf, ihnen würden
die genannten GG-Artikel „komisch aufstoßen“. In der Folge
wird eine Kette wilder Mutmaßungen losgelassen, bei denen von
geheimen Tresoren mit geheimen Regelungen und geheimen uns
beherrschenden Mächten die Rede ist. Die Diskussionen pflegen
in einer unappetitlichen bräunlichen Brühe zu enden.

Hallo,

für diese gibt es eine gute Seite… wenn man unvoreingenommen rangeht:
http://www.krr-faq.de/

Mfg vom

showbee

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Hallo,

Angesichts dessen, was in den letzten 15 Jahren auf diesem
Feld passiert ist bzw. der handhabung in den neuen Ländern
(ich kenne Sachsen)*, sehe ich den Zusammenhang nicht.

Ciao maxet.

*
Entbeamtung von Bahn und post, (zukünftig auch Flugsicherung?)
Verbeamtung nur noch der schuldirektoren (wird in Sachsen
anscheinend jetzt aufgeweicht)
Srteichung diverser Vergünstigungen (Weihnachtsgeld etc.)
sind nur die Dinge, die mir ad hoc einfallen

ich bin jetzt 30 Jahre im öff. Dienst. Was hat sich da groß getan ausser Einführung des PC ? Kürzungen sind kein Fortschritt, sondern Willkür.

Was heute immer noch aktueller Stand ist: Unsere Aussenstelle hat eine Personalabteilung, unsere vorgestzte Dienststelle hat eine (für alle Aussenstellen), im Ministerium gibt es natürlich auch eine, und dann gibt es noch das Landesbesoldungsamt :frowning:

Wenn ich eine Akte brauche, dann sende ich eine Mail (welch Fortschritt, früher musste man das per Hand machen) an das Archiv, am nächsten Tag wird die Akte gezogen, und am dritten Tag (ab und zu auch einen Tag früher) habe ich die Akte. Das war im Prinzip 1980 so und ist heute auch noch so.

Wo ist hier wirklicher Fortschritt ? Oder die elektronische Steuererklärung (Elster). Der Bescheid kam unter anderem per Mail, verstanden habe ich nur einen Teil, und das nach ca. einer Stunde rumraten.

Die geneigten Forumsbenutzer können ja mal Beispiele nennen, wo es wirklichen Fortschritt gibt. Z. B. Bauanträge, die messbar schneller bearbeitet werden. Gibt es das ?

Gruss

Andreas

Hallo!

Die geneigten Forumsbenutzer können ja mal Beispiele nennen,
wo es wirklichen Fortschritt gibt. Z. B. Bauanträge, die
messbar schneller bearbeitet werden. Gibt es das ?

Hat das und die übrigen von Dir genannten Beispiele einen Hauch von Verbindung zu der Frage, ob unsere Verfassung nun zeitgmäß, reformbedürftig oder weniger reformbedürftig ist? Ich kann keine Verbindung erkennen…

Florian.

Also erst einmal vielen Dank für die rege Diskussion hier! Scheint ja doch mehr Punkte als gedacht zu geben, die sehr problematisch in unserem grundgesetz sind :frowning:

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Erst einmal vielen dank für die Gedankengänge.

Warum steht dann aber z.B. Art 139 noch drin wenn er obsolet ist? Mir will auch nicht einleuchten, dass das „provisorische“ GG dann immer noch aktiv ist und nicht inzwischen angepasst worden ist… aber gut ich werde mal recherchieren was genau in den 2+4 verträgen drin steht um mir hier eine breitere informationsbasis zu schaffen :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Joachim!

Also erst einmal vielen Dank für die rege Diskussion hier!
Scheint ja doch mehr Punkte als gedacht zu geben, die sehr
problematisch in unserem grundgesetz sind :frowning:

Ein großer Teil der bisherigen Diskussion hat mit unserer Verfassung nichts zu tun.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Also erst einmal vielen Dank für die rege Diskussion hier!
Scheint ja doch mehr Punkte als gedacht zu geben, die sehr
problematisch in unserem grundgesetz sind :frowning:

Um das mal klar zu sagen: Nein, die gibt es nicht!
Unser Grundgesetz regelt fundamentale Grundprinzipien eines Staates. Hierbei wird es in wichtigen Fällen sehr konkret, insb. bei den Grundrechten und den Staatsgrundsätzen (Demokratie, Wahl, Gesetzgebungskompetenzen), bei anderen lässt es für „Anpassungen“ genügend Auslegungsspielraum. Das wirst Du wahrscheinlich bald bei Einsätzen der Bundeswehr im Inland feststellen, obwohl der Verfassungsgeber das damals ausdrücklich nicht wollte (nein, das ist keine Stellungnahme meinerseits, sondern lediglich ein Beispiel aus der Verfassungsgeschichte).

Lass Dich nicht von irgendwelchen Halb- oder Nichtwissenden hinters Licht führen, die ständig mit Sprüchen ala „Unsere Verfassung muss angepasst werden, unser StGB muss angepasst werden, etc.“ ankommen, denn

  1. Ist die Frage, ob ein Gesetz, Verfassung, etc. wirklich für bestimmte Fälle geändert werden muss, idR. eine sehr rechts-, bzw. verfassungstheoretische, die ein Nichtjurist einfach so nicht beantworten kann, da es um die Auselgung und Anwendung einer Norm in bestimmten Fällen geht und das gerade bei den sehr abstrakten Verfassungsrechten ein hohes Maß an Kenntnissen in Verfassungsdogmatik fordert. Die meisten, die sowas behaupten, haben davon, wie Normen überhaupt angewendet und verstanden werden, keinen Schimmer. Ich höre oft auch so seltsame Aussagen, wie „die Zivilprozessordnung stammt aus dem vorletzten Jahrhundern, die muss dringend geändert werden“. Und wenn ich dann (abgesehen von dem Hinweis, dass die eh ständig geändert wird) nachfrage, welche Regelung davon denn so unzeitgemäß ist…oder welche Regelungen denn überhaupt in der ZPO stehen, kriege zur Antwort, dass Verbrecher mehr bestraft werden müssen…soviel dazu!

  2. Darf man nicht vergessen, dass ein Gesetz und insb. eine Verfassung völlig sinnlos ist, wenn sie sich immer an geänderte Gegebenheiten, oder solche, die es gerne wären anzupassen hat.

Es gibt bestimmte Grundsätze, die sollen eben nicht geändert werden und das hat auch einen Zweck. Auch wenn das Beispiel jetzt überzogen ist, aber nach 1933 war die Formel „Die Vorschriften der Weimarer Verfassung und der Gesetze müssen jetzt im Sinne des Nationalsozialismus ausgelegt werden“ ebenfalls sehr modern. Und gerade hier hätte die konsequente Anwendung dieser vieles verhindert (zugegeben, damals machte man sich nicht mal die Mühe, die Verfassung zu ändern).
Im Gegensatz zu mancher Behauptung sind Veränderungen nämlich nicht immer etwas Gutes. Wer also kommt und sagt, „unser Recht ist überholt, noch von damals, etc. und muss angepasst werden“, sollte erstmal inhaltlich begründen, warum das „jetzt“ besser ist als das „früher“.

  1. Man weiß auch nicht wirklich, wie viele denn eine Veränderung wollen, oder ob die schon da ist, etc. Deshalb ist vieles überhaupt keine rechtliche, sondern eine rein politische Diskussion. Und die kann man nicht vor dem Hintergrund der Frage führen „ist das Recht aktuell genug“, sondern „wollen wir eine politische Änderung“?
    Ob man also zB. die Bundesländer abschaffen will, ist keine Frage, ob unsere Verfassung nicht aktuell ist, sondern ob Deutschland diesen politischen Schritt gehen will (jetzt mal abgesehen von Art. 79 III GG).

Also: Unsere Verfassung ist schon eine verdammt gute und mit der lässt sich auch vieles machen. Damit sie trotz ihrer Abstraktheit hierbei nicht missbraucht wird, gibt es soetwas wie Verfassungsdogmatik, die Teil der Rechtswissenschaft ist und insb. vom BVerfG beherrscht wird. Hierüber sind die meisten Fragen zu lösen und nicht über Hobby-Verfassungsrechtler ala „unsere Verfassung ist nicht aktuell“.
Ich stelle mich auch nicht hin und sage, dass unsere Betriebswirtschaftslehre oder unsere Politikwissenschaft nicht aktuell ist, und das aus gutem Grund…:wink:
Gruß,
Dea

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Hallo showbee,

für diese gibt es eine gute Seite… wenn man unvoreingenommen
rangeht:
http://www.krr-faq.de/

Danke für den Link, hab den alten verloren gehabt…

Ciao maxet.