Hallo,
mal sehen, ob das hier jetzt was wird…
Wo immer das Thema im Internet aufkommt, entwickelt sich oft in kürzester Zeit ein chaotisches Geschreibe ohne konkrete Fakten, oft beleidigen sich die User dabei noch gegenseitig…
Weiß denn vielleicht mal jemand, wie es nun wirklich aussieht mit der rechtlichen Situation bei privatem Besitz und privatem Gebrauch eines solchen green Laserpointer mit einer (angegebenen…) Leistung ab 1mW (im Titel wollte ich kein Sonderzeichen ≥ für größer gleich verwenden)?
Ich habe einiges gefunden zum Thema Verkauf solcher Geräte und zum Thema gewerbliche Verwendung von Lasergeräten, aber wie sieht es aus, wenn man privat für den Eigengebrauch einen solchen Pointer Klasse 3R (1 bis 5mW) oder 3B (z.B. 30 oder 50mW) „importiert“ und dann rein privat verwendet?
Dann interessieren, soweit ich weiß, keine der ganzen oft diskutierten Details mehr (wie Kennzeichnungspflicht, CE-Zeichen, Laserschutzbeauftragter, Bestimmungen irgendwelcher Berufsgenossenschaften, usw.), weil all das nur Handel und gewerblichen Einsatz regelt/betrifft?
Ich habe keine Infos gefunden, wonach es konkret verboten ist, ein solches Gerät privat zu benutzen, privat zu besitzen oder für solche privaten Zwecke in die BRD einzuführen. Mit einer Ausnahme (aber auch da weiß ich nicht, ob das stimmt): An einer Stelle hieß es, speziell für solche kleinen Pointer gäbe es eine eigene Beschränkung auf eine bestimmte Leistung/Laserklasse. Also daß man rein privat ein Lasergerät z.B. der Klasse 3B benutzen darf, aber bei Laserpointern gäbe es ein grundsätzliches Verbot für Geräte ab einschl. Klasse 3R oder 3B.
Ich habe noch nie eine Astro-Führung mitgemacht, bei der der Guide einen Pointer unter 1mW verwendet hat, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß Geräte unter 5mW dafür noch zuverlässig zu gebrauchen sind (bei sauberer, trockener Luft und/oder Gruppen von 10 oder mehr Personen mit entsprechendem Abstand zum Guide).
Also gibt es Bedarf an diesen Dingern und ich kann nicht glauben, daß es in einem Land wie Deutschland keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt…?
danke