Musterung
Von: , Frage gestellt am Do, 4. Jan 2007
Hallo,
hat jemand eigentlich das Recht, bei einer Musterung die Untersuchung oder Teile der Untersuchung zu verweigern?
MfG und Danke für die Antworten
Hallo,
hat jemand eigentlich das Recht, bei einer Musterung die Untersuchung oder Teile der Untersuchung zu verweigern?
MfG und Danke für die Antworten
Hallo dennis,
du brauchst nicht mal zur Musterung hin, jedoch wirst du dann Anhand deiner krankenunterlagen gemustert.
Vor der Musterung selbst brauchst du keine angst haben.
Geh erst mal hin und sag dennen das du zum Bund willst. Verweigern kannst du später immer noch,
Mich haben sie im August ausgemusstert weil ich 11 Kilo übergewicht habe und unsportlich bin.
ein bißchen simulieren reicht und du bist sowohl aus Wehrdienst als auch aus Zivildienst raus ;) nur halt net übertreiben.
Gruß
Phillip
Hallo,
meinen Cousin haben sie damals ausgemustert (Brillenträger, starke Sehschwäche) aber 1/2 Jahr später als brauchbar gemustert (brauchten wohl Leute). :(
Viel Glück
dann hat er aber kein t5 bekommen.
habe T5 bekommen und brauche definitiv nicht zum Bund.
Gruß
Phillip
Hallo,
meinen Cousin haben sie damals ausgemustert (Brillenträger,
starke Sehschwäche) aber 1/2 Jahr später als brauchbar
gemustert (brauchten wohl Leute). :(
Viel Glück
Die Geschichte kann so nicht stimmen. Wer ausgemustert ist, ist ausgemustert. Wurde er vielleicht als vorübergehend nicht wehrdienstfähig eingestuft? Nur dann kommt es zur neuen Untersuchung mit möglicher Veränderung des Tauglichkeitsgrades.
Levay
du brauchst nicht mal zur Musterung hin,
Ziemlicher Unsinn! Wer zur Musterung geladen wurde hat dieser ladung Folge zu leisten! Ignoriert der Wehrpflichtige diese Aufforderung kann er im Widerholungsfalle polizeilich vorgeführt werden und/oder mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden!
jedoch wirst du dann Anhand deiner krankenunterlagen gemustert.
Das wäre der Fall, wenn bei der Musterung die ärztliche Untersuchung verweigert werden würde, was ebenfalls ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen kann!
Hin und wieder mal nachdenken, bevor die eigene Meinung in die Welt geblasen wird oder zumindest mal in den entsprechenden § (§17 WPflG)
schauen sollte wohl drin sein! Insbesondere wenn es eventuell darum geht andere Leute durch unbedachte Äußerungen in nicht unerhebliche Schwierigkeiten zu bringen.
Andreas
du brauchst nicht mal zur Musterung hin,
Ziemlicher Unsinn! Wer zur Musterung geladen wurde hat dieser
ladung Folge zu leisten! Ignoriert der Wehrpflichtige diese
Aufforderung kann er im Widerholungsfalle polizeilich
vorgeführt werden und/oder mit einem empfindlichen Bußgeld
belegt werden!
Muss mich korrigieren. Zur EUF muss man erscheinen wie es bei der Musterung aussieht weiß ich nicht.
Das wäre der Fall, wenn bei der Musterung die ärztliche
Untersuchung verweigert werden würde, was ebenfalls ein
empfindliches Bußgeld nach sich ziehen kann!
Hin und wieder mal nachdenken, bevor die eigene Meinung in die
Welt geblasen wird oder zumindest mal in den entsprechenden §
(§17 WPflG)
schauen sollte wohl drin sein! Insbesondere wenn es eventuell
darum geht andere Leute durch unbedachte Äußerungen in nicht
unerhebliche Schwierigkeiten zu bringen.
Habe ganz klar dazu geraten hinzugehen weil in den meisten fällen wo man nicht hin will und man irgendwelche probleme hat oder vortäuschen kann eh ausgemustert wird.
Hallo!
Habe ganz klar dazu geraten hinzugehen weil in den meisten
fällen wo man nicht hin will und man irgendwelche probleme
vortäuschen kann eh ausgemustert wird.
Es ist ohnehin traurig, dass ich in meinem engsten Freundeskreis von gesunden jungen Männern der einzige bin, der sich zehn Monate lang sagen lassen musste wo's langgeht, während die anderen ihrem Leben nachgingen und einfach nicht eingezogen worden sind - ganz ohne schummeln durch bloßen Zufall, Glück oder was auch immer.
Aber Deine Ratschläge finde ich absolut unangemessen. Mir ist klar, dass da alle möglichen Geschichten kursieren, wie man sich der Wehrpflicht möglichst leicht entziehen kann.
Bei Deinem Ratschlag solltest Du aber daran denken, dass § 109a StGB bestimmt:
"Wer sich oder einen anderen durch arglistige, auf Täuschung berechnete Machenschaften der Erfüllung der Wehrpflicht dauernd oder für eine gewisse Zeit, ganz oder für eine einzelne Art der Verwendung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"
Deswegen wäre ich mit Ratschlägen, irgendwelche Geschichten zusammenzuspinnen, um sich der Wehrpflicht zu entziehen, ein wenig vorsichtiger - ich sehe es zumindest nicht gern, wenn man andere Menschen auf die Idee bringt, sich gegebenenfalls strafbar zu machen.
Gruß,
Florian.
Hallo,
hat jemand eigentlich das Recht, bei einer Musterung die
Untersuchung oder Teile der Untersuchung zu verweigern?
Nein hat man nicht! Sollte man dies trotzdem tun gibt es im Normalfall ein nicht unerhebliches Bußgeld und es wird nach AKtenlage entschieden.
Vgl. §17 WPflG:
"[...]
(6) Ärztliche Untersuchungsmaßnahmen, die einer ärztlichen Behandlung oder einer Operation im Sinne des § 17 Abs. 4 Satz 6 des Soldatengesetzes gleichkommen, dürfen nicht ohne Zustimmung des Wehrpflichtigen vorgenommen werden.
(7) Nicht als ärztliche Behandlung und als Operation im Sinne des § 17 Abs. 4 Satz 6 des Soldatengesetzes und nicht als Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit gelten einfache ärztliche Maßnahmen, wie Blutentnahme aus dem Ohrläppchen, dem Finger oder einer Blutader oder eine röntgenologische Untersuchung.
[...]"
Andreas
Nein hat man nicht!
Schon richtig, aber...:
Sollte man dies trotzdem tun gibt es im
Normalfall ein nicht unerhebliches Bußgeld und es wird nach
AKtenlage entschieden.
Hast du gesicherte Informationen darüber, dass dem so ist? Kannst du das nachweisen? Nach dem, was mir - ohne dass ich es beweisen könnte - gesagt wurde, bleibt die Verweigerung einer Untersuchung im Intimbereich in aller Regel ohne Folgen. Ordnungswidrigkeiten müssen nicht verfolgt werden!
Levay