mal eine ganz theoretische Frage: Wer darf eigentlich die Bundesflagge* (nicht BundesDIENSTflagge**, die ist definitiv tabu) führen? Nehmen wir mal an, eine private Organisation der Auslandshilfe wolle an der Kleidung der Mitglieder eine kleine deutsche Flagge aufnähen, um die Herkunft der Mitglieder zu kennzeichnen - dürfte sie das so ohne weiteres oder wäre dieses offiziellen Behörden etc. vorbehalten?
Leider konnte mir da auch die „Anordnung über die deutschen Flaggen“ vom 13. November 1996 nicht weiterhelfen
Hat da jemand konkrete Infos mit Quelle?
Dank & Gruß, Claus
* = einfache Flagge in Schwarz-Rot-Gold
** = Schwarz-Rot-Gold PLUS Bundesschild (Adler)
hab noch bei http://www.flaggenkunde.de/ folgenden einfachen Satz gefunden:
„Dies ist die Flagge, die als Nationalflagge von allen Deutschen verwendet werden kann.“ (unter Bundesflagge)
Auf Wiki war ich auch (daher hatte ich auch den Link zur Anordnung XY), nur suche ich schon hieb- und stichfeste Quellen - und das ist Wiki mit Verlaub nun wirklich nicht…
was nicht verboten ist, ist erlaubt, das muss nicht erst
aufgeschrieben werden, deshalb ist die Quellenlage ein wenig
dünn.
Was man nicht als Verbot gefunden hat, kann ja aber trotzdem
verboten sein, oder?
Da hast Du recht. Aber das drambeldier wollte wohl darauf hinweisen,
dass Du lange suchen kannst, bis Du ein Gesetz findest,
in dem steht: Die Verwendung einer schwarz-rot-goldenen
Flagge ist erlaubt.
Vielleicht reicht Dir in diesem Fall die Realität:
Die Flagge wird zig-tausendfach (auch in normalen Zeiten)
verwendet, „verhunzt“ als Käsestückchen-Spieß, als
Meterware in gutsortieren Stoffläden verkauft, NOKIA
verkauft Handys in diesem Design. Und noch nie konnte
man davon hören, dass dies verboten würde.
Wenn Du es ganz genau wissen willst:
Pin Dir die Flagge auf Dein Revers, geh zur Polizei und bestehe
auf einer Selbstanzeige und warte auf die Antwort
der Staatsanwaltschaft
„Privatpersonen ist das Führen der Bundesdienstflagge (§124 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) nicht gestattet, das Verwenden der Bundesflagge steht aber jedermann frei.“
Jep, das liest sich doch schon ganz gut. Wobei ich mich jetzt noch frage, ob es einen Unterschied macht, ob Karl Müller sich sowas zuhause aufs Auto klebt oder eine NGO das im Ausland macht…
da wäre wohl die „Genfer Konvention“ maßgebend…:
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Art. 39 Nationalitätszeichen
Es ist verboten, in einem bewaffneten Konflikt Flaggen oder militärische Kennzeichen, Abzeichen oder Uniformen neutraler oder anderer nicht am Konflikt beteiligter Staaten zu verwenden.
Es ist verboten, Flaggen oder militärische Kennzeichen, Abzeichen oder Uniformen gegnerischer Parteien während eines Angriffs oder zu dem Zweck zu verwenden, Kriegshandlungen zu decken, zu erleichtern, zu schützen oder zu behindern.
*snip*
Ansosnten steht dem „Führen“ der deutschen Nationalflagge (nicht der Bundes-Dienstflagge) wohl nichts entgegen…