Fotoshooting auf dem Friedhof

Folgender Sachverhalt:

Person A möchte gern Fotos machen, jedoch mit einem besonderen Hintergrund. Um die Fotos besonders zu machen lautet die Location Friedhof.

Ist es erlaubt nachts auf dem Friedhof Fotos zu machen (nicht von den Gräbern und auch ohne diese zu beschädigen)?
Gibt es eine Friedhofsordnung, die allgemein gültig ist?
Oder ein entsprechendes Gesetz?

Hallöchen, meines Wissens hängt an jedem Friedhof eine „Hausordnung“. Ich glaube, da gelesen zu haben, das das Betreten bei Dunkelheit nicht erwünscht, oder in Einzelfällen gar verboten ist.

MfG Goetz

Wer so ein professioneller Fotograf ist, dass er die Örtlichkeit der Aufnahmen schon „Location“ nennt (warum auch immer), dem sollte auch geläufig sein, dass man vorher grundsätzlich bei Eigner oder Betreiber anfragt und damit in der Regel alle anfallenden Fragen geklärt werden.

Andreas

Es war nicht die Rede von professionellen Aufnahmen.
Die Frage bezog sich darauf, ob es gesetzliche Grundlagen gibt, die ein solches Vorhaben verbieten.

Natürlich nicht.

Aber es ist sehr gut möglich, dass der Eigentümer des Friedhofs (z.B. die Gemeinde) es verbietet. Das könnte auch durch Satzung geschehen und wäre insofern dann sogar ein Gesetz.

Levay

Fotoshooting und location
":smile: Trotzdem klingen Worte wie Fotoshooting und location immer ein bisschen eigenartig, wenn Amateure ein paar Bilder knipsen wollen :smile: