Hi,
angenommen folgender hypothetischer Fall: A erbe von Ihrer
Schwester B einen größeren Geldbetrag, angenommen der Betrag
liege über dem Freibetrag für die Erbschaftssteuer. Nun lebe A
seit Jahrzehnten in den USA, sei auch US-Bürgerin, B lebte in
Deutschland, war Deutsche.
Dann unterliegt das der deutschen Erbschaftssteuer, siehe §§ 1,2 ErbStG
http://www.gesetze-im-internet.de/erb…
Muss A in Deutschland Erbschaftssteuer zahlen?
ja
Oder wird eventuell Erbschaftssteuer in den USA fällig (gibt
es die dort überhaupt)?
ich kenne mich nur mit deutschem Steuerrecht aus, aber vielleicht hilft diese Seite weiter
http://www.wf-kanzlei.de/wf-info/arti…
Wie verhielte es sich im umgekehrten Fall, die deutsche B
erbte von der Amerikanerin A?
fürs deutsche Erbschaftssteuerrecht ist das egal, da ein Bezug zu Deutschland egal vom Erblasser/Schenker bzw. Erbe/Beschenkten genügt.
/t/beschenkter-sitzt-in-der-usa-steuer/1679654
http://www.123recht.net/article.asp?a=26807&ccheck=1
/t/erbst-erbe-in-italien-wohnsitz-in-deutschland/328…
http://www.google.com/search?hl=de&client=firefox-a&…
Schöne Grüße
C.