Job 'kaufen', um damit ALG1-Anspruch zu begründen?

Guten Tag,

Vorweg:
Klaus Weltenbummler ist gerade von einem 2 jährigen Auslandsaufenthalt in Irland zurück. Nun möchte er ALG1 erhalten. Dies ist jedoch an eine mindestens einen Tag dauernde sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland gekoppelt.

Die Frage:
Klaus sucht nun offen im Internet nach einem Unternehmer, der ihn einen Tag sozialversichert anstellt. Als Gegenleistung für diesen Aufwand, bietet Klaus an, dem Unternehmer als Aufwandsentschädigung einen Betrag in Höhe der vollen Lohn- und Lohnnebenkosten plus 20 Euro, zu bezahlen.

Wäre Klaus Weltenbummlers Verhalten legal oder eine Form von Betrug? Falls Betrug, inwiefern? Falls legal, warum?

Vielen Dank für alle Anworten :smile:

Freundliche Grüße,
Michael

Selbst ‚Betrug‘ würde hier nix nutzen…
Hi!

Um einen Alg-I-Anspruch zu erwerben, muss man innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein – nicht bloß einen Tag! (Keine Ahnung, woher diese eklatante Fehlinfo stammt.)
Also, selbst, wenn ein AG sich zu 1 Tag Anstellung überreden ließe, wäre das völlig für die Katz.

Wer Anspruch auf Alg II hat, kann hier: FAQ:1743 nachgelesen werden. Vielleicht hat „Klaus“ da mehr Glück.

Gruß
Liza

Das ist falsch und beantwortet die Frage nicht…
Guten Tag,

vielen Dank für Deine Hilfe- auch wenn sie falsch ist und die Frage nicht beantwortet.

Um einen Alg-I-Anspruch zu erwerben, muss man innerhalb der
letzten 2 Jahre mind. 12 Monate
sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein – nicht
bloß einen Tag! (Keine Ahnung, woher diese eklatante Fehlinfo
stammt.)

Klaus hat 2 Jahre in Irland gearbeitet. Da Irland zur EU gehört, erwirbt Klaus dadurch ALG1 Ansprüche, sofern er anschließend mindestens einen Tag in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt worden ist.

Siehe auch: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Die Frage war aber eine andere: Wäre Klaus Weltenbummlers Verhalten sich einen Job „zu kaufen“ legal? Und falls ja warum? Falls nein, warum nicht?

Viele Grüße,
Michael

[…] auch wenn sie falsch ist

Dieser Vorwurf fällt auf dich zurück.

Klaus hat 2 Jahre in Irland gearbeitet.

Das geht aus deinem ersten Posting in keiner Weise hervor. Wenn du wesentliche Fakten unterschlägst, solltest du ein bisschen an dich halten und nicht anderen vorwerfen, falsche Antworten zu liefern.

Gruß

4 „Gefällt mir“

Das hast Du in Deinem 1. Posting mit keiner Silbe erwähnt! Da wurde eher d. Eindruck erweckt, dass sich der Betreffende nicht arbeitend (weltenbummelnd) in Irland auf hielt!
Also vorsichtig mit d. verbalen Keule!
Kopfschüttelnd, ramses90.

1 „Gefällt mir“

Ja genau… Weltenbummelnd in Irland auf der Straße oder was?

Ich habe angenommen, dass nicht angenommen wird, dass Klaus Weltenbummler in Irland von Bettelei gelebt hat und nicht nur unqualifizierte Antworten kommen.

Aber nichts für Ungut. Wer kein Fachwissen hat, eröffnet eben Nebenschauplätze. :wink:

Gruß,

Es soll Leute geben, die zwei Jahre damit verbringen, zu Fuß um die Erde zu wandern oder in einem indischen Ashram zu leben. Von daher ist eine solche Annahme erst einmal durchaus legitim…

Ändert aber nichts an der Frage…
…denn die Frage lautete nicht: Erhält Klaus Weltenbummler ALG1 nach einem Tag sozialversicherungspflichtiger Arbeit in Deutschland?

Sondern: Würde sich Klaus Weltenbummler mit dem Verhalten, sich einen Job zu kaufen, um Leistungen zu erhalten, strafbar machen?

Das meine ich mit Nebenschauplätzen…

Auf Basis der gegebenen Infos war das richtig!
Hi!

vielen Dank für Deine Hilfe- auch wenn sie falsch ist und die Frage nicht beantwortet.

Ts, wer kann schon ahnen, das bei Dir „weltenbummelnd“ für „arbeiten“ steht… Ist das auch ein Hinweis auf die Arbeitsmoral des Weltenbummlers??

Klaus hat 2 Jahre in Irland gearbeitet. Da Irland zur EU :gehört, erwirbt Klaus dadurch ALG1 Ansprüche, sofern er anschließend mindestens einen Tag in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt worden ist.

Wenn hier mal was von E301 zu lesen gewesen wäre, hätte ich mir meine Antwort natürlich sparen können. Aber mach Du mich jetzt nicht für Deine Schreibfaulheit verantwortlich und unterstelle mir Unkenntnis!

Gruß
Liza

1 „Gefällt mir“

Antwort war auf den Sachverhalt & nicht die Frage
Hallo Liza,

habe mich doch freundlich bedankt.

Ich habe einen Sachverhalt geschildert und eine Frage gestellt (und mir ging und geht es um die Frage, nämlich ob das geschilderte Verhalten legal wäre oder nicht).

Das Problem ist, dass Du mir eine Antwort auf den Sachverhalt gegeben hast und nicht auf die Frage :wink:

Ich denke für jemanden mit Sachverstand sollte die Frage leicht zu beantworten sein. Ist es Betrug, wenn man Geld bezahlt, um einen „Alibi-Job“ zu bekommen, um sich dadurch sozialversicherungsrechtliche Ansprüche zu sichern…

Aber Klaus Weltenbummler kann auch für nen Tag an ne Esso gehen, da spart er sich die Kohle :wink:

Viele Grüße,
Focfoc