mich interessieren die Verjährungsfristen bei Betrugsfällen. Die ‚normale‘ Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, falls ich die entspr. Paragraphen des BGB richtig interpretiere. Wie ist das aber, wenn jemand erst viel später, bspw. nach zehn Jahren, erkennt, dass er betrogen worden ist?
Gibt es so etwas wie Verjährung nach Kenntnisnahme?
mich interessieren die Verjährungsfristen bei Betrugsfällen.
Die ‚normale‘ Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, falls ich
die entspr. Paragraphen des BGB richtig interpretiere. Wie ist
das aber, wenn jemand erst viel später, bspw. nach zehn
Jahren, erkennt, dass er betrogen worden ist?
Gibt es so etwas wie Verjährung nach Kenntnisnahme?
Ja im Prinzip schon nämlich dann wenn der Verursacher den Schaden verschleiert.
z.B Elektriker lötet Kabel zusammen (verbotener weise) Gips drüber und 10 Jahre später fackelt die Bude ab.
mich interessieren die Verjährungsfristen bei Betrugsfällen.
Da wäre jetzt erstmal die Frage zu stellen, welche Verjährung? Meinst Du die schon beantwortete Frage der Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche, oder meinst Du dir Frage strafrechtlicher Verjährung?
Danke für die Antworten. Meine Frage ist damit schon beantwortet.
Es geht nicht um strafrechtlich relevanten Betrug (sofern ich den Unterschied zw. Zivil- und Strafrecht verstanden habe, ich bin doch ein Blondchen was das angeht, deswegen auch die Frage).
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dürfte hier nicht zutreffen.
Gruß
S.J.
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