Ein Mann stirbt und hinterlässt ein altes Haus mit Grundstück, der geschätzte Wert beträgt 300 t€, Schulden ca. 40 t€. Ein Testament besteht nicht. Seine Frau ist Demenzkrank und lebt im Pflegeheim. Betreuer/Vormund ist jemand vom Sozialamt.
Die beiden Kinder des Verstorbenen haben kein Interesse an dem Haus. Jedoch würde ein Enkel gerne dort einziehen, die Kinder stehen dem positiv gegenüber. Allerdings ist das Haus innen auf dem Stand von 1950. Keine Heizung, Toilette im Hausflur, Wasserleitungen 40-50 Jahre alt. Es bestünde also erheblicher Sanierungsbedarf.
Prinzipiell erbt die Frau des Verstorbenen 50% und die Kinder zu gleichen Teilen den Rest. Hieße das, es müßten die Hälfte des Schätzwertes für die Witwe bereitgestellt werden?
Dann müsste das Haus verkauft werden.
Könnte hier die Bereitstellung umgangen werden, indem die Kinder die Vormundschaft beantragen?
Wie könnte vorgegangen werden, um das Haus im Familienbesitz zu halten?
Ein Mann stirbt und hinterlässt ein altes Haus mit Grundstück,
der geschätzte Wert beträgt 300 t€, Schulden ca. 40 t€. Ein
Testament besteht nicht. Seine Frau ist Demenzkrank und lebt
im Pflegeheim. Betreuer/Vormund ist jemand vom Sozialamt.
Vermutlich will das Sozialamt Bares sehen, um die Pflege der demenzkranken Frau zu finanzieren.
auf dem Stand von 1950. Keine Heizung, Toilette im Hausflur,
Wasserleitungen 40-50 Jahre alt. Es bestünde also erheblicher
Sanierungsbedarf.
Und dann ein Wert von 300 T€ ?
Prinzipiell erbt die Frau des Verstorbenen 50% und die Kinder
zu gleichen Teilen den Rest. Hieße das, es müßten die Hälfte
des Schätzwertes für die Witwe bereitgestellt werden?
Ob es die Hälfte des Schätzwertes ist sei dahingestellt. Auf jeden Fall wird das Erbe der kranken Frau für ihre Pflege herangezogen.
Könnte hier die Bereitstellung umgangen werden, indem die
Kinder die Vormundschaft beantragen?
Das wird wohl nicht reichen.
Wie könnte vorgegangen werden, um das Haus im Familienbesitz
zu halten?
Die Pflege der kranken Mutter/Großmutter müßte finanziert werden.
Der Betrag wird momentan von der Pflegeversicherung, der Rente
der Frau und den Kindern aufgebracht.
In diesem Fall kann das Sozialamt keine Ansprüche an das Erbe stellen. Ich würde versuchen, die Vormundschaft für die Mutter zu bekommen, damit kein Familienfremder in diesen Erbfall einbezogen wird.
Die Pflege der kranken Mutter/Großmutter müßte finanziert
werden.
Das sollte möglich sein.
Dann ist nur noch die Restschuld für das geerbte Objekt abzutragen. Das sollte nach Deinen Angaben kein großes Problem sein.
stellen. Ich würde versuchen, die Vormundschaft für die Mutter
zu bekommen, damit kein Familienfremder in diesen Erbfall
einbezogen wird.
In eine Übernahme der Vermögenssorge durch Angehörige wird das Amtsgericht kaum einwilligen (können). Und wenn das mit den anderen Aufgabenkreisen der Pflege bisher klappte, warum dann ändern?
wenn es sich bei der Ehe um eine Zugewinngemeinschaft gehandelt hat, gehört der Ehefrau eh schon mal 50 % des Hauses. Von den verbleibenden 50 % erbt sie dann die Hälfte. Hat also 75 % Eigentum am Haus. Die restlichen 25 % werden dann unter den Erben der Stufe I aufgeteilt.
Wenn ein Kind die Pflegschaft über die Mutter übernimmt, dann ist das nicht so einfach. Erstens übernimmt sie die Gesamtverantwortung und hat auch in dieser Funktion in erster Linie das Wohl der Mutter zu beachten und nicht das Wohl der Familie und ob das Eigentum im „Familienbesitz“ bleibt. Da aber die Mutter vermutlich die dringend notwendigen Reparaturen und Werterhaltungsmassnahmen nicht finanzieren kann, muss das Haus verkauft werden. Enkel kommen als Erben hier nicht vor, da es Stufe I Erben gibt und somit treten diese als „normale“ Käufer auf und müssten 350TE aufbringen. Hiervon bekommt die Mutter dann 75 % und der Rest wird unter den Stufe I Erben aufgeteilt. So jedenfalls stellte sich das bei uns dar.
Sollte irgendwann mal Geld für die Pflege der Mutter aus öffentlichen Mitteln notwendig sein, wird ganz genau gefragt, wo denn das Vermögen aus dem Haus geblieben ist und im Zweifel haftet das Kind welches die Pflege übernommen hat.