6 Personen in einem PKW

Moin…
ich habe neukich einen Bericht im Fehrnsehen gesehen, wo gezeigt wurde das die Polizei 4 Weibliche Studentinnen mit zur Uni genommen haben. Deren Auto streikte und sie hatten an diesem Tag ihre Prüfung!

Das heisst vorne 2 Polizisten und hinten 4 Personen.
Deises in einem Peterwagen mit insgesamt 5 Sitzplätzen und 5 Anschnallgurten.
Es wurde noch gesagt wie das möglich sei, das dieses jedermann darf, hab es aber leider nicht ganz mitverfolgen können und habe deswegen die Antwort auf meine Frage nicht.

Schonmal im Vorwege vielen, vielen Dank für euer Bemühungen!
Liebe Grüße André

Hallo André,

schaust du in der StVO §21:

§21 Personenbeförderung
(1) Es ist verboten, Personen mitzunehmen

  1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
  2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
  3. in Wohnwagen mit nur einer Achse oder mit Doppelachse hinter Kraftfahrzeugen.
    (1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind,
    (2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit
    (3) Auf Fahrrädern

§ 21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für

Da es sich um einen geschlossenen PKW handelt müssen dort die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte angelegt werden. Dass nur fünf Gurte da sind schließt aber nicht aus, dass nur max. fünf Personen befördert werden dürfen, denn das ist nicht ausdrücklich verboten also erlaubt.

Grüße von
Tinchen

Meiner Vorrednerin kann ich mich voll und ganz anschließen.

Am Ende der Sendung kam noch eine Mail von einem Zuschauer, der behauptete, es dürften nur 3 Personen mitgenommen werden. Leider kannten auch die betreffenden Beamten die tatsächliche Regelung nicht und retteten sich mit einem Grinsen. Herr Jauch rechtfertigte die angebliche OWi dann noch mit den Sonderrechten der Polizei (!) und die Sendung war zuende.

Hallo André,
erwähnenswert wäre in dem Zusammenhang auch §23Abs.1.
Solange das zulässige Gesamtgewicht hierdurch nicht überschritten wird und der Fahrer weder in seiner Sicht, Bewegungsfreiheit oder seinem Gehör eingeschränkt ist, ist das ganze nicht verboten.
Ein Freund von mir hatte einen Motorradunfall. Allerdings fuhren sie zu dritt auf dem Motorrad. Er wurde von einem Auto angefahren (Vorfahrt vom PKW missachtet). Der Unfallverursacher versuchte dann den Spiess umzudrehen und die Ursache darauf zu schieben dass sie zu dritt auf dem Motorrad fuhren. Die Klage des PKW-Fahrers wurde aufgrund
dieses Paragraphen abgewiesen.
Gruss Sebastian

Märchenstunde…loool
Hallo Sebastian,

dann nenne doch bitte einmal das Aktenzeichen dieses Verfahrens…
ansonsten sag ich nämlich dazu nur „Grimms-Märchenstunde“…lool

Moin zusammen.

schaust du in der StVO §21:

§21 Personenbeförderung
(1) Es ist verboten, Personen mitzunehmen

  1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
  2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
  3. in Wohnwagen mit nur einer Achse oder mit Doppelachse
    hinter Kraftfahrzeugen.
    (1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner
    als 150 cm sind,
    (2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in
    Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht,
    soweit
    (3) Auf Fahrrädern

§ 21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt
angelegt sein. Das gilt nicht für

Schön, dass hier der entsprechende Paragraph eingefügt wurde.

Da es sich um einen geschlossenen PKW handelt müssen dort die
vorgeschriebenen Sicherheitsgurte angelegt werden. Dass nur
fünf Gurte da sind schließt aber nicht aus, dass nur max. fünf
Personen befördert werden dürfen, denn das ist nicht
ausdrücklich verboten also erlaubt.

Hierzu hätte ich dann aber trotzdem noch eine Frage.
Wenn fünf Personen in so einem Auto sitzen und es fünf Sicherheitsgurte gibt, die angelegt werden, wo bringt man dann im Auto die sechste Person unter? Nach meiner Vorstellung ist die hintere Sitzbank „voll“ - die vorderen Sitze sowieso. Man kann die sechste Person ja nicht einfach hinten dazu „quetschen“, dann würde diese ja, nach meiner Vorstellung, entweder teilweise auf dem Sicherheitsgurt der Mitfahrer sitzen oder auf der Buchse, in die man den Gurt hineinsteckt.
Auf dem Schoß von einem Mitfahrer wäre ja wohl unpassend?

Liebe Grüße,
Disap.

Hallo,

Wenn fünf Personen in so einem Auto sitzen und es fünf
Sicherheitsgurte gibt, die angelegt werden, wo bringt man dann
im Auto die sechste Person unter?

Das ist ganz allein Dein Problem. Wenn Das Auto groß genug ist (Straßenkreuzer) alle nebeneinander. Wenn nicht, z.B. auf dem Schoß. Oder quer bei den andern auf den Knien. Oder im Kofferraum, wenn es kein Laderaum ist, also zum Innenraum gehört (Kombi, Van, Coupé).

Nach meiner Vorstellung ist
die hintere Sitzbank „voll“ - die vorderen Sitze sowieso.

Na und?

Man kann die sechste Person ja nicht einfach hinten dazu
„quetschen“,

Doch.

dann würde diese ja, nach meiner Vorstellung,
entweder teilweise auf dem Sicherheitsgurt der Mitfahrer
sitzen oder auf der Buchse, in die man den Gurt hineinsteckt.

Na und?

Auf dem Schoß von einem Mitfahrer wäre ja wohl unpassend?

Warum?

Gruß
loderunner

1 Like

Servus.

Wenn fünf Personen in so einem Auto sitzen und es fünf
Sicherheitsgurte gibt, die angelegt werden, wo bringt man dann
im Auto die sechste Person unter?

Das ist ganz allein Dein Problem. Wenn Das Auto groß genug ist
(Straßenkreuzer) alle nebeneinander. Wenn nicht, z.B. auf dem
Schoß. Oder quer bei den andern auf den Knien. Oder im
Kofferraum, wenn es kein Laderaum ist, also zum Innenraum
gehört (Kombi, Van, Coupé).

Nach meiner Vorstellung ist
die hintere Sitzbank „voll“ - die vorderen Sitze sowieso.

Na und?

Man kann die sechste Person ja nicht einfach hinten dazu
„quetschen“,

Doch.

dann würde diese ja, nach meiner Vorstellung,
entweder teilweise auf dem Sicherheitsgurt der Mitfahrer
sitzen oder auf der Buchse, in die man den Gurt hineinsteckt.

Na und?

evtl. wäre es dann nicht mehr gewährleistet, dass der Gurt tatsächlich auch schließt? D. h. wenn jemand dadrauf sitzt, könnte der Sicehrheitsgurt sich evtl. lösen. Daher kam meine Annahme.

Auf dem Schoß von einem Mitfahrer wäre ja wohl unpassend?

Warum?

Weil die Mitfahrer kein geeigneter Sitz sind? Aber diese Annahme war dann wohl leider auch falsch.
Aber danke für die detaillierte Beschreibung.

MfG!
Disap

Hallo Frank,

glaub was Du willst. Ich weiss es besser.
Das ganze ist ein paar Jahre her und mein Freund wohnt jetzt in Süddeutschland. Der Kontakt zu ihm ist leider nur noch sehr selten da er viel im Ausland unterwegs ist. Glaub es oder lass es, mir ist das doch egal.
Deswegen lasse ich mich von Dir nicht als Märchenerzähler hinstellen.
Beweise doch das Gegenteil, wenn Du kannst.
Nicht alles was auf den ersten Blick unglaubwürdig erscheint ist frei erfunden. Fehlt Dir da evtl. ein bischen Lebenserfahrung???

Gruss Sebastian

Beweise doch das Gegenteil, wenn Du kannst.

Na, komm, du bist hier der Beweispflichtige. Ersten ist es ja tausend Mal einfacher, die Existenz eines Urteils zu beweisen als die Nichtexistenz. Zweitens ist deine Geschichte unglaubwürdig.

Levay

Hallo!

Na, komm, du bist hier der Beweispflichtige. Ersten ist es ja
tausend Mal einfacher, die Existenz eines Urteils zu beweisen
als die Nichtexistenz. Zweitens ist deine Geschichte
unglaubwürdig.

Zumal ich den § 21 StVO, der verbietet, Personen auf einem Krad ohne besonderen Sitz so verstehen würde, dass ein besonderer Sitz wohl für einen DRITTE Person auf einem Krad selten vorhanden ist.
Allerdings kenne ich die ausgefeilte Kasuistisk zu dieser Norm natürlich nicht :wink:

Gruß,

Florian.

Ah ja, unglaubwürdig setzt Du mit unwahr gleich?
Was bist Du denn für ein Rechtsexperte.
Wenn vor Gericht jeder verurteilt würde weil seine Argumente und Aussagen unglaubwürdig wären…
Im übrigen habe ich erläutert warum ich an das Urteil, zumindest momnentan, nicht rankomme.
Und ebenfalls ist es mir Pfurzegal ob mir das jemand glaubt oder nicht.
Typisch arrogantes Rechtsverdrehergehabe.

Hallo!

Wenn vor Gericht jeder verurteilt würde weil seine Argumente
und Aussagen unglaubwürdig wären…

In der tat wird er das, wenn die Argumente der Gegenseite glaubwürdig(er) sind.

Florian

Hi,

absolut korrekt. Mir hallen hier aber keine gegenteiligen Argumente entgegen sondern nur Zweifel und Unterstellungen.
Das reicht IMHO nicht.
Meiner Bitte, mir den entsprechenden § zu nennen der das Fahren mit drei Personen auf dem Motorrad verbietet, ist bisher niemand nachgekommen.
Es ist leicht, jemanden der eine zugegebenermassen unglaubwürdige Geschichte schildert, als Märchenerzähler darzustellen.
Solange man aber selbst nicht mehr als Zweifel dem gegenüberstellt
ist man auch nicht besser dran.

Gruss Sebastian

Hallo!

Meiner Bitte, mir den entsprechenden § zu nennen der das
Fahren mit drei Personen auf dem Motorrad verbietet, ist
bisher niemand nachgekommen.

Ich sagte doch, dass das nach meiner Auffassung wegen § 21 StVO verboten sein müsste.

Florian.

Nun
Hallo Florian,

Ich sagte doch, dass das nach meiner Auffassung wegen § 21
StVO verboten sein müsste.

§21 sagt aus „Auf Krafträdern ohne besonderen Sitz“

Nun ist genau das die Kernfrage. Was ist ein besonderer Sitz?
Sitzmöglichkeiten gibt es bei Motorrädern viele. Im konkreten Fall handelte es sich um eine Suzuki GT250 im Originalzustand die bekanntlich über eine recht lange Sitzbank verfügt auf der zur Not auch 3 Personen Platz haben.
Wenn man nun berücksichtigt das unsere StVO ebenso wie die StVZO prinzipiell aus der Zeit der Bauernkriege stammen (da ist ja teils noch von Eisenbereifung die Rede) wurde hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlickeit von Motorrädern mir Einzelsattel ausgegangen. Auf einem Einzelsattel, aber auch bei einer moderneren Höckersitzbank ist das Fahren mit drei Personen wirklich undenkbar. Da gebe ich allen Zweiflern uneingeschränkt recht.
Aber zum Vergleich:
Mit 8 Personen in einem Lincoln Continental zu fahren wird den Fahrer nicht grossartig einschränken, in einem Fiat Panda wäre dies nicht möglich.
Ohne also nähere Fakten zu kennen ist ein Pauschalurteil nicht möglich.
Jeder Anwalt würde aber genau das versuchen, nämlich die besonderen Gegebenheiten zu erfragen.
Ich selbst habe schon einige Urteile erlebt, bei denen man ins Grübeln kam. Oft sind es aber kleine, feine Details die das Urteil in anderem Licht erscheinen lassen.
(Fast) jedes Gesetz ist in gewissem Rahmen interpretierbar und um ein Urteil zu fällen müssen alle Begleitumstände miteinbezogen werden, was in dem von mir beschriebenen Fall ja auch stattfand.
Letztlich finde ich es schon kurios das man mir hier mehr oder weniger unterstellt, ich würde mir hier Phantastereien aus den Fingern saugen um irgendwelche obskuren Äusserungen zu untermauern.
Ehrlich, sooo langweilig wird es mir hoffentlich nie werden als das ich sowas nötig hätte.
Im übrigen ärgere ich mich hier immer wieder über die gleichen Forumsteilnehmer (Du bist damit definitiv nicht gemeint) die anderen arrogant über den Mund fahren, selbst aber oft Argumente oder Nennung von Fakten schuldig bleiben.
Ich danke dem Herrn das mein Anwalt da anders ist.
Gruss Sebastian

1 Like

Hallo!

Ich danke dem Herrn das mein Anwalt da anders ist.

Jeder Anwalt wird den Teufel tun und sich so verhalten wie es hier manchmal üblich ist.
Wenn ich den Anwalt frage, ob ich nicht nach dem Fernabsatzgesetz ein Widerrufsrecht habe und wie hier im Forum üblich die alleinige Antwort käme „Nein, denn das Gesetz gibt es nicht mehr“, oder wenn ich Frage „Habe ich jetzt nicht immer zwei Jahre Garantie“ und es kommt die Antwort „Nein, Garantie hat man nur, wenn’s vereinbart ist“ würde ich mir auch einen anderen Anwalt suchen. Kein Anwalt der Welt würde seinen Mandanten aber in dieser oberlehrerhaften Art angehen.
Dass hier an Begriffen festgehalten wird, obwohl absolut klarr ist, was der Fragesteller meint, ist irgendwie Tradition. Aber wir sind ja hier nicht unter Anwälten und Ratsuchenden sondern wir reden ja auch nur über rein theoretische Fragen. Da kann man auch mal den Klugscheißer raushängen lassen, was mir nun definitiv auch schon passiert ist :wink:

Florian.

Hallo,

Da kann
man auch mal den Klugscheißer raushängen lassen, was mir nun
definitiv auch schon passiert ist :wink:

Na klar, mir auch. Allerdings in den Brettern in denen ich mich überwiegend tummel. Aber ich habe kein Problem mich zu entschuldigen, wenns mal falsch rüberkommt.
Hier kam allerdings schon öfter der Spruch: Das ist hier das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“, Deine Frage hat damit nichts zu tun.
Hier werden nunmal Fragen von Laien gestellt. Wenn hier alle die absoluten Experten wären wäre das Brett tot wie meine Oma :wink:
Und wenn die Herren „Rechtsexperten“ lieber unter sich ihre Theorien und ihr Wissen austauschen möchten, bitte, aber dann ist das hier der falsche Ort.
Leider zieht sich die Tendenz, dass Experten oder selbsternannte „Experten“ in letzter Zeit wie die Geier über Fragen von Laien herfallen, diese (zwar fachlich und sachlich richtig) in der Luft zerreissen und damit wieder unter sich sind, wie ein roter Faden durch diverse Bretter. Anonym hinterm PC kann man sichs ja erlauben.
Schade eigentlich.
Ein wirklicher Experte nimmt sich des Fragestellers an und wirft nicht mit Fachchinesisch um sich. Er stellt sich auf die Stufe des Fragestellers und versucht Wissen zu vermitteln. Alles andere ist schnöde Selbstdarstellung eines Einäugigen unter den Blinden.
Gruss Sebastian

Ah ja, unglaubwürdig setzt Du mit unwahr gleich?

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Ich finde nur, dass deine Art, die „Beweislast“ zu regeln, unsinnig ist.

Was bist Du denn für ein Rechtsexperte.

Was hat das denn damit zu tun?

Wenn vor Gericht jeder verurteilt würde weil seine Argumente
und Aussagen unglaubwürdig wären…

Verstehe nicht ganz, was du meinst. Wenn das Gericht die Aussagen eines Beklagten oder Angeklagten für unglaubwürdig hält, dann WIRD er in aller Regel doch veruteilt. Wobei mir der Zusammenhang jetzt nicht klar ist.

Im übrigen habe ich erläutert warum ich an das Urteil,
zumindest momnentan, nicht rankomme.

Das habe ich auch zur Kenntnis genommen. Aber du hast ja gesagt, der andere möge doch den Beweis erbringen, dass es das Urteil *nicht* gibt. Und das finde ich reichlich albern.

Typisch arrogantes Rechtsverdrehergehabe.

Ah ja.

Levay

Ok
Hi,

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Ich finde nur, dass deine
Art, die „Beweislast“ zu regeln, unsinnig ist.

Ok, nur solange ich keinen Beweis erbringen kann aber Du auch keinen Gegenbeweis kommen wir auch nicht weiter.

Was bist Du denn für ein Rechtsexperte.

Was hat das denn damit zu tun?

Die Art wie du argumentierst. Du stellst es so dar, als wäre alles was unglaubwürdig ist auch keine Akzeptanz bringen könne.
Aber vielleicht habe ich das auch falsch aufgefasst.

Wenn vor Gericht jeder verurteilt würde weil seine Argumente
und Aussagen unglaubwürdig wären…

Verstehe nicht ganz, was du meinst. Wenn das Gericht die
Aussagen eines Beklagten oder Angeklagten für unglaubwürdig
hält, dann WIRD er in aller Regel doch veruteilt. Wobei mir
der Zusammenhang jetzt nicht klar ist.

Aber doch nicht ausschliesslich aufgrund der Unglaubwürdigkeit meiner Äusserungen. Ich könnte Dir das an einem realen Fall darstellen wenn Du möchtest.

Im übrigen habe ich erläutert warum ich an das Urteil,
zumindest momnentan, nicht rankomme.

Das habe ich auch zur Kenntnis genommen. Aber du hast ja
gesagt, der andere möge doch den Beweis erbringen, dass es das
Urteil *nicht* gibt. Und das finde ich reichlich albern.

Sorry, entweder habe ich mich falsch ausgedrückt oder Du hast mich falsch verstanden. Das habe ich nicht gefordert.Das wäre in der Tat nicht nur albern sondern blöd.
Ich habe gefordert mir den Paragrafen zu nennen, nachdem das Fahren zu dritt auf dem Motorrad verboten ist.
Denn das wäre ein triftiger Grund meine Aussage hier in Frage zu stellen. Aber wie gesagt, ich sauge mir hier keine Storys aus den Fingern weil ich mich so langweile. Es war tatsächlich so und auch damals haben alle (auch ich) nur gestaunt. Ich gebe gern zu, das ich, wenn ich es nicht selbst erlebt hätte, auch skeptisch wäre.
Gruss Sebastian