Strafverfügung aus Öterreich

Hallo Experten,ich hoffe, mir kann jemand von Euch weiterhelfen.
folgendes problem:
heute erhielt ich einen einschreibebrief aus österreich, eine
strafverfügung, in der mir persönlich zur last gelegt wird, am
23.04.2000 in lochau,richtung bregenz die zulässige höchstgeschw. von 40 km/h um 11 km/h überschritten zu haben.
strafe: 500 ats bzw. 36,34 euro oder 15 stunden
ersatzfreiheitsstrafe.
das schreiben der Bezirkshauptmannschaft bregenz ist auf den
24.10.2000 datiert,der poststempel auf dem briefumschlag aber auf den 27.10.2000.
meine frage nun:

  1. ist die ganze sache nicht bereits verjährt? schließlich sind mehr als 6 monate vergangen.
    wenn ja, besteht doch die möglichkeit eines einspruchs.auf welchen paragraphen kann ich mich dann berufen?
    2.es ist für mich nicht mehr nachvollziehbar,wer der fahrer damals war (unsere reisegruppe bestand aus 10 leuten,also 10 mögliche täter), da auch kein beweisfoto mitgesendet wurde.kann ich vorab ein beweisfoto fordern?

ich möchte mich vorab schonmal für die bemühung und der beantwortung meiner fragen bedanken.

mfg
vincenzo

2.es ist für mich nicht mehr nachvollziehbar,wer der fahrer
damals war (unsere reisegruppe bestand aus 10 leuten,also 10
mögliche täter), da auch kein beweisfoto mitgesendet
wurde.kann ich vorab ein beweisfoto fordern?

hi,

mein Beileid, soviel mir bekannt, kann ein Oesterreicher Polizist
die Geschwindigkeit SCHAETZEN!, er braucht weder Radar noch
Beweisfoto.
Alles klar?

Gruss
wl

hi,

mein Beileid, soviel mir bekannt, kann ein Oesterreicher
Polizist
die Geschwindigkeit SCHAETZEN!, er braucht weder Radar noch
Beweisfoto.
Alles klar?

Gruss
wl


das muß mir mal jemand zeigen,wie das geht,zu schätzenn,das ein fahrzeug 11 km/h zu schnell fährt.haben die ösi-polizisten besondere magische fähigkeiten,oder wie?

was passiert,wenn ich einfach nicht bezahle? ich lebe schließlich in deutschland und nicht in österreich.
oder unterstützen unsere lieben deutschen Behörden ihre öserreichischen kollegen?

mfg
Vincenzo

hi,

mein Beileid, soviel mir bekannt, kann ein Oesterreicher
Polizist
die Geschwindigkeit SCHAETZEN!, er braucht weder Radar noch
Beweisfoto.
Alles klar?

Gruss
wl


das muß mir mal jemand zeigen,wie das geht,zu schätzenn,das
ein fahrzeug 11 km/h zu schnell fährt.haben die ösi-polizisten
besondere magische fähigkeiten,oder wie?

was passiert,wenn ich einfach nicht bezahle? ich lebe
schließlich in deutschland und nicht in österreich.
oder unterstützen unsere lieben deutschen Behörden ihre
öserreichischen kollegen?

Also ich denk mal dass du riesige probs bekommst wenn du wieder nach östereich einreist und der Niederlande kommt es auch oft vor dass Deutschen dann doch schneller als 120 km/h(?) fahren und sich denken :naja ich bin doch Deutscher! aber dann kommts richtig dicke wenn sie wieder einreisen!!
Mehr kann ich dir auch nicht sagen…
Gruss Nicole

mfg
Vincenzo

Äh war das verständlich?
I hope so ,
ich wollte dir nur zeigen dass es zum Beispiel in der Niederlande nicht gut ist und dann kann es Österreich doch nur ähnlich sein (wie sie es auch immer anstellen)

Ergänzung
http://www.radarfalle.de/radarwarner/radarwarner_aus…

auszug:
um ein vielfaches einfacher kann sich die Geschwindigkeitsüberwachung in Österreich auswirken: Im Gegensatz zu ihren europäischen Kollegen sind die österreichischen Polizisten nämlich sogar in der Lage, die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges zuschätzen - ohne jegliche technische Hilfsmittel versteht sich!

Warum 11 km/h?
wahrscheinlich sagt der Bussgeldkatalog:
bis 10 km/h: xx Ösidollars.
ab 11 km/h: 5 mal xx Ösidollars.

gruss
wl

auch pokern will gelernt sein…
Hallo Vincenzo,

wenn Du so weitermachst werden dass sicher die teuersten 11 km/h Deines Lebens…

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruss
Eve*

Verjährt oder nicht verjährt,das…
ist jetzt meine frage.

Hallo Vincenzo,

wenn Du so weitermachst werden dass sicher die teuersten 11
km/h Deines Lebens…


hi eve,

aber nur,wenn ich wirklich bezahlen sollte.
und wenn das stimmt,was thomas (archiv) geschrieben hat,habe ich gut gepokert.denn es sind mehr,als 6 monate vergangen.
wie gesagt,vorrausgesetzt,das er recht hat.das möchte ich ja gerne wissen von den ganzen experten hier.

ciao,
vincenzo

ist jetzt meine frage.

wenn jemand dein wunderbares posting im archiv finden sollte,
wirst Du wohl demnächst über Bratislava nach Süden fahren müssen :smile:).

ist jetzt meine frage.

wenn jemand dein wunderbares posting im archiv finden sollte,
wirst Du wohl demnächst über Bratislava nach Süden fahren
müssen :smile:).


das glaube ich nicht.
1.ist die wahrscheinlichkeit nicht gerade groß,zur hauptreisezeit als transitreisender dort angehalten und kontrolliert zu werden.
2.bin ich ja nur als fahrzeughalter und nicht als täter ermittelt
3. habe ich mitlerweile ein neues auto,ergo neues kennzeichen
4.hat mir immer noch keiner sagen können,ob die ganze sache nicht mitlerweile verjährt ist.

und wenns nicht anders geht,dann fahre ich eben über die schweiz nach italien, oder ich fliege. :wink:)

ciao

Hallo Vincenzo,meine langen Erfahrungen mit der östrreichischeGendarmerie können Dir vielleicht helfen zu zahlen und Dir Stress zu ersparen.
Alle Tricks,die denkbar sind habe ich als notorische Autoritätenverächterin auch schon angedacht.
Die Polizisten sind wohl nicht in der Lage zu schätzen,aber es ist trotzdem rechtens und gang und gäbe.
In Österreich sind viele Dinge anders,was die behördlichen Dinge anbelangt…
Wenn Du nicht zahlst,dann steht eines Tages der Gerichtsvollzieher in deiner Tür(hab ich schon erlebt).Es gibt ein zwischenstaatliches Abkommen).Nur bei „größeren“ Vergehen ist es relativ schwierig für den Staat,den gerichtlichen Weg zu gehen,aber das ist ein anderes Thema.
Neulich war ein Artikel darüber in der Tiroler Tageszeitung,und bislang hat wohl noch jeder kleinere Sünder aus Deutschland seine Strafw bezahlt.
Die Wahrscheinlichkeit,daß sie Dich mal anhalten ist klein,daß Du eine neue Nummer hast völlig egal,wenn sie dich kriegen sitzt Du erstmal,ausser Du löhnst,mit Aufschlag in diesem Falle.
Sie sind halt ein bisschen anders die Österreicher…ohne da jetzt näher draufeingehen zu wollen.
Mina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nicht ganz, Herr Experte :o)

Warum 11 km/h?

Weil die Toleranz 10 km/h beträgt. Mit anderen Worten: Wenn du in der 40er Zone mit 49 km/h unterwegs bist geht das noch gut, darüber, also ab 50 km/h zahlst du halt.

Denk noch dran, wenn du laut Radar (das mit dem Schätzen ist lange überholt, heutzutage messen die Gendarmen/Polizisten IMMER mit Radarpistole bzw. Fixradar) über 50 drauf hattest waren auf deinem Tacho sicherlich noch mehr. Also zahl lieber die Anonymverfügung (die sich immer gegen den Fahrzeughalter richtet) oder sag wer gefahren ist. Das MUSST du lt. StVO nämlich wissen, da du in erster Linie für dein Fahrzeug verantwortlich bist … erscheint auch irgendwie logisch, oder ?

Noch zum Abschluß, das Lex Kohl ist KEINE Ausrede °grins°

°wink°

Tiger
°hat auch schon für 52 gezahlt°

Tja so ist das mit den Polizeistaaten…
… sei froh, dass sie euch nicht angehalten, aus dem Auto gezerrt und verprügelt haben, denn dafür sind die Kieberer lt. Amnesty international auch bekannt.
Tip von mir: Zahle und mach fürderhin einen grossen Bogen um St. Haiderland.

Gruss
Blocher

Dumm und Arrogant
Es handelt sich hier bekanntlich um ein Expertenforum und nicht um eines, in dem man unsachliche Parolen schreiben kann. Ich bin absolut kein Freund von einem Herrn Haider, ich habe ihn auch nie gewählt (genauso wie ihn 73% der Österreicher nicht gewählt haben).
Österreich ist kein Polizeistaat, wie du gerne auch aus einem Bericht des UN-Menschenrechtskomités lesen kannst. Das heißt zwar nicht, dass es in Ö keine Menschenrechtsverletzungen gibt, aber im internationalen Vergleich, selbst im Vergleich zum übrigen Europa steht Ö recht gut dar (siehe Weisenbericht). Also derartige Meldungen kannst du in Zukunft unterlassen.

Einmal eine sinnvolle Antwort
Wenn du tatsächlich am 30.10.2000 die Strafverfügung bekommen hast, also die Behörde an diesem Tage die erste Verfolgungshandlung gesetzt hat, ist bereits Verfolgungsverjährung eingetreten (6 Monatsfrist).

Du musst einen „Einspruch“ gegen die Strafverfügung erheben, denn sonst wird diese (trotz Verjährung) rechtskräftig.
Mit diesem Einspruch, der nicht begründet werden muss, tritt die Strafverfügung automatisch außer Kraft und es wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Dieses muss dann infolge der Verfolgungsverjährung eingestellt werden.

Den Einspruch kannst du natürlich auch begründen. Ich würde angeben, dass dir die Strafverfügung erst am 30.10. zugestellt wurde (Beweismittel in Form einer Kopie beilegen) und dass daher gemäß § 31 Abs 1 iVm § 31 Abs. 2 VStG (Verwaltungsstrafgesetz) infolge Überschreitens der 6 Monatsfrist Verfolgungsverjährung eingetreten sei.

Soferne deine Angaben richtig und vollständig sind, sehe ich für dich kein Problem.

Es ist einfach Schwachsinn, dass es gang und gäbe sei, dass in Ö die Geschwindigkeit geschätzt werde. Es kommt eigtl.schon seit Jahren praktisch überhaupt nicht mehr vor, da es immer wieder Beweisprobleme gibt -> in dubio pro reo gilt auch in Ö!!

Anonymverfügung ist nicht gleich Strafverfügung
Bitte Aufpassen: Eine Strafverfügung und eine Anonymverfügung sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Wenn du eine Anonymverfügung als Halter bekommen haben solltest, so kannst du keinen Einspruch erheben. In diesem Fall musst du schlicht und einfach die Zahlung verweigern -> das Verfahren oder eine Strafverfügung folgt dann automatisch, alles andere wie in meiner Erklärung.

In Österreich gibt es keinen Bußgeldkatalog (es gibt auch keine Bußgelder).
Anonymverfügung und Organstrafverfügungen dürfen im Straßenpolizeirecht nur bis zur Höhe von 500,- verhängt werden. Darüber hinausgehende Strafen bis 3000.- dürfen auch ohne Verfahren mittels Strafverfügung verhängt werden.
Für höhere Strafen ist sofort ein ordentliches Verfahren einzuleiten.
Ich möchte schon noch anführen, dass jedermann in Österreich einen Anspruch auf ein Verfahren vor einem Unabhängigen Verwaltungssenat (der den Anforderungen des fairen Verfahrens iSd Art. 6 EMRK genügt) hat und in jedem Verfahren die Anrufung des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofs gewährleistet ist (egal wie hoch die Strafe ist).
Es ist daher keinesfalls so, dass man in Österreich nur mit Behördenwillkür, die in Straffällen auch Menschenrechtsverletzungen darstellen, konfrontiert wird.

Es ist einfach Schwachsinn, dass es gang und gäbe sei, dass in
Ö die Geschwindigkeit geschätzt werde. Es kommt eigtl.schon
seit Jahren praktisch überhaupt nicht mehr vor, da es immer
wieder Beweisprobleme gibt -> in dubio pro reo gilt auch in
Ö!!

Ich fahre täglich in Tirol und das ist mir auf der Autobahn und Freunden auf der Bundesstraße passiert.Schwachsinnig finde ich es sselbstverständlich auch…
Mina