Garantieverlängerung durch Reparaturzeiten?

Hallo!

Elektronikkleinartikel werden ja selten vor Ort repariert.

Nehmen wir einen Fall, in dem Reparaturen in der Garantiezeit so ablaufen, dass der Kunde den Schaden einer Service-Firma melden muss. Dieser schickt ein paar Tage (t1) später einen Paketdienst, der das Gerät abholt… eine Zeit x später ist das Gerät repariert und wird zurück geschickt. Kommt also t2-Tage später wieder beim Kunden an.

So, jetzt kenne ich die korrekte Formulierung nicht, aber in etwa so: In der Zeit, in der das Gerät in der Reparatur ist, tickt ja die Garantiezeit nicht weiter. Also wenn die Garantie am 1.10. abgelaufen wäre, verlängert sie sich um … ja… um
a) x (Die Tage, die das Gerät in der Werkstatt lag)
b) x + t1 (Also ab dem Zeitpunkt, da der Kunde den Garantiefall angemeldet hat, bis zu dem Tag, da das Gerät als repariert wieder auf dem Weg zum Kunden ist)
c) x + t1 + t2 (Möglichkeit b plus die Paketlaufzeit).

Kennt jemand von Euch Quellen dazu? Oder ist die ‚Garantieverlängerung‘ ohnehin eine Legende? Gibt es Unterschiede, ob das Gerät schnell repariert wird oder lange in der Werkstatt ist? Letzteres kann ich mir zwar fast nicht vorstellen, aber … was weiß ich??

Viele Grüße,
Swantje

Hallo,

In der Zeit, in der das Gerät in der Reparatur ist,
tickt ja die Garantiezeit nicht weiter. Also wenn die Garantie
am 1.10. abgelaufen wäre, verlängert sie sich um …

Es kommt auf die Garantiebedingungen an. Da Garantie eine freiwllige Leistung der Hersteller ist, wird man das ganze nicht irgendwo allgemein geregelt finden.

MfG

Hallo,

geht es um Garantie (freiwillige Leistung zumeist des Herstellers, Ausgestaltung nach Belieben) oder Gewährleistung (nicht ausschließbare Rechte des Verbrauchers gegenüber dem Händler, nicht dem Hersteller auf Nacherfüllung, Nachbesserung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag)?

Wie auch immer: Bei Gewährleistung wird die Frist nicht verlängert und auch wenn ich natürlich nicht jede Garantie kennen kann: Ein Hersteller wäre schon ziemlich „blöd“ so etwas zu seinen Ungunsten (Verlängerung der Garantie) zu regeln.

Grüße
EK