Hallo,
für einen Sportverein mit ca. 150 Mitgliedern ist eine ordentliche Mitgliederversammlung geplant. Hier sollte nun die in die Jahre gekommene Satzung etwas überarbeitet werden. (Erweiterung des gesch.führenden Vorstandes, Namensänderung usw.)Weiterhin sollte die Beitragshöhe nicht mehr von der Mitgliederversammlung, sondern zukünftig vom Vorstand fest zu setzen sein.(Lt.Satzung von der Mitgliederversammlung)
Müssen all dieser Punkte mit in die Tagesordnung aufgenommen werden, (§ XY alter Text - neuer Text) oder reicht ein Punkt -diverse Satzungsänderungen?
>Ist es möglich, dass nur über einen TOP beschlossen werden kann der auch in der Tagesordnung steht? Die Satzung lässt sich hierzu nicht aus, verlangt lediglich, dass die Tagesordnung in der Einladung genannt werden muß.
Hat jemand eine Ahnung was mit Anträgen ist, die erst auf der Versammlung gestellt werden?
für einen Sportverein mit ca. 150 Mitgliedern ist eine
ordentliche Mitgliederversammlung geplant. Hier sollte nun die
in die Jahre gekommene Satzung etwas überarbeitet werden.
(Erweiterung des gesch.führenden Vorstandes, Namensänderung
usw.)Weiterhin sollte die Beitragshöhe nicht mehr von der
Mitgliederversammlung, sondern zukünftig vom Vorstand fest zu
setzen sein.(Lt.Satzung von der Mitgliederversammlung)
Falls es für Eure Sportart einen Landesverband gibt, würde man von dort eine Mustersatzung erhalten können.
Es kann nicht X- Beliebiges in die Satzung aufgenommen werden.
Hat jemand eine Ahnung was mit Anträgen ist, die erst auf
der Versammlung gestellt werden?
In meinem Verein war es so, daß Versammlungs- Anträge durch Abstimmung der Teilnehmer zugelassen werden mußten oder aber nicht.
Ob das aber so allgemeingültig ist, weiß ich nicht.
Eigentlich müßten Anträge zur TO vor der Einberufung der Versammlung vorliegen und der Einladung zur V. beigefügt sein, damit sich jedes Mitglied vorher informieren/überlegen/Rat einholen kann.
Ich empfehle dafür sich das ein oder andere Kapitel in einem Buch zu diesem Thema zu Gemüte zu führen, es gibt hierzu viele Ratgeber. Auch die §§32, 33 BGB zum Thema Mitgliederversammlung und Satzungsänderung in einem Kommentar (würde den Palandt, Verlag C. H. Beck nehmen) sollte man lesen, diese Paragraphen im Palandt sind auch für Laien doch noch recht verständlich und da sind Antworten auf alle Fragen zu finden.
Den Palandt gibt es in der Bibliothek und in den meisten Buchhhandlungen steht auch ein Ansichtsexemplar aus.
Es reicht, wenn der TOP in der Einladung genannt wird, am Besten mit einigen Aufzählungen, was geändert werden soll.
Ich würde den Msutertext um zusätzliche Kosten zu sparen vorher mit dem Finanzamt absprechen, damit dann nicht nochmal neu etwas besclossen werden muss, bzw. von der homepage des FA mir die Mustertexte besorgen.
Anträge die auf der Versammlung beschlossen werden, sind dann einzuarbeiten, wenn sie eine Mehrheit finden. Wobei die gesetzlichen Rgelungen des BG und der Abgabenordnung jedem Beschluss vorgehen.
Gruß
Tom
Es reicht, wenn der TOP in der Einladung genannt wird, am
Besten mit einigen Aufzählungen, was geändert werden soll.
Palandt, 69. Aufl. 2009 §32 Rn 4:
„Die Angabe „Satzungsänderung“ genügt nicht […], andernfalls, wenn sich aus den Umständen eine ausreichende Konkretisierung ergibt […] oder ein Entwurf beigefügt ist“
Anträge die auf der Versammlung beschlossen werden, sind dann
einzuarbeiten, wenn sie eine Mehrheit finden.
Palandt, 69. Aufl. 2009 §32 Rn 4:
„Ihre [die Tagesordnung] Mitteilung in der Einladung muss so genau sein, dass die Mitglieder über die Notwendigkeit einer Teilnahme entscheiden und sich sachgerecht vorbereiten können. […] Der Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ oder „Anträge“ ermöglicht nur Diskussion, aber keine verbindliche Beschlussfassung.“