seriöse Informationen: Laserpointer >1mW

Hallo,
mal sehen, ob das hier jetzt was wird…
Wo immer das Thema im Internet aufkommt, entwickelt sich oft in kürzester Zeit ein chaotisches Geschreibe ohne konkrete Fakten, oft beleidigen sich die User dabei noch gegenseitig…

Weiß denn vielleicht mal jemand, wie es nun wirklich aussieht mit der rechtlichen Situation bei privatem Besitz und privatem Gebrauch eines solchen green Laserpointer mit einer (angegebenen…) Leistung ab 1mW (im Titel wollte ich kein Sonderzeichen ≥ für größer gleich verwenden)?

Ich habe einiges gefunden zum Thema Verkauf solcher Geräte und zum Thema gewerbliche Verwendung von Lasergeräten, aber wie sieht es aus, wenn man privat für den Eigengebrauch einen solchen Pointer Klasse 3R (1 bis 5mW) oder 3B (z.B. 30 oder 50mW) „importiert“ und dann rein privat verwendet?

Dann interessieren, soweit ich weiß, keine der ganzen oft diskutierten Details mehr (wie Kennzeichnungspflicht, CE-Zeichen, Laserschutzbeauftragter, Bestimmungen irgendwelcher Berufsgenossenschaften, usw.), weil all das nur Handel und gewerblichen Einsatz regelt/betrifft?
Ich habe keine Infos gefunden, wonach es konkret verboten ist, ein solches Gerät privat zu benutzen, privat zu besitzen oder für solche privaten Zwecke in die BRD einzuführen. Mit einer Ausnahme (aber auch da weiß ich nicht, ob das stimmt): An einer Stelle hieß es, speziell für solche kleinen Pointer gäbe es eine eigene Beschränkung auf eine bestimmte Leistung/Laserklasse. Also daß man rein privat ein Lasergerät z.B. der Klasse 3B benutzen darf, aber bei Laserpointern gäbe es ein grundsätzliches Verbot für Geräte ab einschl. Klasse 3R oder 3B.

Ich habe noch nie eine Astro-Führung mitgemacht, bei der der Guide einen Pointer unter 1mW verwendet hat, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß Geräte unter 5mW dafür noch zuverlässig zu gebrauchen sind (bei sauberer, trockener Luft und/oder Gruppen von 10 oder mehr Personen mit entsprechendem Abstand zum Guide).
Also gibt es Bedarf an diesen Dingern und ich kann nicht glauben, daß es in einem Land wie Deutschland keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt…?

danke

Moin,

der Besitz von Lasern ist in Deutschland nicht strafbar.

Der ggf. nicht sachgemäße Umgang mit Lasern >= 1mW kann aber alles mögliche zwischen einer Ordnungswidrigkeit bis hin zu einer Straftat (bspw. §315 StGB) sein und / oder zivilrechtliche Schadensersatz bzw. Schmerzensgeldforderungen nach sich ziehen, und das ganz unabhängig davon ob damit privat oder beruflich herumgefuchtelt wird. Für die genannte Führung am Nachthimmel oder als Zeigegerät irgendwo sonst reicht ein einfacher Laserpointer vollkommen aus - und ansonsten ist nämlich schnell der oben genannte §315 StGB erfüllt, was bis zu 10 Jahre Bau heißen kann. Nicht umsonst wird im professionellen Umfeld der Umgang mit Lasern nur geschultem Personal überlassen, welches a) um die prinzipielle Gefährlichkeit weiß und b) die Eigenschaften des Lasers kennt und einschätzen kann, was gefährlich und was nicht gefährlich ist.

Ich kann nur inständig davor warnen, Laser stärker als Laserpointer draußen einzusetzen.

Gruß,
Ingo

Hi & danke!
Ja, daß man für alles haftbar ist, was man mit dem Ding anstellt, war mir klar. Aber mit den „geschulten“ Personen bei professionellem Einsatz ist es ja auch so eine Sache:
Soweit ich weiß, muß ein Unternehmer, der ein Lasergerät SELBST bedienen will, nur glaubhaft machen können, daß er weiß, wie man damit sicher umgeht? Nur wenn andere als der/die Inhaber mit so einem Gerät arbeiten, ist eine Schulung, Einweisung, Laserschein oder was auch immer erforderlich?

Und zu drinnen/draußen habe ich bislang ja immer genau das Gegenteil gelesen:
In Gebäuden wäre der Gebrauch riskant, da jederzeit spiegelnde Gegenstände in den Lichtstrahl gelangen könnten. Und nur unter freiem Himmel und nach oben gerichtet wäre ein gefahrloser Einsatz möglich…

Und als normales Zeigegerät wäre ein stärkeres Teil natürlich Wahnsinn. Und auch völlig übertrieben, weil da ja nur der Lichtpunkt zu sehen sein muß, nicht aber der Lichtstrahl, wie im Freien.
Wäre natürlich schön, wenn zu dem Zweck etwas ungefährliches erfunden würde…

danke!

So nochmal, so langsam werde ich vielleicht noch selbst zum Experten…
:wink:

Eins scheint mir jetzt sicher:
Solche Pointer zu bestellen, ist eine höchst unsichere Sache geworden und die Zeiten sind vorbei, in denen man als Privatperson unproblematisch aus dem Ausland Laserpointer ab 1 mW bestellen konnte: Rechtslage hin, Rechtslage her, die Behörden haben sich fest das Ziel gesetzt, alle reinkommenden Pointer ab 1 mW aufzuspüren und zu vernichten, und arbeiten daran mit aller erforderlichen Energie.

Ich habe zwar bis heute noch keinen solchen Laserpointer gekauft/bestellt oder in Händen gehabt, aber inzwischen kenne ich persönlich eine Person, die einen Pointer oberhalb dieser Leistungsgrenze bestellt und statt der Ware Post vom Zoll bekommen hat. Und ich habe auf Basis der Info von Ingo von Borstel siehe oben („der Besitz von Lasern ist in Deutschland nicht strafbar“, danke nochmal!) mal per mail und Telefon entsprechende Behörden kontaktiert.

Was ich dabei erfahren habe:
In der ganzen EU ist der Handel mit Pointern ab 1 mW verboten, alle solchen Sendungen kommen also von weiter weg. Die deutschen Frachtzentren und Zollbehörden erhalten regelmäßig Infos über bekannt gewordene Versandhändler, die solche Pointer anbieten. Die Frachtzentren arbeiten mit ihrer zuständigen Zollstelle zusammen mit dem Ziel, alle Sendungen, die Pointer enthalten könnten, an den Zoll zu leiten (ist irgendeine freiwillige Zusammenarbeit wohl). Besonders das Frachtzentrum Frankfurt arbeitet da sehr akribisch, da sich wohl herausgestellt hat, daß die meisten solchen Sendungen aus Fernost und über den Frankfurter Flughafen reinkommen, und sie dort den Löwenanteil aller nach Deutschland eingeführten Pointer abfischen können.
Die Zollstellen öffnen jede Sendung mit Verdacht auf enthaltene Pointer und schicken grundsätzlich alle Pointer (auch wenn sie „sauber“ zu sein scheinen) zur Prüfung an die zuständige Marktüberwachungsbehörde weiter. Die prüfen bei jedem einzelnen Pointer u.a. die Leistung. Erhält eine Zollstelle die Rückmeldung, daß die Leistung eines Pointers nicht unter 1 mW gemessen wurde (wie es mit anderen Beanstandungen aussieht, weiß ich noch nicht), geht automatisch ein Schreiben an den eingetragenen Sendungsempfänger mit der Nachricht, daß das Gerät beschlagnahmt wurde und vernichtet wird.

Weiter bin ich noch nicht, aber ich bleibe dran…
Offensichtlich ist es so, daß es zwar (noch) keine rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen gibt, die Behörden aber trotzdem so handeln nach dem Motto, „die zu schützende Allgemeinheit darf nicht gefährdet sein, nur weil ein zwingend erforderliches Verbot etwas zu spät rechtskräftig wird“ oder so. Also „verboten werden die Dinger sowieso jeden Moment, und daß sie zu gefährlich sind, als daß man sie durchgehen lassen dürfte, wissen wir auch heute schon genau - also müssen wir auch jetzt schon entsprechend handeln“. Offiziell ist das wohl im Interesse des Gemeinwohls so gedacht „eine Behörde darf sich ja auch mal irren und versehentlich eine Ware unbegründet beschlagnahmen, der Empfänger kann ja Widerspruch einlegen“.

Wie gesagt, das interessiert mich schon, denn das Vorgehen scheint ja echt etwas grenzwertig zu sein… Ich melde mich wieder.

So, ich habe noch keine weitere Informationen, habe jetzt aber doch erst nochmal eine Frage:
Welche formalen Voraussetzungen müssen an eine Privatadresse adressierte Sendungen denn erfüllen, die einen einzelnen Laserpointer enthalten (also ziemlich klar als ein Gerät zum privaten, persönlichen Gebrauch einzustufen sind)? Bei Geräten ab 1mW, also der Laserklasse 3R oder 3B zum Beispiel?
Wenn solche Geräte an einen Händler gehen, sind ja Dinge wie CE-Zeichen, Konformitätserklärung, deutsche Bedienungsanleitung, Warnhinweise und was auch immer Vorschrift, aber wie sieht das aus bei Eigentum von Privatpersonen?

Und gibt es da eigentlich eine Unterscheidung zwischen „nur“ Eigentum oder auch Besitz (also ob jemand das Teil neu geschickt bekommt und nie in Händen hatte, oder es in seinem persönlichen Gepäck mitführt)?

danke!