Lehrer könnten auf die Idee kommen, zur besseren Veranschaulichung oder Vertiefung privat erstellte Kopien von Fernsehsendungen im Unterricht zu verwenden. Die Frage ist, ob dies rechtens wäre und unter welchen Bedingungen.
Gruß
Herbert
Lehrer könnten auf die Idee kommen, zur besseren
Veranschaulichung oder Vertiefung privat erstellte Kopien von
Fernsehsendungen im Unterricht zu verwenden. Die Frage ist, ob
dies rechtens wäre und unter welchen Bedingungen.
Die Antwort lautet: Kommmt drauf an. Und zwar darauf:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__52a.html
Gruß,
Christian
Eine Antwort aus der Praxis:
An der Schule einer Bekannten wurde vom Schulleiter die Verwendung von selbst-erstellten Videokopien von Fernsehsendungen untersagt, wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht.
Videokassetten derselben Sendungen, von der Landesbildstelle ausgeliehen, waren zulässig.
Ach Du liebe Zeit!
Dann haben sich ja fast sämtliche meiner Gymnasiallehrer über Jahre hinweg strafbar gemacht - und einige Streber gleich mit! (Ich bin entsetzt…
Oder ist das nur eine Ordnungswidrigkeit?
Gruß
Liza
Hi,
nein, wohl kaum! § 52 UrhG ist relativ neu (meines Erachtens 2002?). Das erkennt man schon am „a“ im §, das heisst fast immer: Nachtrag durch den Gesetzgeber!
Mehr hierzu: http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/301514-301520-2-…
http://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?url=311080.htm
Mfg vom
showbee
Hallo,
Dann haben sich ja fast sämtliche meiner Gymnasiallehrer über
Jahre hinweg strafbar gemacht - und einige Streber gleich mit!
(Ich bin entsetzt…
im Gegensatz zu meinem Vorredner bin ich der Ansicht, daß es Regelungen bzgl. der Nutzung von Werken für Unterricht und Wissenschaft schon recht lange gibt. Insofern hättest Du recht.
Der Zusatz a ergibt sich m.E. nur aus der jüngsten Umstrukturierung des Gesetzes. Sicher bin ich mir aber nicht.
Gruß,
Christian