Werkstattfrust

Hallo zusammen!
Mich würde mal interessieren, wie Ihr folgenden, rein fiktiven Fall bewerten würdet:
Donald Duck bringt seinen Wagen in die Werkstatt. Diagnose: Kaputtes Motorlager. Der Werkstattmeister, Daniel Düsentrieb: „Von dem Motorlager gibt es jetzt eine neue, verbesserte Version“. Donald: „Au fein!“ Daniel Düsentrieb: „Ööhm… damit diese neue Version in Dein Auto passt, müssen wir leider noch ein weiteres Teil austauschen - Kostet leider 200 Taler mehr.“ Donald: „Oh graus - das Teil ist aber doch gar nicht kaputt, ich will aber nur das kaputte Teil ausgetauscht haben!“ Daniel Düsentrieb: " Geht nicht, Donald, Du musst leider auch das nicht kaputte Teil bezahlen. Die alte Version von Deinem Motorlager wird leider nicht mehr hergestellt." Und das, obwohl Donald’s Auto erst 6 Jahre alt ist. Muss Donald die 200 Taler Mehrkosten bezahlen?
Vielen Dank & viele Grüße aus Entenhausen
Jörg

Hallo,

Muss Donald die 200 Taler Mehrkosten bezahlen?

nein muss er nicht, er kann ja auch sein Auto nach Hause schieben. Dann würde ich sagen, er schiebt am besten an einem Schrottplatz vorbei und schaut da mal ob das „alte“ Teil vorhanden ist.

Jedenfalls besteht beim Kauf eines Autos, nicht der Anspruch auf die lebenslange Verfügbarkeit der Ersatzteile.

Gruß
Richi

Guten Tag.

Jedenfalls besteht beim Kauf eines Autos, nicht der Anspruch
auf die lebenslange Verfügbarkeit der Ersatzteile.

Aber sechs Jahre nach Bau schon.

„Pflicht zur Ersatzteillieferung aus § 242 BGB als nachvertragliche Pflicht des erfüllten Kaufvertrags ohne besondere Nebenabrede“

http://www.bayreuth.ihk.de/upload/5018171275_4267.pdf

GEK

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sehe ich nicht so

Guten Tag.

Jedenfalls besteht beim Kauf eines Autos, nicht der Anspruch
auf die lebenslange Verfügbarkeit der Ersatzteile.

Aber sechs Jahre nach Bau schon.

„Pflicht zur Ersatzteillieferung aus § 242 BGB als
nachvertragliche Pflicht des erfüllten Kaufvertrags ohne
besondere Nebenabrede“

http://www.bayreuth.ihk.de/upload/5018171275_4267.pdf

Hallo,
dort steht, dass Ersatzteile nur selten weniger als 5 Jahre bereitzuhalten sind. aber weiter vorn wird erklärt, was unter Ersatzteil zu verstehen ist. nämlich Teile, „mit deren Abnutzung vernünftigerweise gerechnet werden muss“.
ich bin nun sicherlich kein KFZ-Mechaniker, aber ein Motorlager gehört meiner meinung nach nicht in die Kategorie „Verschleißteil“.

Bei Heckleuchten oder Frontscheinwerfern, Radkappen, Stoßfängern etc sieht die sache für mich schon wieder anders aus. das sind verschleißteile. :smile:

Gruß

Hallo,
nein, in dem vorliegenden Artikel wird beschrieben, dass sich der Anspruch aus §242 ableitet. Zum einen das und zum anderen sicher nicht die "„Pflicht zur Ersatzteillieferung“. --> http://dejure.org/gesetze/BGB/242.html

Aber sechs Jahre nach Bau schon.
„Pflicht zur Ersatzteillieferung aus § 242 BGB als
nachvertragliche Pflicht des erfüllten Kaufvertrags ohne
besondere Nebenabrede“

Interessant das hier:

/t/vorhaltung-von-ersatzteilen/4478480

Lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

Gruß
Richi

Hallo,

„Pflicht zur Ersatzteillieferung aus § 242 BGB als
nachvertragliche Pflicht des erfüllten Kaufvertrags ohne
besondere Nebenabrede“

http://www.bayreuth.ihk.de/upload/5018171275_4267.pdf

ich weiß nicht, was das mit dem vorliegenden Fall zu tun haben soll. Im vorliegenden Fall gibt es doch ein Ersatzteil. Es wurden allerdings - möglicherweise technisch bedingt - Änderungen vorgenommen, so dass ein weiteres Teil mit ausgetauscht werden muss. Damit dürfte der Hersteller seiner Pflicht nachgekommen sein.

In diesem Zusammenhang sei auch der Satz aus o.g. Dokument hervorzuheben:
„Es besteht eine nachvertragliche Pflicht,
die längerdauernde Benutzung eines
Gebrauchsgegenstandes nicht dadurch zu
vereiteln, dass typische Verschleißteile
nicht ersetzt werden können.“

Ganz offensichtlich kann im geschilderten Fall das Teil (ob Verschleißteil oder nicht) aber ersetzt und die Benutzung weiterhin gewährleistet werden.

Die Sache ist sicher ärgerlich, rechtlich meines Erachtens aber nicht zu beanstanden.

Gruß, Niels