Hallo Experten,ich hoffe, mir kann jemand von Euch weiterhelfen.
folgendes problem:
heute erhielt ich einen einschreibebrief aus österreich, eine
strafverfügung, in der mir persönlich zur last gelegt wird, am
23.04.2000 in lochau,richtung bregenz die zulässige höchstgeschw. von 40 km/h um 11 km/h überschritten zu haben.
strafe: 500 ats bzw. 36,34 euro oder 15 stunden
ersatzfreiheitsstrafe.
das schreiben der Bezirkshauptmannschaft bregenz ist auf den
24.10.2000 datiert,der poststempel auf dem briefumschlag aber auf den 27.10.2000.
meine frage nun:
- ist die ganze sache nicht bereits verjährt? schließlich sind mehr als 6 monate vergangen.
wenn ja, besteht doch die möglichkeit eines einspruchs.auf welchen paragraphen kann ich mich dann berufen?
2.es ist für mich nicht mehr nachvollziehbar,wer der fahrer damals war (unsere reisegruppe bestand aus 10 leuten,also 10 mögliche täter), da auch kein beweisfoto mitgesendet wurde.kann ich vorab ein beweisfoto fordern?
ich möchte mich vorab schonmal für die bemühung und der beantwortung meiner fragen bedanken.
mfg
vincenzo