Wie ist die Rechtslage zu dieser eBay-Beschreibung

Hallo,

ich frage hier rein aus Interesse, wie die Rechtslage zu folgender Artikelbeschreibung ausschaut:

http://cgi.ebay.de/PANASONIC-TH-50PV71F-HD-Ready-127…

Die Artikelbeschreibung/-überschrift impliziert klar den Verkauf eines Fernsehers. Im Kleingedruckten findet sich dann zwischen der auf eBay üblichen „Rechtsaufklärung“ folgender Hinweis:

Es handelt sich bei dieser Auktion nur ums Datenblatt, es wird kein Fernseher geliefert/verkauft!

Meine Rechtsempfinden nach hat der Verkäufer keine Chance mit sowas durchzukommen und auf Bezahlung des „Artikels“ zu bestehen, aber mich würde jetzt doch die genaue Rechtslage interessieren.
Kann jemand kurz erklären, welche Paragraphen hier Anwendung finden?

FAQ:1170

Gruß,

Myriam

Hallo Thomas,

ganz offensichtlich ist das Irreführung des Käufers, sogar mal ganz massiv und deutlich. Der Kauf ist nichtig.
Ich bin mir da so sicher, weil ich etliche Probleme diesbezüglich schon gelesen habe und immer das gleiche Urteil dabei herauskam. Die Beschreibung darf keinen falschen Eindruck von Verkaufsgegenstand erwecken.

Beste Grüße - Antworten mit Paragraphen kommen bestimmt noch

Also ich glaube an Deiner Stelle, fände ich diesen Part in der FAQ 1170 am interessantesten :wink:

…Ebenso begibt sich ein solcher Verkäufer strafrechtlich auf Glatteis: wollte er nämlich tatsächlich die Bieter täuschen,…

(wovon ich ausgehen würde, wenn der Artikel unter der Rubrik „TV, Video & Elektronik“ angeboten wird mit dieser explizit auf den Fernseher gerichteten Beschreibung und mit der mehr als offensichtlich deutlich kleiner, quasi versteckt dargestellten Bemerkung, was nur statt dem zuvor beschriebenen verkauft werden soll.)

…hätte er sich wohlmöglich eines Betruges gem. § 263 StGB strafbar gemacht. Stellt der gelackmeierte Kunde Strafanzeige gegen ihn, kann dies unangenehme Folgen für den Verkäufer haben…

Das wäre das erste was ich gleich darauf machen würde…

wölfin

Der Kauf ist nichtig.

Grrr, immer diese wilden Behauptungen. Wieso soll denn der Kauf nichtig sein? Nach welcher Norm? Wenn überhaupt, dann besteht ein Anfechtungsrecht nach § 123 Abs. 1 BGB. Viel eher könnte man aber überlegen, ob nicht ein Kaufvertrag über einen solchen Fernseher zustande kommt und der Verkäufer also verpflichtet ist, den Fernseher zu liefern.

Ich bin mir da so sicher, weil ich etliche Probleme
diesbezüglich schon gelesen habe und immer das gleiche Urteil
dabei herauskam.

Dann zeig mir das bitte mal. Vor allem der Aspekt mit der Nichtigkeit ist ja krass.

Levay

Erledigt!
Der Käufer muss gar keine Anzeige mehr erstatten. Ich habe das schon erledigt.

Levay

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