Es reicht, wenn der TOP in der Einladung genannt wird, am
Besten mit einigen Aufzählungen, was geändert werden soll.
Palandt, 69. Aufl. 2009 §32 Rn 4:
„Die Angabe „Satzungsänderung“ genügt nicht […], andernfalls, wenn sich aus den Umständen eine ausreichende Konkretisierung ergibt […] oder ein Entwurf beigefügt ist“
Anträge die auf der Versammlung beschlossen werden, sind dann
einzuarbeiten, wenn sie eine Mehrheit finden.
Palandt, 69. Aufl. 2009 §32 Rn 4:
„Ihre [die Tagesordnung] Mitteilung in der Einladung muss so genau sein, dass die Mitglieder über die Notwendigkeit einer Teilnahme entscheiden und sich sachgerecht vorbereiten können. […] Der Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ oder „Anträge“ ermöglicht nur Diskussion, aber keine verbindliche Beschlussfassung.“