Arbeitslosengeld im Ausland

Hallo liebe Leute,

mein Ehemann muß für zwei Jahre beruflich ins Ausland.
Wenn ich meinen Job kündige um ihn zu begleiten,
bekomme ich dann Arbeitslosengeld?
Wenn ja, wie lange?
Gibt es ein Gesetz was so etwas regelt?

Gruß
Jil

wollen wirs net hoffen…
Job kündigen…nicht arbeiten wollen und dafür noch Geld kriegen…
Schmarotzer gibts schon genug!!! und hoffentlich gibt keiner einen Tip wie so jemand den Staat austricksen kann!

Hallo,

seit wann ist jemand ein Schmarotzer, der eine überaus wichtige und aufklärungswürdige Frage stellt? Hier wird
nicht gefragt, wie man den Staat austricksen kann, sondern ob und welche Regelungen zum ALG es gibt. Es ist
völlig legitim, dass ein Arbeitnehmer und Steuerzahler nach seinen Rechten und Berechtigungen fragt…auch
wenn es das ALG ist.

Das Arbeitslosengeld steht ihr auf auf jeden Fall zu, da sie in D gearbeitet hat. Sie muss dem Arbeitsamt in D
allerdings zur Vermittlung zur Verfügung stehen, dass ist bei einem längerem, ununterbrochenen
Auslandaufenthalt nicht der Fall, daher könnte es mit einer Bewilligung problemtisch werden.

CIAo

P.S.: Ich habe als Arbeitsloser bei einem mehrwöchigem Auslandsaufenthalt ebenfalls Geld bekommen.
Allerdings zeitlich beschränkt. Nach 4 Wochen war ich verpflichtet, mich bei den Behörden zu melden. Ich hätte
anschliessend wieder 4 Wochen ins Ausland fahren können und trotzdem Anrecht auf ALG.

In diesem Sinne

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Job kündigen…nicht arbeiten wollen und dafür noch Geld
kriegen…
Schmarotzer gibts schon genug!!! und hoffentlich gibt
keiner einen Tip wie so jemand den Staat austricksen kann!

Hallo Bernd,

es gibt keinen Grund ausfallend zu werden.
ich habe nicht vor, Leistungen in Anspruch zu nehmen, die mir nicht zustehen. Ich würde auch gerne weiterhin arbeiten, aber leider ist mir dies in Asien untersagt. Als Frau bekomme ich dort keine meiner technischen Qualifikation entsprechenden Job.
Es ist ja äußerst nett von Dir so unverzüglich auf meine Frage zu antworten. Dennoch zügel Dich etwas in Deinen vorschnellen Äußerungen.

Gruß
Jil

Gut gemacht!
Genau deshalb ist unser Sozialsystem vollkommen unbezahlbar geworden!

Ich dachte immer, daß Arbeitslosengeld für Leute in Not gedacht ist, die ihren Job verloren haben.
Einfach kündigen, ab ins Ausland und somit das Geld dann noch nicht mal hier wieder ausgeben. Das ist schon heftig…
Beruhigend ist, daß man sich alle 4 Wochen melden muß, Dein ALG also für den Flug draufgehen dürfte.

Man sollte hier wirklich nicht die Leute runtermachen, die noch ein wenig Anstand haben, liebe Jil und Reiko.

Gruß,

Mathias

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Aber bitte!

  1. Hab ich Arbeit (im Ausland)

  2. Hab ich auch geschrieben, dass es bei ständigen Auslandsaufenthalt KEIN Geld geben wird

  3. Warum sollte sich ein ehrlicher Mensch etwas durch die Lappen gehen lassen, was einem zusteht???

  4. Leuten Schmarotzertum vorzuwerfen, wenn sie die ihnen zustehenden und möglichen Rechte und Gesetze ausschöpfen, fin ich so ziemlich sch*****

In diesem Sinne

P.S.: Ich war nicht im Ausland und habe kassiert, weil ich Ski fahren war, ich habe mir Wohnung und Arbeit gesucht, nur soviel dazu…

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Hallo Jil,

Es gibt internationale Abkommen, nach denen man unter bestimmten Voraussetzungen auch im europäischen Ausland seinen in Deutschland erworbenen Arbeitslosengeldanspruch geltend machen kann. Wie gesagt: Europäisches Ausland (!) und der Arbeitslosengeldanspruch in Deutschland muß bestehen.

Gruß
Andreas

Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, auf die jeder Arbeitslose, der die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, einen Anspruch hat. Jils Frage war durchaus berechtigt. Denn wer nicht fragt …

Jemand der daraufhin Jil unterstellt, eine Schmarotzerin zu sein, hat bestimmt keinen Anstand.

Andreas

zumindest mehr Anstand…
… als Sozialschmarotzer bzw. diejenigen die das noch gutheißen bzw unterstützen

Erst Manieren, dann Moral!!!

Gruß Tommes

… als Sozialschmarotzer bzw. diejenigen die das noch
gutheißen bzw unterstützen

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Hallo,

mein Ehemann muß für zwei Jahre beruflich ins Ausland.

Vielleicht kannst du ja unbezahlten Urlaub nehmen, und hast dann in zwei Jahren gleich wieder Arbeit.

Wenn ich meinen Job kündige um ihn zu begleiten,
bekomme ich dann Arbeitslosengeld?

Zurück zu einer schlichen Debatte:
wenn du selbst deinen Job gibts erst mal für einige Wochen kein Abeitslosengeld.
Zu den übrigen Dingen ist wohl schon alles gesagt, außer daß das Arbeitsamt dich kostenlos berät. Mein Berater hat mir jedenfalls immer weitergeholfen, als ich mal arbeitslos war und eine Stelle in den USA annehmen wollte.

Cu Rene

… nicht auf Bernd W. kann nicht niveauvoll, der kann nur billig! Ist mir schon bei vielen Beiträgen aufgefallen. Mich wundert, dass er immer noch dabei ist.

Sorry für diesen Einwurf.
Gruss
Blocher

…werd aber von Dir deutlich überboten ;o) (O.T.)

Verfügst Du über ein Niveau das oberhalb eines Kohleflözes liegt?

FAKT ist: Die ArbeitslosenVERSICHERUNG ist eine VERSICHERUNG! Und wenn ich Beiträge bezahlt habe, entsteht mir auch so etwas wie ein Anspruch (der zugegebenermaßen ziemlich lächerlich ist!).

Wenn hier also jemand eine Frage stellt, ob er (oder vielmehr sie) einen Leistungsanspruch aus ihrer Versicherung hat, dann finde ich diese Frage absolut legitim - genauso, wie ich Deine Reaktion zum kotzen finde!

Gruß
Guido

bevor du größe Töne spuckst…
… solltest dich leiber mal informieren über den Zweck einer Arbeitslosenversicherung und wann /unter welchen Bedingugnen man Anrecht drauf hat!

erst denken - dann reden/schreiben

Hi Jil :o)
Ich würde auch gerne weiterhin arbeiten, aber

leider ist mir dies in Asien untersagt. Als Frau bekomme ich
dort keine meiner technischen Qualifikation entsprechenden
Job.

Berufsbedingt hab ich recht gute Kontakte nach Asien, und eine Menge meiner Kollegen dort sind Frauen. Als native deutschsprechend, einem (hoffentlich) gutem Englisch und einer technischen Qualifikation hast du - naja, vielleicht nicht gerade in Nordthailand - aber sonst doch gute Aussichten auf einen Job.

Wenn du willst schick mir mal ne mail wohin ihr geht und was deine technischen Qualifikationen sind. Ausserdem suchen eine Menge europäischer Firmen Leute die bereit sind ins Ausland zu gehen …
und zwei Jahre rumhocken ohne Job stell ich mir nicht gerade lustig vor

°wink°

Tiger

Wenn du möchtest

Es ist ja äußerst nett von Dir so unverzüglich auf meine Frage
zu antworten. Dennoch zügel Dich etwas in Deinen vorschnellen
Äußerungen.

Gruß
Jil

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OK - dann schraube ich mein Niveau mal runter…

… solltest dich leiber mal informieren über den Zweck einer
Arbeitslosenversicherung und wann /unter welchen Bedingugnen
man Anrecht drauf hat!

Ich weiß nicht, welche leiber zweckmäßig eine Bedeutung hinter dem Wort Bedingugnen erscheinen lassen

erst denken - dann reden/schreiben

erst durchlesen - dann abschicken!

Zum Thema:

Der Sinn und Zweck unserer Staatlichen Arbeitslosenversicherung ist mir in der Tat etwas fremd - oder vielleicht sollte ich sagen, dass ich sie in dieser Form nicht gutheiße und deshalb nicht verstehen WILL.

Nach wie vor:
**Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmer, die

  1. arbeitslos sind,
  2. sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet haben und
  3. die Anwartschaftszeit erfüllt haben** (SGB III §117, 1)

OK, die folgenden §§ erspare ich mir jetzt mal.

Erzähl Du mir also bitte nicht, ich solle erst denken!

Ich denke nicht, dass es Schmarotzerhaft ist, wenn sich jemand einfach nur das holen möchte, was ihm (ihr) gesetzlich zusteht (oder in diesem Falle auch nicht). Ein anderer Fall wäre es, wenn man irgendwelche falsche Tatsachen vortäuscht - was hier aber definitiv nicht der Fall war!

Guido

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Bei der Auferstehung …
… des Anstands bleibst Du jedenfalls liegen!!

Gruss
Blocher

Bin war nicht rechtlich bewandert, hatte aber in früheren jahren mit denen vom Arbeitsamt zu tun.

  1. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld muß natürlirch grundsätzlich erst einmal bestehen. Dazu gibt es eindeutige Regelungen.

  2. Du kündigst selbst. Dies bedeutet beim Arbeitsamt, du hast deine Arbeitslosigkeit schuldhaft herbeigeführt. 12 Wochen Sperre. Deren Begründung: „Es ist ihre persönliche Entscheidung, direkt mit ihrem Mann zu übersiedeln. Der richtige Weg wäre, erst eine Stelle am Wohnort ihres Mannes, dann Kündigung der derzeitigen Arbeitstelle.“ Wie auch immer das möglich sein soll.

  3. Zum Bezug von Arbeitlosengeld gehört die ständige Verfgung auf dem Arbeitsmarkt. Hiebei ist zu berücksichtigen, daß dir Arbeitsangebote nur in Abhängigikeit deines Wohnorts gemacht werden dürfen bzw, du auch nur verpflichtet bist, genau diese selbst zu suchen. Ist für dich eine Falle. Du mußt dich persönlich arbeitslos melden, darfst aber schon nicht mehr in Deutschland wohnen. Sonst gibt dir der Vermittler bei deinen Qualifikationen gleich einige Adressen mit. Du kannst dich gar nicht bewerben (sonst hättest du ja nicht kündigen müssen) und beziehst eine Sperre von abermals 12 Wochen. Darüber hinaus bist du verpflichtet, dich selbsttätig zu bewerben und dem Arbeitsamt darüber zu berichten. Dies kann natürlich in jedweder Form geschehen. Nun der Haken. Auch wenn oder gerade weil es diese Zwangsmeldungen wie früher nicht mehr gibt, ist der Vermittler gehalten, aus eigenen Stücken Einladungen zu versenden. Diese können dann natürlich alle zwei Jahre sein (Halleluja) oder auch alle zwei Wochen. Das unentschuldigte Fehlen an einem solchen Termin führt zu was wohl? - natürlich einer Sperre. Soll heißen, wenn der Sachbearbeiter meint, du solltest kein ALG bekommen(s. Meinung von BerndW), hast du keine reale Chance. Zumal man dich bei einer gewissen Häufigkeit an Sperren als arbeitsunwillig und unvermittelbar (weil du an den wichtigen „Wie geht’s“-Gesprächen nicht teilgenommen hast). Und unvermittelbar bedeutet, du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Kannst es aber trotzdem mal versuchen, ist ja nur die Einschätzung eines Einzelnen mit einigen wenigen Bekannten (zumindest auf die Zahl der Arbeitslosen gesehen).

Viel Glück

HomerJ

  1. Du kündigst selbst. Dies bedeutet beim Arbeitsamt, du hast
    deine Arbeitslosigkeit schuldhaft herbeigeführt. 12 Wochen
    Sperre. Deren Begründung: „Es ist ihre persönliche
    Entscheidung, direkt mit ihrem Mann zu übersiedeln. Der
    richtige Weg wäre, erst eine Stelle am Wohnort ihres Mannes,
    dann Kündigung der derzeitigen Arbeitstelle.“ Wie auch immer
    das möglich sein soll.

Wenn der Ehepartner wg. eines neuen Jobs in eine andere Stadt zieht, hat der andere Ehepartner immer einen wichtigen Grund, wenn er seine Stelle kündigt, um mit dem Ehegatten zusammenzuziehen. Eine Sperrzeit darf gar nicht eintreten, denn das würde Art. GG (Schutz der Familie) entgegenstehen.

Andreas