Fehlerhafter Mahnbescheid rechtsgültig?

Firma A (GmbH) hat bei Rechtsanwalt B eine Zahlungsvereinbarung laufen. Aufgrund verspäteter Zahlung beantragt Rechtsanwalt B einen Mahnbescheid und Firma A bekommt diesen Mahnbescheid zugestellt.

Der Mahnbescheid ist jedoch fehlerhaft:

  • die Schuldnerbezeichnung / Firmierung ist nicht korrekt - statt „Firma A GmbH“ wurde als Schuldner „Herr A“ angegeben (Beispiel: statt „Mix Max Mux GmbH“ wurde „Herr Mix Mux“)

  • die geforderte Summe (ohne Gerichtskosten etc.) ist nicht korrekt und viel höher als das, was eigentlich noch offen ist

Aus Unwissenheit reagiert Firma A nicht darauf, begleicht jedoch die eigentlich noch offene Summe und lässt die 2 Wochen Widerspruchsfrist verstreichen.

Ist der Mahnbescheid trotz fehlerhafter Angaben rechtsgültig? Hat Rechtsanwalt B nun einen Anspruch auf die höhere Summe (die er im Mahnbescheid angegeben hatte) oder kann bei einem evtl. gerichtlichen Verfahren Firma A sich darauf berufen, dass ursprünglich eine niedrigere Summe offen stand? Kann Firma A noch reagieren, wenn nun der Vollstreckungsbescheid eintrifft?

Danke und Gruß
Helmut K

Hallo,

nein, gegen den nach dem MB erfolgenden Vollstreckungsbescheid kann Einspruch erhoben werden. Dann würde es zum streitigen Verfahren kommen. Hier könnte dann der Beklagte nachweisen, dass die Schuld durch Zahlung erloschen ist. Die Klage wäre im übrigen dann auch unzulässig, da sie sich gegen den falschen Beklagten (natürliche Person nicht gegen Schuldner-GmbH) richten würde. Wenns soweit kommt, reicht der Hinweis ans Gericht aus.

Mfg vom

showbee