Kosten für Erträgnisaufstellung ab 2006

Von: , Frage gestellt am Do, 16. Nov 2006

Hallo liebe Wissenden,

ich habe vor längerer Zeit gelesen, dass aufgrund geänderter Gesetzeslage ab dem Jahr 2006 Erträgnisaufstellungen Bankkunden kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die Citibank verlangt jedoch eine Entgeltung von "mind. 12,- € bzw. nach Aufwand", die zudem jeweils noch anzufordern ist.

Was ist nun richtig bzw. entspricht dem Gesetz; anders gesagt: was ist gängige Praxis, aber nicht rechtens???


Vielen Dank - Grüße
Michael

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kosten für Erträgnisaufstellung ab 2006

    Hi, ich habe vor längerer Zeit gelesen, dass aufgrund geänderter
    Gesetzeslage ab dem Jahr 2006 Erträgnisaufstellungen
    Bankkunden kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen.
    Was du meinst sind Jahresbescheinigungen. Die Citibank verlangt jedoch eine Entgeltung von "mind. 12,- €
    bzw. nach Aufwand", die zudem jeweils noch anzufordern ist.
    Für eine Erträgnisaufstellung, nicht für die Jahresbescheinigung. Letztere müssen die Banken kostenfrei erstellen. Und wenn du nicht grad komplizierte Erträge hast (aus Timbuktu oder weiß der Geier wo), dann reicht die Jahresbescheinigung in der Regel aus, um die Steuererklärung zu machen.

    Gruß
    Nils

    • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Kosten für Erträgnisaufstellung ab 2006

      Hallo,

      für die Jahresbescheinigung müssen die Banken das vorgeschriebene amtliche Muster verwenden.

      Daher beeinhalten die Erträgnisaufstellungen meist mehr und detailliertere Informationen.

      Brauchen tut man weder das eine noch das andere. Alle relevanten Informationen sind auf den Konto- und Depotauszügen, Wertpapierabrechungen und Steuerbescheinigungen enthalten.

      • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Kosten für Erträgnisaufstellung ab 2006

        Hi, Brauchen tut man weder das eine noch das andere. Alle
        relevanten Informationen sind auf den Konto- und
        Depotauszügen, Wertpapierabrechungen und Steuerbescheinigungen
        enthalten.
        Aber eben nicht auf einem Blatt und mit fertig ausgerechneten Summen. Und genau das ist Sinn und Zweck der Jahresbescheinigung.

        Gruß
        Nils

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