Taschengeld für 'Hausfrauen'?

Hallo Ihr Alle!

Kürzlich habe ich mal gelesen, daß einer Frau, die ihren Beruf nicht ausübt, um sich der Familienarbeit zu widmen, einen sog. „Anspruch“ auf einen bestimmten Anteil am Einkommen ihres alleinverdienenden Ehemannes, also Taschengeld, hat, der ausschließlich ihr selbst zur Verfügung steht. Das war irgendein Prozentsatz vom Nettoeinkommen.

Weiß hier jemand, wie viel Prozent das sind?

Liebe Grüße,

Rani

Hallo Rani,

hier die stark verkürzte Entscheidung des OLG Bamberg (2 UF 310/87):

Taschengeld für den Ehepartner
Taschengeldparagraph für Hausfrauen! Wer als Ehepartner keinen Beruf ausübt, sondern den Haushalt führt, hat ein Recht auf Taschengeld. Das legte das Oberlandesgericht Bamberg fest.

In der Regel muß das Taschengeld mindestens 5 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Wirtschaftsgeld gibts zusätzlich.
Bei einem Nettogehalt von 2.500 DM sind das 125 Mark im Monat.

Übrigens: Was eine Hausfrau mit ihrem Taschengeld anstellt, geht den Ehemann überhaupt nichts an, legten die Richter fest. Der Familienernährer darf lediglich zahlen.

Viele Grüße

Tessa

Wenn es so weit ist,
dass meine Frau mir sagen muss, dass ihr 5% zustehen, isses nicht so weit her mit der Qualität unserer Beziehung.

Wir teilen eigentlich immer so, dass sich diese Frage nicht stellt!

Gruß
Guido