Hallo, folgender Sachverhalt:
Zum Einbau einer Küche engagiert A einen Bekannten B, der hauptberuflich als Schreiner und Tischler arbeitet. Ein Stundenlohn von 10€ wurde vereinbart, eine Vorauszahlung von 130€ wird in bar geleistet. Nun kann (oder will) B nach getaner Arbeit keine Rechnung ausstellen und verlangt sogar noch 70€ Restzahlung - aber ohne Rechung kann diese Dienstleistung ja dann auch später nicht abgesetzt werden. Welche Möglichkeit hat A, doch noch zu der Rechnung zu kommen, da er erstens mit Schwarzarbeit nichts am Hut haben will und zweitens die Ausgabe einkommenssteuerlich absetzen möchte. Kann A Handwerker B mit Behörden Druck machen oder wie sollte sich A verhalten?
Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar. LG
Servus,
bar bezahlte Handwerkerrechnungen sind bei der ESt-Erklärung nur wirksam ansetzbar, wenn es sich um Werbungskosten zu V+V oder um Betriebsausgaben/betrieblichen Aufwand handelt.
Insofern ists egal, ob der Mann eine Rechnung ausstellt oder nicht.
Schöne Grüße
MM
Danke für die Antwort. B wollte nur Barzahlung, da der Einbau sofort statt finden sollte. D.h. A hätte B den Betrag überweisen müssen, damit er diesen bei der Steuererklärung geltend machen kann? Ich hatte gehört, Handwerkerdienstleistungen sind bis 1200€ absetzbar. Ist das dann nicht der Fall?
Gruß
Keine Steuerermäßig. nach § 35a EStG bei Barzahl.
Hi!
Ich hatte gehört, Handwerkerdienstleistungen sind bis 1 200 € absetzbar. Ist das dann nicht der Fall?
Nur, wenn die Bezahlung überwiesen wurde! Laut höchstrichterlichem Urteil (BFH-Urteil vom 20.11.2008, Az. VI R 14/08, BFH/NV 2009 S. 469: http://www.bfhurteile.de/VIR1408.htm) kann bei Barzahlung die Arbeit nicht als sog. Haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden!
LG
Liza
Was genau an Martins Antwort war jetzt unverständlich?
a) Privatmensch erhält Rechnung und tätigt Überweisung -> abzugsfähig
b) Privatmensch erhält Rechnung und zahlt bar -> nicht abzugsfähig
c) Privatmensch keine Rechnung und zahlt bar -> nicht abzugsfähig
d) Vermieter erhält Rechnung und tätigt Überweisung -> abzugsfähig
e) Vermieter erhält Rechnung und zahlt bar -> abzugsfähig
Man sollte sich vorher überlegen, ob man bar-Kralle-Geschäfte macht oder eine Firma beauftragt, die dann aber wahrscheinlich nicht für € 10 die Stunde tätig wird.
Gruß Gudrun
Hallo, folgender Sachverhalt:
Zum Einbau einer Küche engagiert A einen Bekannten B, der
hauptberuflich als Schreiner und Tischler arbeitet. Ein
Stundenlohn von 10€ wurde vereinbart, eine Vorauszahlung von
130€ wird in bar geleistet.
Im Ergebnis: Da kann man B(!) nur beglückwünschen, wenn er A als Bekannten bald vergessen kann und gelernt haben: Sich nie wieder sich unter Wert zu verkaufen!
Nun kann (oder will) B nach getaner Arbeit keine Rechnung ausstellen und verlangt sogar…
B sollte nachdenken, ob er nicht einen Zeugen hat, eine Rechnung ausstellt und mit Hilfe von A den Erpressungsversuch nachweist, oder schön gleich nach der Mahnung Mahnbescheid erlassen, damit A richtig für sein Verhalten bezahlen darf, denn eigentlich will A sich augenscheinlich nur um die Restzahlung mit fadenscheinigem Grund drücken und zusätzlich kalkulierte er weitere Vorteile.
Und damit hat B die gleichen gute Aussichten auf Erfolg, denn nicht nur B, sondern auch A wissen genau, dass mit 10€ Stundenlohn keine legale Schreinerarbeit m. Rechnung vereinbart wurde.
da er erstens mit Schwarzarbeit nichts am Hut haben will
Dann hätte A den bekannten Schreiner über dessen Arbeitgeberfirma beauftragt und den Schreiner nicht so ausbeuten wollen und das dann auch noch von der Steuer absetzen wollen
zweitens die Ausgabe einkommenssteuerlich absetzen möchte.
Kann A Handwerker B mit Behörden Druck machen oder wie sollte
sich A verhalten?
Bestimmt und dann wird sich B auch im erweiterten Bekanntenkreis umhören, was A noch so „unter der Hand“ machen hat lassen und darauf die Behörden ansetzen. man man man, A du solltest dir echt Gedanken über deine Einstellung machen! Du kannst den Kragen an Vorteilen wohl nicht voll genug bekommen?
Bezahl faire Preise für gute Arbeit und geh nicht auf den Schwarzmarkt einkaufen und beklag dich danach, dass es dort nicht kostenlos ist. Würde es so Leute wie Dich nicht geben, gäbe es das Problem an sich der Schwarzarbeit nicht. 
Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar. LG
Gern geschehen, die Hoffnung auf deine Besserung ist groß!