Fragen zur Mitgliederversammlung

  1. Kann über eine Satzungsänderung abgestimmt werden
    die in der Einladung zur MV nur mit dem Wort
    „Satzungsänderung“ angekündigt wurde?

Grds. ja, es sei denn die Satzung sagt ein anderes. Allein der
Tagesordnungspunkt Satzungsänderung dokumentiert, dass es sich
um was wichtiges handelt (für das üblicherweise auch höhere
Mehrheitsverhältnisse gelten).

Das stimmt so nicht!

Palandt, 68. Aufl. 2009 §32 Rn 4:

„Ihre [die Tagesordnung] Mitteilung in der Einladung muss so genau sein, dass die Mitglieder über die Notwendigkeit einer Teilnahme entscheiden und sich sachgerecht vorbereiten können. […] Der Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ oder „Anträge“ ermöglicht nur Diskussion, aber keine verbindliche Beschlussfassung. […] Die Angabe „Satzungsänderung“ genügt nicht […], andernfalls, wenn sich aus den Umständen eine ausreichende Konkretisierung ergibt […] oder ein Entwurf beigefügt ist.“

vgl. meine Antwort zu:
/t/vereinssatzung–2/5637550/5

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