Wird bei einem Auktionshaus ein Artikel angeboten dessen Bild nicht dem Angebotenen Artikel entspricht, und der Verkäufer auch auf Anfrage nur darauf hinweist das es sich um ein Bild aus dem Nets handelt und nicht um ein Foto des Originals,
( zb. Auf dem Bild eine Cafemaschine neues Model, tatsächlicher Artikel aber älteres Gerät mit abgewandelter Erscheinung)
Bin ich der Meinung hier ist der Tatbestand des Betruges erfüllt.
Da es sich Wissentlich um ein Bild handelt das dem zur Auktion stehenden Gerät nicht entspricht, und auf Nachfrage auch nicht preisgegeben wurde ist somit doch sogar der Tatbestand des vorsätzlichen Betruges erfüllt.
Oder ist hier jemand anderer Meinung?
Hallo (Anred, hier gern gesehen),
Wird bei einem Auktionshaus ein Artikel angeboten dessen Bild
nicht dem Angebotenen Artikel entspricht, und der Verkäufer
auch auf Anfrage nur darauf hinweist das es sich um ein Bild
aus dem Nets handelt und nicht um ein Foto des Originals,
( zb. Auf dem Bild eine Cafemaschine neues Model,
tatsächlicher Artikel aber älteres Gerät mit abgewandelter
Erscheinung)
dann handelt es sich ggf. um einen Sachmangel, das die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffeheit abweicht.
Bin ich der Meinung hier ist der Tatbestand des Betruges
erfüllt.
Der Meinung bin ich (und sicherlich viele andere) nicht, denn Betrug setzt voraus, dass sich der Verkäufer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. In dem hier vorliegenden Fall kann ich keinen Vorsatz erkennen. Vielleicht war der Verkäufer einfach nur zu faul, ein Foto zu machen und hat daher einfach ein ähnliches verwendet.
Da es sich Wissentlich um ein Bild handelt das dem zur Auktion
stehenden Gerät nicht entspricht, und auf Nachfrage auch nicht
preisgegeben wurde ist somit doch sogar der Tatbestand des
vorsätzlichen Betruges erfüllt.
Jetzt wird es interessant: Betrug setzt immer Vorsatz voraus. Versehentlichen oder fahrlässigen Betrug gibt es nicht.
Oder ist hier jemand anderer Meinung?
Ja. Ich.
Gruß (sieht man hier auch ganz gerne)
S.J.
Der Meinung bin ich (und sicherlich viele andere) nicht, denn
Betrug setzt voraus, dass sich der Verkäufer in der
Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen
dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder
durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen
Irrtum erregt oder unterhält. In dem hier
vorliegenden Fall kann ich keinen Vorsatz erkennen. Vielleicht
war der Verkäufer einfach nur zu faul, ein Foto zu machen und
hat daher einfach ein ähnliches verwendet.
Doch, darum geht es ja!
Ich habe wahrscheinlich nicht deutlich zum Ausdruck gebracht dass durch die Vortäuchung, es handele sich um ein aktuelles Modell, ein höherer Vermögensvorteil seitens des Verkäufers erzielt wurde.
Hier unterstelle ich bewust das ein Bild eines aktuellen Modells eingestellt wurde um einen Höheren Ertrag zu erzielen als es für das tatsächlich altere Modell zu erwarten wäre.
ein vollendeter betrug ist hier aber mit sicherheit nicht gegeben,
wenn der verkäufer auf anfrage darauf hinweist, dass es sich nicht um ein foto des originals handelt. dann fehlt es schon an der täuschung.
aber auch an der obj. zurechenbarkeit würde ich es scheitern lassen, da der käufer trotz der auskunft freiverantwortlich die sache trotzdem bestellt.
bis zum subjektiven tatbestand gelangt man also gar nicht.
kommt also nur der versuchte betrug in betracht.
aber auch dafür bedarf es in jedem einer täuschung, nur eben ein vermögensschaden darf nicht eingetreten sein.
ein anderes ergebnis wäre auch merkwürdig:
so würde der kauf der sache trotz aufklärung bedeuten, dass das handeln des käufers den verkäufer strafbar machen würde. die strafbarkeit für fremdes handeln gibt es aber nur eingeschränkt an zwei stellen des stgb, die hier nicht vorliegen.
fas
Hi
Hier unterstelle ich bewust das ein Bild eines aktuellen
Modells eingestellt wurde um einen Höheren Ertrag zu erzielen
als es für das tatsächlich altere Modell zu erwarten wäre.
Was mich interessieren würde. Was stand denn in der zugehörigen Angebotsbeschreibung? Wurde da das alte oder das neue Modell beschrieben?
Gruß
Edith
Hallo!
kommt also nur der versuchte betrug in betracht.
aber auch dafür bedarf es in jedem einer täuschung…
Ja, eine solche ist ja wohl gegeben wenn das falsche Bild eingestellt wird. Das kann man doch nicht mit der nachfolgenden Anfrage vermischen.
Gruß
Tom
kommt also nur der versuchte betrug in betracht.
aber auch dafür bedarf es in jedem einer täuschung, nur eben
ein vermögensschaden darf nicht eingetreten sein.
Das ist nicht richtig. Weder muss eine Täuschungshandlung bereits vorliegen, es reicht ein Ansetzen dazu (nur andersum wird ein Schuh draus: Wenn schon ein Tatbestandsmerkmal erfüllt ist, ist das Versuchsstadium auf jeden Fall erreicht; der Umkehrschluss ist unzulässig und falsch), noch bedeutet Versuch, dass allein ein Vermögensschaden nicht eingetreten sein darf. Ein versuchter Betrug liegt z.B. auch vor, wenn der Täter sein Opfer täuscht, dies sich aber nicht irrt.
Ich sage das ohne Bezug auf den konkreten Fall.
Levay
So eine Art tätige Reue? 
Levay
Ja, eine solche ist ja wohl gegeben wenn das falsche Bild
eingestellt wird. Das kann man doch nicht mit der
nachfolgenden Anfrage vermischen.
sehe ich nicht so, vielmehr ist das bloße reinstellen des bildes eine vorbereitungshandlung, da es dazu dient das vertrauen des käufers zu erschleichen aber nicht mehr
fas
dazu dient das
vertrauen des käufers zu erschleichen aber nicht mehr
= Täuschung
Levay
dazu dient das
vertrauen des käufers zu erschleichen aber nicht mehr= Täuschung
So ist es
Gruß
Tom
ohje, jungs, gerade das ist doch keine täuschung…
vgl. nur
literatur: bspw schönke/schröder (06) § 263 Rn.179; Burkhardt JuS 1983, 426
oder rspr: OLG Karlsruhe NJW 1982, 59
sicherlich gibt es aber auch eine minder-mindermeinung, die eure ansicht vertritt…
ihr müsstet nur anders argumentieren, dann kann man auch ganz leicht eine objektiv zurechenbare täuschung bejahen… aber nicht so…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ohje, jungs, gerade das ist doch keine täuschung…
vgl. nur
literatur: bspw schönke/schröder (06) § 263 Rn.179; Burkhardt
JuS 1983, 426
oder rspr: OLG Karlsruhe NJW 1982, 59
Ich habe das leider alles nicht zur Verfügung.
sicherlich gibt es aber auch eine minder-mindermeinung, die
eure ansicht vertritt…
Genau, wenn du eine Ansicht zitierst, ist sie zusammen mit dir h.M., und alles andere ist Minder-Mindermeinung.
ihr müsstet nur anders argumentieren, dann kann man auch ganz
leicht eine objektiv zurechenbare täuschung bejahen… aber
nicht so…
Und du legst das fest? Derselbe, der innerhalb so kurzer Zeit schon so viel Falsches geschrieben hat? Als so großer Dogmatiker hast du dich bis jetzt ja nicht hervorgetan. Natürlich kann man den Versuchsbeginn auch auf tausend andere Weisen konstruieren, aber dass deine Ansicht nun so etwas wie die ganz herrschende Meinung ist, sehe ich nicht.
Levay
Hallo!
OLG Karlsruhe NJW 1982, 59
Nun ich fürchte du hast die Entscheidung nicht verstanden. Das lässt sich aber leicht feststellen, vielleicht erklärst du uns hier allen in eigenen Worten, warum das Gericht hier nicht von einer Strafbarkeit ausgegangen ist.
Gruß
Tom
Prima.
Spricht allerdings m.E. eher für unsere Auffassung.
Levay
ohje, jungs, gerade das ist doch keine täuschung…
vgl. nur
literatur: bspw schönke/schröder (06) § 263 Rn.179; Burkhardt
JuS 1983, 426
oder rspr: OLG Karlsruhe NJW 1982, 59
sicherlich gibt es aber auch eine minder-mindermeinung, die
eure ansicht vertritt…
Genau, wenn du eine Ansicht zitierst, ist sie zusammen mit dir
h.M., und alles andere ist Minder-Mindermeinung.
wie kommst du denn darauf ? habe ich das so geschrieben ? wenn ich aber in mehreren kommentaren und literaturstellen keine andere ansicht sehe, dann gehe ich davon aus, du etwa nicht ? und was hat das mit mir zu tun ? wie kommst du darauf, dass ich mich stets der hm anschließe ?
ihr müsstet nur anders argumentieren, dann kann man auch ganz
leicht eine objektiv zurechenbare täuschung bejahen… aber
nicht so…
ich weiss nicht, warum ihr immer richtig und falsch im auge habt. es gibt mehrere wege hier zu argumentieren, also auch verschiedene ergebnisse, leuchtet das nicht ein ?
Und du legst das fest? Derselbe, der innerhalb so kurzer Zeit
schon so viel Falsches geschrieben hat? Als so großer
Dogmatiker hast du dich bis jetzt ja nicht hervorgetan.
Natürlich kann man den Versuchsbeginn auch auf tausend andere
Weisen konstruieren, aber dass deine Ansicht nun so etwas wie
die ganz herrschende Meinung ist, sehe ich nicht.
auf tausend andere weisen ?- das ist mir klar, ich lege den sachverhalt aber so aus - konstruktive gegenargumente hab ich bisher von euch nicht gehört nur ist so Punkt - super argument, sich mit problemen auseinanderzusetzen.
fas
Nun ich fürchte du hast die Entscheidung nicht verstanden. Das
lässt sich aber leicht feststellen, vielleicht erklärst du uns
hier allen in eigenen Worten, warum das Gericht hier nicht von
einer Strafbarkeit ausgegangen ist.
nun ich fürchte, du verstehst nicht, was verweise auf entscheidungen der rspr. bedeuten. ich sehe hier jedenfalls eine vergleichbare lage mit unserem fall, daher auch die angabe… hast du gegenargumente oder nur heiße luft ?
fas
p.s. keine zeit mehr zu spieln…
Prima.
Spricht allerdings m.E. eher für unsere Auffassung.
wie gesagt…
Genau, wenn du eine Ansicht zitierst, ist sie zusammen mit dir
h.M., und alles andere ist Minder-Mindermeinung.wie kommst du denn darauf ?
Umkehrschluss aus deinem Hinweis, dass wir ja nur eine Minder-Mindermeinung zitieren.
habe ich das so geschrieben ? wenn
ich aber in mehreren kommentaren und literaturstellen keine
andere ansicht sehe, dann gehe ich davon aus, du etwa nicht ?
Entschuldige, bitte, aber bezogen auf diesen Fall hast du gar keine Quellen genannt. Sie beziehen sich auf mögliches Vertrauenerschleichen, wenn später noch eine weitere Handlung erfolgen soll. Dass man das so sehen kann, ist unproblematisch. Aber du bringst diese Quellen, um zu belegen, dass das Einstellen des falschen Fotos nur eine Vorbereitungshandlung sei.
und was hat das mit mir zu tun ? wie kommst du darauf, dass
ich mich stets der hm anschließe ?
Habe ich nicht gesagt. Wäre mir allerdings auch egal.
ich weiss nicht, warum ihr immer richtig und falsch im auge
habt.
Könnte daher kommen, dass du deine Ansichten hier so vertrittst, als sei alles andere Unsinn. Das begann ja schon mit deinem ersten Posting…
auf tausend andere weisen ?- das ist mir klar, ich lege den
sachverhalt aber so aus - konstruktive gegenargumente hab ich
bisher von euch nicht gehört nur ist so Punkt - super
argument, sich mit problemen auseinanderzusetzen.
Wie soll man deine Argumente entkräften, wenn du keine bringst? Du behauptest kurzerhand, das sei eine Vorbereitungshandlung. Dabei kann man wegen der konkreten Vermögensgefährdung womöglich schon den Ablauf der Auktion = Vertragsschluss als vollendeten Betrug sehen. Welche weiteren Täuschungshandlungen sind da noch nötig?
Kaum zu glauben, dass du so auf Referendare herabblickst und bei so vielen ganz grundsätzlichen Fragen nicht Bescheid weißt.
Ich werde versuchen, mich aus Diskussionen mit dir herauszuhalten. Das ist ja aberwitzig.
Levay