Hallo,
habe vor einiger Zeit eine Frage zum Europäischen Beihilferecht gepostet (/t/europaeisches-beihilfenrecht/3492723/2
Vielen Dank
Martin Unterholzner
Hallo,
habe vor einiger Zeit eine Frage zum Europäischen Beihilferecht gepostet (/t/europaeisches-beihilfenrecht/3492723/2
Vielen Dank
Martin Unterholzner
Guten Tag,
gilt dies nur, wenn die öffentliche Hand zu 100
Prozent Eigentümer einer privatrechtlichen Rechtsform z.B. Ag
ist,
nein.
Würde beispielsweise auch eine Ag, die sich zu 10
Prozent in öffentlicher Hand befindet, den
öffentlich-rechtlichen Bindungen unterliegen?
vermutlich nicht.
Die genauen Grenzen - das ist eine sehr spannende und im Detail noch ungeklärte Frage. Entscheidend ist, ob die öffentliche Hand auf das Unternehmen „beherrschenden Einfluss“ nehmen kann.
Dies kann sich z.B. aus der Satzung oder der finanziellen Beteiligung ergeben.
Wann es genau vorliegt, ist noch sehr umstritten. Kommt es auf die Kontrolle über die allgemeine Unternehmenspolitik an? Kommt es auf den Einfluss im Einzelfall an? Was ist, wenn z.B. vier verschiedene Kommunen jeweils 20 % Kapital halten? Kommt es formal auf 50 % oder 75 % an? Darf man berücksichtigen, dass wegen der Anwesenheitsquote auf Hauptversammlungen faktisch meist schon mit 40-45 % eine Mehrheit am Unternehmen besteht ?
Außerdem wird der Begriff des öffentlichen Unternehmens nicht in allen Rechtsbereichen exakt gleich verstanden. Was im Beihilferecht gilt, kann im Vergaberecht schon wieder anders sein und bei der Frage der Grundrechtsgeltung schon wieder anders.
Ein interesssantes Thema !
Gruß, Trobi