Vorhaltung von Ersatzteilen

Hallo,

wie lange ist ein Hersteller gesetzlich verpflichtet Ersatzteile für ein Ausgelaufenes Produkt vorzuhalten? Gibt es da klare Regelungen?

Danke für schnelle info!

Frank

Hallo.

wie lange ist ein Hersteller gesetzlich verpflichtet
Ersatzteile für ein Ausgelaufenes Produkt vorzuhalten?

Ich würde sagen: Wenn er keine weitergehenden Garantien eingeräumt hat, zwei Jahre (vom Verkauf der Sache, nicht vom Produktionsstopp oder dgl. an gerechnet) im Rahmen der Sachmängelhaftung. (Die Frage, ob er im Rahmen der Sachmängelhaftung für jede Produktart unbedingt Ersatzteile vorhalten muss, bleibt dadurch streng genommen unbeantwortet.)

Eine anderweitige gesetzliche Regelung der Vorhaltung von Ersatzteilen existiert m. W. nicht.

Passend zur Fragestellung habe ich lediglich diese eine richterliche Entscheidung gefunden:

Das Amtsgericht Rüsselsheim hat entschieden (3 C 769/03), dass ein Kfz-Hersteller Schadenersatz für nicht lieferbare Ersatzteile leisten muß, zumindest, wenn das Kfz nicht älter als acht Jahre ist. (Im konkreten Fall dauerte die Ersatzteilbeschaffung beinahe zwei Jahre. Hierfür sprach das Gericht dem Kfz-Besitzer Schadenersatz und Nutzungsausfall in Höhe von beinahe EUR 3.000.- für die Ausfallzeit zu. Das AG Rüsselsheim argumentierte, Automobil-Hersteller hätten eine Lieferpflicht, weil sie selbst darauf bestünden, dass Reparaturen etc. nur in ihren Fachbetrieben durchgeführt werden. Dann aber müssten sie, so der richterliche Schluss, auch Original-Ersatzteile vorrätig haben.)

Daraus ergibt sich aber für andere Autobesitzer noch kein Rechtsanspruch auf Ersatzteile, geschweige denn für Besitzer irgendwelcher anderer Produkte.

Gruß,
Zeh_14

Kann mich meinem Kollegen nur anschließen.
Auch während der Dauer der Gewährleistungsfrist besteht m.W. keine Vorschrift über Ersatzteilgarantie. Nehmen wir an du kaufst dir ein Telefon und das Display geht kaputt. Du gibst es dem Hersteller und der sagt „tja, können wir nicht reparieren, gibt es keine Ersatzteile für“ - kann durchaus passieren. Allerdings hättest du während dieser Gewährleistungsfrist noch die Möglichkeit dann ein gleichwertiges oder besseres Telefon zu erhalten.

Um genauer darauf eingehen zu können wäre es interessant zu wissen worum es genau geht. Das kann, wie mein Kollege schon sagte, von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein. Daher ist eine konkrete Antwort so einfach nicht möglich. Aber orientiere dich erstmal daran, dass es wohl keine Vorhaltepflicht für Ersatzteile gibt.

Viele Grüße,
Chris :wink:

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Hallo,

wie lange ist ein Hersteller gesetzlich verpflichtet
Ersatzteile für ein Ausgelaufenes Produkt vorzuhalten? Gibt es
da klare Regelungen?

der Hersteller ist zunächst zu nichts verpflichtet, da mit diesem idR. überhaupt kein Vertragsverhältnis besteht. Ansprechpartner wäre daher der Verkäufer. Eine Verpflichtung zur Lieferung oder Bereitstellung von Ersatzteilen bei Kaufverträgen ist im deutschem Recht nicht ausdrücklich geregelt. Ungeachtet dessen wird grundsätzlich von einem Anspruch auf Ersatzteilbelieferung ausgegangen.

Falls einzelvertraglich nichts entsprechendes vereinbart wurde, richtet sich die Frage, wie lange eine Verfügbarkeit gewährleistet werden muss, je nach Einzelfall, nach den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben (§§ 242, 157 BGB). Bei hochwertigen und langlebigen Gütern entspricht es der Anschauung, dass der Verkäufer während der durchschnittlichen Lebensdauer der Kaufsache die erforderlichen Ersatzteile bereitzuhalten und gegen angemessenes Entgelt zu liefern hat. In der einschlägigen Literatur werden Zeiträume von 5 bis 10 Jahren erwähnt. 10 Jahre dürften allerdings nur im Fall von langlebigen Investitionsgütern (z.B. Industriemaschinen, Fahrzeuge) greifen. Entsprechende Rechtsprechung ist mir nicht bekannt. Falls jemand Urteile hierzu kennt, immer her damit.

Gruß

S.J.

Hallo,

Danke euch allen; habt mir ein webig Licht ins dunkel gebracht.

ThanX