Auflösung einer Verlobung

Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Jun 2001

Ich habe eine Frage zum Thema Verlobung. Meine Freundin und ich
hatten sich im Frühjahr verlobt. Aus welchen Gründen auch immer ist
unsere Beziehung am Ende und ich will die Beziehung hier auch
beenden. Muß die Auflösung einer Verlobung in irgendeiner Weise
schriftlich erfolgen oder gibt es da formale Regeln? Welche
rechtlichen Konsequenzen kann eine Verlobung eigentlich nach sich
ziehen, wenn sie nicht ausdrücklich aufgelöst würde? Reicht da eine
einseitige Willenserklärung oder müssen wie bei einer Heirat beide
Partner zustimmen? Ich möchte mir auf jeden Fall auch den
Verlobungsring zurückgeben lassen. Ist das zusammen mit der
Bekanntgabe der Auflösung der Verlobung ausreichend, um damit die
Verlobung beendet zu haben? Oder ist das alles rechtlich ziemlich
egal?

Vielen Dank im Voraus für jede erdenkliche Hilfe.

Hagen Mattik

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 44 Minuten 1 hilfreich
    Re: Auflösung einer Verlobung

    Ich habe eine Frage zum Thema Verlobung. Meine Freundin und
    ich
    hatten sich im Frühjahr verlobt. Aus welchen Gründen auch
    immer ist
    unsere Beziehung am Ende und ich will die Beziehung hier auch
    beenden. Muß die Auflösung einer Verlobung in irgendeiner
    Weise
    schriftlich erfolgen oder gibt es da formale Regeln? Welche
    rechtlichen Konsequenzen kann eine Verlobung eigentlich nach
    sich
    ziehen, wenn sie nicht ausdrücklich aufgelöst würde? Reicht da
    eine
    einseitige Willenserklärung oder müssen wie bei einer Heirat
    beide
    Partner zustimmen? Ich möchte mir auf jeden Fall auch den
    Verlobungsring zurückgeben lassen. Ist das zusammen mit der
    Bekanntgabe der Auflösung der Verlobung ausreichend, um damit
    die
    Verlobung beendet zu haben? Oder ist das alles rechtlich
    ziemlich
    egal?
    Hallo Hagen,

    rechtlich egal ist ein Verlöbnis nicht. Durch die Verlobung entsteht ein Verwandtschaftssverhältnis. Die grundlose Entlobung kann sogar Schadenersatzpflicht nach sich ziehen. Hier habe ich Dir eine kurze Darstellung rund um die Verlobung herausgekramt:
    http://www.langlau.de/_zotto/verlobungsblatt/juristb...

    Gruß
    Wolfgang

    • Antwort von nach 48 Minuten 0 hilfreich
      ... da haut was nich hin!

      Hallo, Wolfgang!

      ich bin zwar nicht der eigentliche Fragesteller, hatte aber generell auch ein bisserl Interesse an der Info.

      Leider bringt der von Dir genannte Link nur ein "File Not Found"
      Kennst Du vielleicht noch einen anderen?

      http://www.langlau.de/_zotto/verlobungsblatt/juristb...

      Gruß
      Mathias

        • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
          ...bin nich mal verlobt ;-),nur Interesse.(o.T.)

          ...

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Jetzt funktioniert auch der link

      Oder ist das alles rechtlich ziemlich egal?
      Hallo Hagen,

      rechtlich egal ist ein Verlöbnis nicht. Durch die Verlobung
      entsteht ein Verwandtschaftssverhältnis. Die grundlose
      Entlobung kann sogar Schadenersatzpflicht nach sich ziehen.
      Hier habe ich Dir eine kurze Darstellung rund um die Verlobung
      herausgekramt:
      http://www.langlau.de/_zotto/verlobungsblatt/juristb...

      Gruß
      Wolfgang

  2. Antwort von nach 54 Minuten 1 hilfreich
    Schau doch mal ...

    ... hier rein, vielleicht hilft Dir das ein bißchen weiter:

    http://www.lrz-muenchen.de/~Lars.Lehre/jura/1431.htm

    Ich hoffe für Dich, dass Ihr Beide das vernünftig regeln könnt und es nicht nötig sein wird, weiter in die Rechtsproblematik einzusteigen.

    Viel Glück und
    einen schönen Tag.

    Chicci

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Danke an alle

      Vielen Dank an alle und die Beiträge. Das hilft schon weiter.

      Gruß Hagen

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