Ok
Hi,
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Ich finde nur, dass deine
Art, die „Beweislast“ zu regeln, unsinnig ist.
Ok, nur solange ich keinen Beweis erbringen kann aber Du auch keinen Gegenbeweis kommen wir auch nicht weiter.
Was bist Du denn für ein Rechtsexperte.
Was hat das denn damit zu tun?
Die Art wie du argumentierst. Du stellst es so dar, als wäre alles was unglaubwürdig ist auch keine Akzeptanz bringen könne.
Aber vielleicht habe ich das auch falsch aufgefasst.
Wenn vor Gericht jeder verurteilt würde weil seine Argumente
und Aussagen unglaubwürdig wären…
Verstehe nicht ganz, was du meinst. Wenn das Gericht die
Aussagen eines Beklagten oder Angeklagten für unglaubwürdig
hält, dann WIRD er in aller Regel doch veruteilt. Wobei mir
der Zusammenhang jetzt nicht klar ist.
Aber doch nicht ausschliesslich aufgrund der Unglaubwürdigkeit meiner Äusserungen. Ich könnte Dir das an einem realen Fall darstellen wenn Du möchtest.
Im übrigen habe ich erläutert warum ich an das Urteil,
zumindest momnentan, nicht rankomme.
Das habe ich auch zur Kenntnis genommen. Aber du hast ja
gesagt, der andere möge doch den Beweis erbringen, dass es das
Urteil *nicht* gibt. Und das finde ich reichlich albern.
Sorry, entweder habe ich mich falsch ausgedrückt oder Du hast mich falsch verstanden. Das habe ich nicht gefordert.Das wäre in der Tat nicht nur albern sondern blöd.
Ich habe gefordert mir den Paragrafen zu nennen, nachdem das Fahren zu dritt auf dem Motorrad verboten ist.
Denn das wäre ein triftiger Grund meine Aussage hier in Frage zu stellen. Aber wie gesagt, ich sauge mir hier keine Storys aus den Fingern weil ich mich so langweile. Es war tatsächlich so und auch damals haben alle (auch ich) nur gestaunt. Ich gebe gern zu, das ich, wenn ich es nicht selbst erlebt hätte, auch skeptisch wäre.
Gruss Sebastian