Beschenkter sitzt in der USA - Steuer?

Von: , Frage gestellt am Mo, 1. Sep 2003

Liebe Wissenden!

Kürzlich bin ich mit einer Frage konfrontiert worden, bei der ich recht ratlos war?!

Ein Vererber mit Sitz in Deutschland will einem nicht-verwandten Freund in den USA einen nicht ganz unerheblichen Geldbetrag "ganz offiziell" schenken. Er möchte jedoch vorher wissen, wo wieviel Steuer da fällig werden, was da also letzlich für den Freund übrig bleibt.

Der "Beschenkte" ist deutscher Staatsbürger und lebt - mit einer US-Bürgerin verheiratet - in den Staaten. Er bezieht hauptberuflich Einkommen von einem Arbeitgeber in Kanada, für den er Dienstleistungen (wissenschaftliche Zuarbeiten) durchführt, Arbeitsplatz ist aber in den USA.

Wie die Schenkungssteuer in Deutschland prinzipiell berechnet wird,
weiß ich. Jedoch die Frage: Wird die versteuerte Schenkung dann in den USA noch einmal versteuert als Einkommen oder als Schenkung/Erbe?

So weit ich weiß, gibt es ein deutsch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen, kenne jedoch nicht den Inhalt.

Gruß und Danke im Voraus!
Jürgen

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Doppelbesteuerungsabkommen USA Erbschaftssteuer

    Hi,

    Erbschaftssteuer ist nicht gerade mein Steckenpferd, aber DBAs.

    Also es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen speziell zur Erbschaftssteuer zwischen Deutschland und USA.
    Liest man es, so ergeben sich genauere Regelungen zu unbeweglichem Vermögen, betrieblichem Vermögen und zu Beteiligungen an Personengesellschaften. Also passt es nicht sehr gut. So wie ich es verstanden habe, ist für eine normale Schenkung nicht mal eine Anrechnung der US Schenkungsteuer vorgesehen. Das DBA solltest du beim Bundesfinanzministerium finden können.

    Die USA wird die Schenkung auch noch der federal gift tax = Bundesschenkungssteuer unterwerfen. Näheres weiss ich dazu nicht, aber den Begriff könntest du mal googlen (" " nicht vergessen). Die US Steuerbehörden geben recht viele Infos übers Internet bekannt.
    Eine Länderschenkungssteuer würde ich auch noch vermuten, schließlich gibt es derartiges auch bei der Einkommensteuer.

    Ich hoffe, das hilft dir etwas weiter.

    Viele Grüße
    Cirwalda

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re: Doppelbesteuerungsabkommen USA Erbschaftssteue

      Ein Vererber mit Sitz in Deutschland will einem nicht-verwandten Freund in den USA einen nicht ganz unerheblichen Geldbetrag "ganz offiziell" schenken. Er möchte jedoch vorher wissen, wo wieviel Steuer da fällig werden, was da also letzlich für den Freund übrig bleibt.

      Der "Beschenkte" ist deutscher Staatsbürger und lebt - mit einer US-Bürgerin verheiratet - in den Staaten. Er bezieht hauptberuflich Einkommen von einem Arbeitgeber in Kanada, für den er Dienstleistungen (wissenschaftliche Zuarbeiten) durchführt, Arbeitsplatz ist aber in den USA.

      grundsätzlich hat die brd besteuerungsrecht gemäß erbschaftsteuergesetz, da der schenker in deutschland seinen wohnsitz hat. auch das dba weist gemäß artikel 1 deutschland als wohnsitzstaat des schenkers das besteuerungsrecht zu.

      da nur geld verschenkt werden soll, darf die usa gemäß artikel 9 dba hierauf keine schenkungsteuer erheben. (anders wäre es, wenn dem beschekten eine farm in texas geschenkt würde, dann dürfte gemäß artikel 5 auch die usa besteuern).

      dba deutschland-usa s. http://www.lemaitre.de/dba-d/USAErbD00.html

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