Umwandlung einer Haftstrafe

Kann Jemand, der zu einer 8-monatigen Haftstrafe verurteilt worden ist wegen eines sozialen Aspektes einen Antrag auf Umwandlung in eine Geld- bzw. Arbeitsstrafe (Ableistung von Sozialstunden)stellen. Wenn ja, an welche Adresse! Hier kurz die Schilderung des sozialen Aspektes: Die Eltern des Verurteilten haben vor 3 Jahren für sich und dem Sohn ein neues Einfamilienhaus gebaut. Nun ist der Vater wegen erheblicher körperlicher Behinderung gezwungen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen und nicht mehr in der Lage die Hypotheken zu bedienen. Der Sohn, also der Verurteilte hat nun nach erfolgreich bestandener Gesellenprüfung die Möglichkeit und den Willen sich an die Kosten der Hypotheken zu beteiligen, allerdings ist dies durch den Haftantritt nicht möglich und das Haus wäre nicht mehr zu halten.Die Leidtragenden wären in diesem Fall ganz klar die Eltern.

Jemand, der zu einer 8-monatigen Haftstrafe verurteilt
worden ist

Wegen was?

Jemand, der zu einer 8-monatigen Haftstrafe verurteilt
worden ist

Wegen was?

Wegen Diebstahl

Wegen was?

Wegen Diebstahl

Da wird man doch aber m.W. beim ersten mal nicht zu ner Haftstrafe verurteilt. Bitte etwas mehr zum Sachverhalt.

Er wurde bereits früher mit 19 Jahren und dann noch mal mit 21 Jahren beim Diebstahl von Bargeld erwischt. Außerdem ließ er beim 2. Mal eine Digitalkamera mitgehen. Schließlich ist er als 22-jähriger in eine Prügelei verwickelt worden und wegen Körperverletzung verurteilt worden. Die damals verhängte Bewährungsstrafe wurde verworfen, weil er die ihm auferlegten sozialen Arbeitsstunden nicht antrat. Stattdessen wurde sie in eine 8-monatige Haftstrafe umgewandelt. Er hat bereits einen Haftaufschub bekommen, weil er seine damals begonnene Berufsausbildung beenden wollte und auch sollte. Er ist nun 24 Jahre alt und mit der Ausbildung fertig. Einen Arbeitsvertrag als Geselle hat er so gut wie in der Tasche. Er wohnt noch bei den Eltern.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry aber bei den Vorstrafen muß man sich doch im klaren sein, was beim wiederholten Fall passieren wird.

Wie soll die Person es sonst lernen, was richtig und falsch ist? Da hilft nur wegsperre, vielleicht kommt da die Vernunft

Hallo!

Sorry aber bei den Vorstrafen muß man sich doch im klaren
sein, was beim wiederholten Fall passieren wird.

Das ist durchaus richtig.

Wie soll die Person es sonst lernen, was richtig und falsch
ist? Da hilft nur wegsperre, vielleicht kommt da die Vernunft

Wäre schön, wenn das so wäre. In der Praxis kommt alles mögliche, nur keine Vernunft.

Gruß
Tom

§ 456 StPO
Hallo!

Wäre schön, wenn das so wäre. In der Praxis kommt alles
mögliche, nur keine Vernunft.

Nachdem ich Menschen kennen gelernt habe, die in ihren 40 Lebensjahren 12 Jahre im Gefängnis gesessen haben und sich nun erneut dem Richter gegenüberstehen um bei der beantragten Strafe von einem Jahr und acht Monaten nicht einmal ein wenig den Eindruck machen beeindruckt zu sein, gebe ich mich da ebenfalls keinerlei Illusionen mehr hin.

Was die eigentliche Frage angeht: Um eine Bewährungsstrafe zu verhängen, muss der Angeklagte konkret erwarten lassen, in Zukunft ein straffreies Leben zu führen. Diese Fragen werden im Urteil recht eingehend diskutiert, zumal dann, wenn erstmals eine Freiheitsstrafe verhängt wird. Dass hier keine Bewährungsstrafe verhängt worden ist, zeigt also, dass der Richter nicht der Meinung war, dass der Angeklagte auch ohne Freiheitsentziehung in Zukunft ein straffreies Leben führen wird. Und die Richter die ich kennengelernt habe, haben sich wirklich eingehend dazu eingelassen und eher zur Bewährung tendiert als dagegen.

Es gibt keinen Weg, nachträglich ohne Rechtsmittel gegen das Urteil von der Freiheiheitsstrafe herunterzukommen. Und da nun schon die Vollstreckung im Raum steht, gehe ich davon aus, dass das Urteil rechtskräftig geworden ist.

Nach § 456 StPO gibt es die Möglichkeit, die Strafvollstreckung auszusetzen, also nach hinten zu verschieben, wenn durch dei Vollstreckung der Strafe dem Verurteilten oder seiner Familie außerhalb des Strafzwecks liegende Nachteile erwachsen.
Der Antrag ist bei der für die Vollstreckung zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen, mehr als vier Monate kann man damit aber nicht erreichen.

Alles in allem hält sich mein Verständnis für derartige Erwägungen in starken Grenzen. Der Verurteilte hätte sich schlicht vorher überlegen sollen, ob ihn seine Familie nicht in Freiheit besser gebrauchen kann als im Knast.

Gruß,

Florian.

Es bleibt die Möglichkeit eines Gnadengesuchs, wenn erhebliche Umstände vorgetragen werden können, die die Vollziehung der Haftstrafe unzumutbar machen.

Man könnte hier evtl. damit argumentieren, dass eine Existenzgrundlage komplett vernichtet wird, sofern es zur Vollziehung kommt.

Alles Gute,
BM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es bleibt die Möglichkeit eines Gnadengesuchs, wenn erhebliche
Umstände vorgetragen werden können, die die Vollziehung der
Haftstrafe unzumutbar machen.

Wozu brauchen wir dann überhaupt ne Haftstrafe, wenn sie zum Schluss unzumutbar sein soll??Der Täter hat doch seine Opfer vorher auch nicht gefragt, ob seine Taten für sie evtl. unzumutbar sind!

Man könnte hier evtl. damit argumentieren, dass eine
Existenzgrundlage komplett vernichtet wird, sofern es zur
Vollziehung kommt.

Dat ist ja nun völliger Unsinn, der Herr Sohn wird doch nicht die nächsten 30 Jahre bei seinen Eltern wohnen wollen nur um das Haus mit abzuzahlen, irgendwann haben die das Problem so oder so, das ganze verlängert nur den Schrecken

Alles Gute,
BM

Kann Jemand, der zu einer 8-monatigen Haftstrafe verurteilt
worden ist wegen eines sozialen Aspektes einen Antrag auf
Umwandlung in eine Geld- bzw. Arbeitsstrafe (Ableistung von
Sozialstunden)stellen. Wenn ja, an welche Adresse! Hier kurz
die Schilderung des sozialen Aspektes: Die Eltern des
Verurteilten haben vor 3 Jahren für sich und dem Sohn ein
neues Einfamilienhaus gebaut. Nun ist der Vater wegen
erheblicher körperlicher Behinderung gezwungen einen Antrag
auf Erwerbsminderungsrente zu stellen und nicht mehr in der
Lage die Hypotheken zu bedienen. Der Sohn, also der
Verurteilte hat nun nach erfolgreich bestandener
Gesellenprüfung die Möglichkeit und den Willen sich an die
Kosten der Hypotheken zu beteiligen, allerdings ist dies durch
den Haftantritt nicht möglich und das Haus wäre nicht mehr zu
halten.Die Leidtragenden wären in diesem Fall ganz klar die
Eltern.

Was passiert wenn Sohn mal auszieht wegen Familie und so??

LG
Mikesch

Dein Ärger ist verständlich, aber das Gesetz sieht trotzdem diese Möglichkeit vor. Es gibt Fälle, in denen macht es einfach keinen Sinn, eine Haftstrafe (zumal eine so kurze) zu vollstrecken. Oft kann der Täter der Gesellschaft mehr damit „dienen“, indem er einem geregelten Leben und einer Arbeit nachgeht, anstatt Steuergelder zu kosten. Gerade bei so kurzen Haftstrafen kommt der Täter am Ende kriminalisierter heraus, als er reingegangen ist.

Es bleibt die Möglichkeit eines Gnadengesuchs, wenn erhebliche
Umstände vorgetragen werden können, die die Vollziehung der
Haftstrafe unzumutbar machen.

Wozu brauchen wir dann überhaupt ne Haftstrafe, wenn sie zum
Schluss unzumutbar sein soll??Der Täter hat doch seine Opfer
vorher auch nicht gefragt, ob seine Taten für sie evtl.
unzumutbar sind!

Man könnte hier evtl. damit argumentieren, dass eine
Existenzgrundlage komplett vernichtet wird, sofern es zur
Vollziehung kommt.

Dat ist ja nun völliger Unsinn, der Herr Sohn wird doch nicht
die nächsten 30 Jahre bei seinen Eltern wohnen wollen nur um
das Haus mit abzuzahlen, irgendwann haben die das Problem so
oder so, das ganze verlängert nur den Schrecken

Alles Gute,
BM

Kann Jemand, der zu einer 8-monatigen Haftstrafe verurteilt
worden ist wegen eines sozialen Aspektes einen Antrag auf
Umwandlung in eine Geld- bzw. Arbeitsstrafe (Ableistung von
Sozialstunden)stellen. Wenn ja, an welche Adresse! Hier kurz
die Schilderung des sozialen Aspektes: Die Eltern des
Verurteilten haben vor 3 Jahren für sich und dem Sohn ein
neues Einfamilienhaus gebaut. Nun ist der Vater wegen
erheblicher körperlicher Behinderung gezwungen einen Antrag
auf Erwerbsminderungsrente zu stellen und nicht mehr in der
Lage die Hypotheken zu bedienen. Der Sohn, also der
Verurteilte hat nun nach erfolgreich bestandener
Gesellenprüfung die Möglichkeit und den Willen sich an die
Kosten der Hypotheken zu beteiligen, allerdings ist dies durch
den Haftantritt nicht möglich und das Haus wäre nicht mehr zu
halten.Die Leidtragenden wären in diesem Fall ganz klar die
Eltern.

Was passiert wenn Sohn mal auszieht wegen Familie und so??

LG
Mikesch

2 Like

Hallo!

Dein Ärger ist verständlich, aber das Gesetz sieht trotzdem
diese Möglichkeit vor.

Vielleicht ist er ja auch unbegründet. Ich habe keine praktischen Erfahrungen in diesem Bereich sammeln können, aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die Chancen für ein derartiges Gnadengesuch grundsätzlich gegen null tendieren.

Es gibt Fälle, in denen macht es
einfach keinen Sinn, eine Haftstrafe (zumal eine so kurze) zu
vollstrecken. Oft kann der Täter der Gesellschaft mehr damit
„dienen“, indem er einem geregelten Leben und einer Arbeit
nachgeht, anstatt Steuergelder zu kosten. Gerade bei so kurzen
Haftstrafen kommt der Täter am Ende kriminalisierter heraus,
als er reingegangen ist.

Ich denke diesem Gesichtspunkt hat der Gesetzgeber in § 56 I StGB hinreichend Rechnung getragen. Wie ich schon erwähnte, macht sich der Strafrichter bei der Überlegung, ob eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, eingehende Gedanken. Es gibt sicherlich einen guten Grund dafür, dass die Strafe hier nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Gruß,

Florian.

Hallo!

Dein Ärger ist verständlich, aber das Gesetz sieht trotzdem
diese Möglichkeit vor.

Vielleicht ist er ja auch unbegründet. Ich habe keine
praktischen Erfahrungen in diesem Bereich sammeln können, aber
ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die Chancen für ein
derartiges Gnadengesuch grundsätzlich gegen null tendieren.

Die Chancen sind gering, da gebe ich dir recht. Ich war bisher einmal erfolgreich damit. In diesem Fall wäre der Alleinverdiener für eine 5köpfige Familie für einige Monate komplett ausgefallen. Danach hätte er sicher seinen Arbeitsplatz verloren und kaum die Chance auf einen neuen gehabt. In solchen Fällen denke ich, macht eine Vollstreckung keinen Sinn.

Es gibt Fälle, in denen macht es
einfach keinen Sinn, eine Haftstrafe (zumal eine so kurze) zu
vollstrecken. Oft kann der Täter der Gesellschaft mehr damit
„dienen“, indem er einem geregelten Leben und einer Arbeit
nachgeht, anstatt Steuergelder zu kosten. Gerade bei so kurzen
Haftstrafen kommt der Täter am Ende kriminalisierter heraus,
als er reingegangen ist.

Ich denke diesem Gesichtspunkt hat der Gesetzgeber in § 56 I
StGB hinreichend Rechnung getragen. Wie ich schon erwähnte,
macht sich der Strafrichter bei der Überlegung, ob eine
Freiheitsstrafe von 8 Monaten nicht mehr zur Bewährung
ausgesetzt werden kann, eingehende Gedanken. Es gibt
sicherlich einen guten Grund dafür, dass die Strafe hier nicht
zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Gruß,

Florian.

Hai, Samson,

Körperverletzung verurteilt worden. Die damals verhängte
Bewährungsstrafe wurde verworfen, weil er die ihm auferlegten
sozialen Arbeitsstunden nicht antrat. Stattdessen wurde sie in
eine 8-monatige Haftstrafe umgewandelt. Er hat bereits einen

es waren also ursprünglich Sozialstunden und die wurden nicht geleistet…

…und nun soll die Haftstrafe wieder in Sozialstunden umgewandelt werden…

Sagen wir mal so: wäre ich Richter und würde einen solchen Antrag bekommen, würde ich mich verspottet fühlen…

Gruß
Sibylle

1 Like

Es sind halt verschieden Gründe:
Bei einem muss seine abhängige Familie darunter leiden… und Staat müsste dann unterstützen.
Beim anderen sind Eltern zwar auch Familie. Die müssen sich aber selbst helfen… haben sie ja auch 30 Jahre vorher schon geschafft.

Und die Dauer… 8 Monate = kurz und deshalb ne Chance ? Nööööö
Wegen Nichzahlung von Strafzetteln und Steuern werden machne Leute schon für ein paar Tage bis Wochen in Beugehaft genommen.
Wenn wegen solcher Nichtigkeiten schon ohne Prozess „eingebunkert“ wird, wieso sollen dann verurteilte (!!!) Straftäter eher drum weg zu kommen ?
Ein Straftäter hatte schon die Chance,sein Urteil milder ausfallen zu lassen.

Man hätte vielleicht Widerspruch (o.ä.) anmelden können.
Das hätte den Prozess neu aufgerollt , neu Beweise zu seiner Unschuld oder Milderungsgründe erbracht… und im schlimmsten Fall ein höheres Urteil ergeben.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Na Na Na
Hallo!

Man hätte vielleicht Widerspruch (o.ä.) anmelden können.

Ich wollte mir eigentlich verkneifen, dass das nicht Widerspruch, sondern Berufung oder Revision heißt, bis ich weitergelesen habe,

Das hätte den Prozess neu aufgerollt , neu Beweise zu seiner
Unschuld oder Milderungsgründe erbracht… und im schlimmsten
Fall ein höheres Urteil ergeben.

Denn das hier ist absoluter Unsinn.
Müsste der Verurteilte immer damit rechnen, dass er nachher schlechter dastünde als vorher, würde er niemals in Berufung gehen. Deswegen gilt das Verbot der reformatio in peius (§ 331 StPO), der Angeklagte darf in der Berufung nicht zu einer härteren Strafe verureilt werden. Das freilich nur, wenn nicht auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist. Aus diesem Grund wartet man als Verteidiger der Berufung so lang, dass die Staatsanwaltschaft keine Zeit mehr hat, ebenfalls in Berufung zu gehen.
Im übrigen hätte es sich im angenommenen Fall angeboten, das Rechtsmittel auf den Rechtsfolgenausspruch und die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung zu beschränken.

Gruß,

Florian.

1 Like

Danke
Hallo!

es waren also ursprünglich Sozialstunden und die wurden nicht
geleistet…

Danke für diese Klare Aussage, das war mir nämlich beim lesen gar nicht so deutlich geworden.
Wenn man die Chance der Bewährung bekommt und die Bewährungsauflagen nicht erfüllt sollte man sich anschließend möglichst ruhig verhalten. Alles andere könnte nämlich der Durchschnittsmensch als absolute Unverschämtheit auffassen.
Wie um alles in der Welt soll denn in einem solchen Fall die Begründung dafür aussehen, dass es zur Einwirkung auf den Verurteilten nicht erforderlich sein sollte, die Strafe zu vollstrecken? Mir fallen keine sinnigen Gründe ein. Im Gegenteil.

Gruß,

Florian.

Hallo!
Nach § 456 StPO gibt es die Möglichkeit, die
Strafvollstreckung auszusetzen, also nach hinten zu
verschieben, wenn durch dei Vollstreckung der Strafe dem
Verurteilten oder seiner Familie außerhalb des Strafzwecks
liegende Nachteile erwachsen.
Der Antrag ist bei der für die Vollstreckung zuständigen
Staatsanwaltschaft zu stellen, mehr als vier Monate kann man
damit aber nicht erreichen.

Gruß,

Florian.

Hallo,

könnte es im Strafvollzug sofort zu einer Vollzugslockerungen kommen, soll heißen, kann nachdem die Verurteilung rechtskräftig geworden ist, das Strafausmaß im Strafvollzug sofort reduziert werden? Das würde bedeuten, dass dem Strafausmaß im Urteil des Erkenntisverfahrens in der Strafvollstreckung nicht Folge geleistet wird. Wie erfolgt generell das Verfahren der Vollzugslockerung? Über den Staatsanwalt und einem Richter in einem eigenen Verfahren? Wie nennt man ein solches Verfahren?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hallo,

er sollte sich damit abfinden, die Strafe absitzen zu müssen.
Mit billigen Tricks wird er wohl nichts erreichen können.
Eventuell könnte er in eine offene oder halboffene Vollzugsanstalt eingewiesen werden. Mit entsprechendem Arbeitsvertrag könnte so die Arbeit trotzdem noch ausgeübt werden.
Dem könnte aber eventuell entgegenwirken, das er mit der Verurteilung wegen Körperverletzung für den offenen Vollzug nicht geeignet ist.
Aber ein Versuch macht schlau.

Gruß
Rocco

Hi Florian,
schön, dass sich ein wirklich Rechtskundiger eingefunden hat.

Aber dass der jetzt Verurteilte seine Chancen schon hatte, hast du ja nicht abgestritten.

Du hast im Gegenteil noch ein Zusatzargument für eine Revision (z.B.) gegeben.

Lag also garnicht soooo falsch damit *lach*
Und wieder was dazu gelernt. Man kann also immer selbst und bekommt dann keine höhere Strafe. Hab ich doch jetzt richtig intus ?

BigJohn