Europäisches Beihilfenrecht

Hallo,

gemäß Artikel 87 EG-Vertrag, ist eine staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfe gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.
Nun finanziert ein Staat nicht direkt, sondern über eine Aktiengesellschaft, bei der der Staat Mehrheitseigentümer ist, eine Fluglinie. Durch die rein privatrechtlicher Natur der AG, wird argumentiert, sei diese Aktion rechtens und wenn der Verwaltungsrat der AG entscheidet, Geld in eine Fluggesellschaft zu pumpen, kann der Staat nicht eingreifen. Aber so einfach wird man das Gesetz doch nicht übergehen können?

Vielen Dank
Martin Unterholzner

Halte ich für einen typischen Fall der Flucht ins Privatrecht. Auch von öffentlicher Hand betriebene Privatpersonen (AGs…) unterliegen den öffentlich-rechtlichen Bindungen.

Levay

Hallo!

Dem europäischen Beihilfenrecht ist es egal ob der Staat im Rahmen der Hoheitsverwaltung oder Privatwirtschaftsverwaltung (so heißt der Fachbegriff, den du meinst, wobei Privatwirtschaftsverwaltung nichts mit Privatwirtschaft zu tun hat, sondern eigentlich heißen müsste: privatrechtliche Verwaltung) handelt.

Also der Staat kann das Beihilfenrecht nicht dadurch umgehen, indem er die Beihilfen nicht mehr hoheitlich, sondern privatrechtlich gewährt.

Gruß
Tom

Privatwirtschaftsverwaltung
(so heißt der Fachbegriff, den du meinst

Also, ich kenne das unter dem Begriff Verwaltungsprivatrecht. Na, Hauptsache privat und Verwaltung… :wink:

Levay

Hallo!

Also, ich kenne das unter dem Begriff Verwaltungsprivatrecht.
Na, Hauptsache privat und Verwaltung… :wink:

Also Verwaltungsprivatrecht ist für mich eine Rechtsgrundlage. Den Begriff kenne ich schon.

Privatwirtschaftsverwaltung ist die entsprechende tatsächliche Handlung der Verwaltung, also privatrechtliches Handeln der Verwaltung (im Gegensatz zum hoheitlichen Handeln). Wie gesagt, vom Wort her ist der Ausdruck sowieso falsch, aber jedenfalls in Österreich üblich. Jetzt müssten wir nur noch wissen, welchen Ausdruck man dafür in Südtirol verwendet. Üblicherweise ist der Sprachgebrauch dort ähnlich wie in Nord- und Osttirol, aber gerade im Rechtsbereich kann das natürlich anders sein.

Gruß
Tom