Zinsabschlagssteuer für auslandansässige Ausländer
Von: , Frage gestellt am Mi, 27. Aug 2003
Ich bin ein Ausländer der in D nicht mehr wohnt, aber ihr Geld in D noch anliegt.
Da ich ins Ausland umgezogen bin, habe ich (laut der Bank) kein Anspruch mehr auf Freistellungsauftrag, und (immer laut der Bank) muss dann Zinsabschlagssteuer (ZaSt) bezahlen.
Es scheint mir seltsam, daß ausländische Anleger, Steuer in D bezahlen müssen, da in andere EU Länder sie von ZaSt befreit sind.
Hat die Bank wirklich Recht? Bitte Gesetz und § zitieren, damit sie dem Bank zeigen kann.
Kann man die Erstattung der abgeführten Zinsabschlagsteuer beantragen? Und wie/wo?
