mir kam letztens folgener fiktiver Fall in den Sinn:
Ein Elternpaar muß aufgrund finanzieller Schwierigkeiten sein Haus versteigern lassen und ausziehen. Die neue Unterkunft: ein 4-Familienhaus, dass aufgrund der hohen verbleibenen Schulden auf den Namen des erst 19-jährigen Sohnes gekauft wird, der quasi vertrauensvoll alle Papiere unterschreibt, die ihm von seinen Eltern vor die Nase gehalten werden. Dabei wird den Eltern auch ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen, dass sie überdies auch von Anfang an dazu berechtigt sämtliche Mieten einzubehalten (davon auch eine vom Sohn für die EG-Wohnung mit Garten). Davon zahlen sie den Kredit ab, den Ihr Sohn für den Kauf des Hauses aufnehmen mußte. Angenommen über die Jahre kriegen sich beide Parteien immer massiver in die Haare, weil die Eltern immer seltsamere Ansprüche stellen (z.B. finden sie die verhasste Schwiegertochter müsse eigentlich immer erst eine Erlaubnis einholen, wenn die Spitzen der Büsche in deren Garten geschnitten werden (tun wir mal so, dass die Eltern im DG wohnen, nachdem sie einige Jahre zuvor mit dem Sohn die Wohnungen getauscht haben). An vorher zugesagte Dinge erinnern sich diese gern auf einmal nicht mehr und erstatten z.B. gegen eine vereinbarte Fällung drei kleiner Tannen Anzeige. Es wird dem Sohn auch angedroht, ihn aus den Haus zu werfen und auf dem Restkredit sitzen zu lassen, wenn er nicht tut, was die (nicht im geringsten an einer Schlichtung interessierten) Eltern wollen usw usw…) Wäre in solch einem potentiellen Fall z.B. das Wohnrecht wieder abnehmbar oder so? Oder angenommen der Kredit wäre recht bald abbezahlt, wäre dann was machbar?
den Eltern auch ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen, dass
sie überdies auch von Anfang an dazu berechtigt sämtliche
Mieten einzubehalten (davon auch eine vom Sohn für die
Dann haben sie offenbar nicht nur Wohnrecht, sondern sogar Nießbrauch.
Tannen Anzeige. Es wird dem Sohn auch angedroht, ihn aus den
Haus zu werfen und auf dem Restkredit sitzen zu lassen, wenn
Wenn die Eltern Nießbrauch haben und der Sohn die Darlehen aufgenommen hat, könnte so eine Situation entstehen. Wobei es mich wundert, dass es eine Bank gibt, die einem 19-Jährigen so einen Kredit einräumt, wenn die Vorgeschichte der Eltern bekannt ist.
solch einem potentiellen Fall z.B. das Wohnrecht wieder
abnehmbar oder so?
Nein, offenbar ist es im Grundbuch eingetragen, dann kann es nur mit Zustimmung der Eltern (vor einem Notar) oder beim Tod der beiden gelöscht werden.
Oder angenommen der Kredit wäre recht bald abbezahlt, wäre dann was :machbar?
Nichts anderes. Außer, dass der Sohn sich leichter absentieren könnte, wenn er keine Darlehensverpflichtungen mehr hat. Verantwortlich für das Haus bleibt er trotzdem.
Der Sohn sollte nachholen was er damals versäumt hat und feststellen welche Verpflichtungen und Rechte er genau aus dem Hauskauf hat und speziell gegenüber seinen Eltern hat. Dann kann er abschätzen ob sich das Haus für IHN „lohnt“ und ob er es unter Umständen loswerden muß/kann/sollte.
mfg
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Dann kann er abschätzen ob sich das Haus für IHN „lohnt“
und ob er es unter Umständen loswerden muß/kann/sollte.
Ich glaube kaum, dass jemand ein Haus kaufen würde, bei dem der Käufer wg. dem eingetragenen Nießbrauchsrecht nicht mal ein Recht auf auch nur irgendwelche Mieteinnahmen hätte, aber für alle anfallenden Kosten für z.B. Renovierungen herhalten muss…