Nach § 43 Abs. 1 Nr. 7 Doppelbuchstabe cc EStG braucht man Bausparer nicht freizustellen (damit die 30% nicht abgezogen werden), wenn im Vorjahr Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmer-Sparzulage auf dem Bausparer erhalten wurde.
Habe ich das soweit richtig verstanden?
Was ist wenn jemand zwei Bausparer hat, auf einem erhält er die
Wohnungsbauprämie, auf dem anderen die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Also Frage: Gilt die Vorschrift nur für maximal einen Bausparer oder geht sie auch bei zwei (wie gerade erläutert)?
Nach § 43 Abs. 1 Nr. 7 Doppelbuchstabe cc EStG braucht man
Bausparer nicht freizustellen (damit die 30% nicht abgezogen
werden), wenn im Vorjahr Wohnungsbauprämie oder
Arbeitnehmer-Sparzulage auf dem Bausparer erhalten wurde.
(…)
Was ist wenn jemand zwei Bausparer hat, auf einem erhält er
die
Wohnungsbauprämie, auf dem anderen die
Arbeitnehmer-Sparzulage?
Du hast die Frage mit Deinem Zitat schon selbst beantwortet: Der Bausparer erhält die Prämie bzw. die Zulage und nicht der Vertrag bzw. die Verträge. Wer die Prämie bzw. die Zulage erhält, ist von der KeSt freigestellt. Allerdings muß sich der Bausparer schon selbst darum kümmern, daß die entsprechenden Institute davon erfahren, daß die Prämie bzw. die Zulage festgesetzt wurde, denn zumindest das Institut, für dessen Vertrag die AN-Sparzulage festgesetzt wurde, erfährt davon zunächst einmal nichts, weil die AN-Sparzulage mit der Steuererklärung festgesetzt wird.
Nochmal, damit ich dich auch sicher richtig verstanden habe:
Ich brauche die zwei Bausparverträge nicht freistellen, nur
der Bausparkasse muss ich dass sagen, dass der § 43 zutrifft,
und die die 30% nicht abführen sollen.
Ich brauche die zwei Bausparverträge nicht freistellen, nur
der Bausparkasse muss ich dass sagen, dass der § 43 zutrifft,
und die die 30% nicht abführen sollen.
das ist mein Kenntnisstand, der sich mit meinem Verständnis des Gesetzestextes deckt. Eine einfache Mitteilung wird allerdings wahrscheinlich nicht reichen; da wirst Du schon den Steuerbescheid (natürlich teilweise geschwärzt) in Kopie vorlegen müssen, damit das Institut sehen kann, daß Du die AN-Sparzulage tatsächlich erhalten hast.
ich auch nicht,
allerdings vielleicht nächstes Jahr (fast halbierung des freibetrages).
Und ich mache jetzt die Freistellungen für nächstes Jahr, sonst vergesse ich es…