Pfändung bei Bankkonto rechtens?

Von: , Frage gestellt am Do, 16. Feb 2006

Hallo,

was meint Ihr zu folgendem Fall:

Person X ist Hartz IV Empfänger und hat vor Jahren einen "Offenbarungseid" geleistet. Auf seinem Konto bei Bank A geht nur das Geld aus Hartz IV ein. Eine andere Bank (B) hat (vor einigen Jahren) einen Pfändungsbeschluss gegenüber X erwirkt, der bisher ruhte. Bank B fällt nun plötzlich der Pfändungsbeschluss wieder ein und sie legen ihn bei Bank A vor. Daraufhin sperrt Bank A das Konto von X.

Bank A weiss aber doch, dass auf dem Konto von X nur pfändungsfreie Leistungen aus Hartz IV eingehen - hätte sie das Konto dann überhaupt sperren dürfen? Oder hätte sich Bank B informieren müssen, ob eine Pfändung möglich ist?
Freue mich auf Eure Meinungen!
Viele Grüße
Kiki

13 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 34 Minuten 0 hilfreich
    Re: Pfändung bei Bankkonto rechtens?

    Servus! Person X ist Hartz IV Empfänger und hat vor Jahren einen
    "Offenbarungseid" geleistet.
    Wenn das länger als drei Jahre her ist, darf Bank B natürlich neue Vollstreckungsversuche starten. Bank A weiss aber doch, dass auf dem Konto von X nur
    pfändungsfreie Leistungen aus Hartz IV eingehen - hätte sie
    das Konto dann überhaupt sperren dürfen?
    Vielleicht weiss Bank A mehr als Person X, zum Beispiel dass Sozialleistungen nicht grundsätzlich unpfändbar sind, sondern nur für die Dauer von sieben Tagen - § 55 SGB I!

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Pfändung bei Bankkonto rechtens?

      Hi

      waren das mal nicht 14 Tage?
      Wird auch bei einem Sozial-Konto die Pfändungsfreigrenze berücksichtigt?

      Grüße
      Blue

      Ps.: Ich hatte auch mal Kontosperrung seitens Gläubiger - 1 Anruf mit schriftlicher Ratenzahlungsvereinbarung, Gläubiger hat via Fax Bank informiert - Konto frei ( is aber 6 Jahre her *g ) - ZUM GLÜCK [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Pfändung bei Bankkonto rechtens?

        Ich hab mir ja überlegt einen Wolf zu schreiben, habe aber eine Seite gefunden wo es wirklich gut beschrieben ist:

        http://www.ag-viechtach.bayern.de/Kontopf%C3%A4ndung...

        Für den Schuldner gilt hier: Ab zum Vollstreckungsgericht und sich einen Beschluss zur Freigabe holen.

        Gruss Ivo

        • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Pfändung bei Bankkonto rechtens?

          Hallo Ivo,

          es handelt sich um Sozialleistungen, da braucht man keine Freigabe (nur wenn die 7-Tages-Frist abgelaufen ist)

          Gruss Hans-Jürgen
          ***

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Pfändung bei Bankkonto rechtens?

      Vielleicht weiss Bank A mehr als Person X, zum Beispiel dass
      Sozialleistungen nicht grundsätzlich unpfändbar sind, sondern
      nur für die Dauer von sieben Tagen - § 55 SGB I!
      Das ist falsch, oder besser: ungenau.
      Gemäß § 55 Abs. 4 SGB I ist auch eine Unpfändbarkeit nach Ablauf der 7 Tage gegeben. Wortlaut:
      "(4) Bei Empfängern laufender Geldleistungen sind die in Absatz 1 genannten Forderungen nach Ablauf von sieben Tagen seit der Gutschrift sowie Bargeld insoweit nicht der Pfändung unterworfen, als ihr Betrag dem unpfändbaren Teil der Leistungen für die Zeit von der Pfändung bis zum nächsten Zahlungstermin entspricht."

      • Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
        Jawohl, Herr Kollege Schlauberger!

        "...insoweit nicht der Pfändung
        unterworfen, als ihr Betrag dem unpfändbaren Teil der
        Leistungen für die Zeit von der Pfändung bis zum nächsten
        Zahlungstermin entspricht."
        Und wer stellt das fest? Die Bank? Nein. Was sieben Tage sind, das können die noch selbst ausrechnen. Den unpfändbaren Teil der Leistungen müssen sie gesagt bekommen - vom Gericht.

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re: Jawohl, Herr Kollege Schlauberger!

          Hallo! Den unpfändbaren Teil
          der Leistungen müssen sie gesagt bekommen - vom Gericht.
          Und wozu ist dann § 850c ZPO gut?
          http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html
          Kann sich die Bank das nicht selber ausrechnen?

          Gruß
          Liza

          • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
            Re^2: Jawohl, Herr Kollege Schlauberger!

            Servus! Kann sich die Bank das nicht selber ausrechnen?
            Ich gehe mal vom Idealfall aus, dass die Banken nicht bis ins kleinste Detail über die privaten Lebensumstände ihrer Kunden informiert sind. Außerdem gilt im deutschen Zivilrecht - zum Glück - der Grundsatz, dass man sich, will man ein Recht wahrnehmen oder ein Interesse geltend machen, selbst darum kümmern muss.



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