Vertrag Kündigung Fitness-Studio

Hallo,
folgendes Beispiel:
Frau Mustermann hat im Februar 2009 eine Mitgliedsvereinbarung in einem Fitness-Studio abgeschlossen, laut der Vereinbarung (eine Kopie hat Frau Mustermann erhalten) läuft diese für 12 Monate. Von einer automatischen Verlängerung bzw. von Kündigungsfristen wurde sie weder mündlich noch in der Vereinbarung hingewiesen. Frau Mustermann wohnt 60 km vom Fitness-Studio (dieses ist am Arbeitsort) entfernt und hat festgestellt, dass die Kurszeiten nicht optimal sind und wollte nun den Vertrag nicht weiter verlängern. Vorsorglich hat sie am 28.11.2009 eine schriftliche Kündigung an das Fitness-Studio geschickt mit dem Hinweis zum 28.02.2010 zu kündigen und damit auch die Abbuchungserklärung des Kontos zu widerrufen.
Nun hat sie am 15.01.2010 in ihrer Post eine Kündigungsbestätigung des Studios erhalten (ausgestellt am 15.12.2009, so langsam kann die Post ja eigentlich nicht sein, oder?). Dort steht drin, dass die Kündigung vom 03.12.2009 (Frau Mustermann hatte sie am 28.11.2009 geschrieben und datiert) eingegangen ist und für Februar 2011 bestätigt wird mit Vermerk: laut Vereinbarung: automatische Verlängerung bzw. 3-monatige Kündigungsfrist). Frau Mustermann hat sich daraufhin die Vereinbarung noch einmal angeschaut, dort wird nicht auf diese Inhalte hingewiesen. Ledglich kleingedruckt steht dort: es gilt die Hausordnung sowie die AGBs, die in unseren Geschäftsräumen aushängen. Frau Mustermann hat das Studio seit einem halben Jahr aber nicht mehr aufgesucht, so dass sie nicht die Möglichkeit gehabt hat, diese AGBs anzusehen.
Ist Frau Mustermann im Recht und kann den Vertrag mit Ende Februar 2010 als beendet ansehen oder hat das Studio mit Beendigung im Februar 2011 Recht. Was könnt ihr Frau Mustermann raten?

Hi.

Vorsorglich
hat sie am 28.11.2009 eine schriftliche Kündigung an das
Fitness-Studio geschickt

[…]

Dort steht drin, dass die Kündigung vom 03.12.2009
(Frau Mustermann hatte sie am 28.11.2009 geschrieben und
datiert) eingegangen ist

Also hier muss Fraum Mustermann mal genauer werden. 28.11.09 war ein Samstag, hat sie die Kündigung so eingeschickt, dass diese am 30.11. noch angekommen sein muss? Sprich eingentlich am 28.11. nicht all zu spät auch zur Post gebracht? Denn 3 Tage für ein Brief kann man (theoretisch) gut vorstellen. Wenn das ein Einschreiben war (Einwurfeinschreiben z.B.) lässt sich das Zustelldatum ja auch leicht rausfinden.

Frau Mustermann hat das
Studio seit einem halben Jahr aber nicht mehr aufgesucht, so
dass sie nicht die Möglichkeit gehabt hat, diese AGBs
anzusehen.

Aber beim Unterschreiben, also eigentlich vor dem Unterschreiben, hatte sie die Möglichkeit ja schon oder?

Was könnt ihr Frau
Mustermann raten?

Wenn man nicht beweisen kann, dass die Kündugung am 30.11. beim Fitness-Studio gewesen ist, dann fällt mir nur ein, es auf Kulanz zu versuchen…

Gruß,
Andreas

Hallo!

Ich werfe mal den 30. Mai 2010 in den Ring. Eine automatische Verlängerung um ein ganzes Jahr ist nach Meinung einiger Gerichte nicht zumutbar. Andererseits wird eine Kündigung aber erst mit Zugang wirksam, dh um Fristen einzuhalten, muss die Kündigung rechtzeitig beim Empfänger angekommen sein. Wenn der Empfänger sagt, dass das der 3. Dezember war, müsste man das Gegenteil beweisen.