Kündigung Fitness-Studio, hier Zugang zu AGBs

Guten Morgen,
nochmal zu folgendem Fall:

/t/vertrag-kuendigung-fitness-studio/5670347

Frau Mustermann hat nun ein Schreiben beim Fitness-Studio mit der Bitte um Kulanz und ggf. Beendigung zum Quartalsende abgegeben und dabei festgestellt, dass die AGBs nicht im Studio aushängen bzw. hat sie diese nirgendwo aushängen sehen. Nun die Frage: Müssen den AGBs freizuänglich aushängen oder nur auf Verlangen vorgezeigt werden?

LG und einen schönen Start in die neue Woche

Hallo,

Studio aushängen bzw. hat sie diese nirgendwo aushängen sehen.
Nun die Frage: Müssen den AGBs freizuänglich aushängen oder
nur auf Verlangen vorgezeigt werden?

ein Blick ins Gesetz (§ 305 BGB):
(…)
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1.die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2.der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

Gruß
Christian