[USt] elektronische Dienstleistung in USA

---- ab hier bitte nur lesen ----
Herr Who hat ein Gewerbe; kein Kleingewerbe. Er arbeitet also „mit Mehrwertsteuer“
Wenn er auf seiner Homepage für Amazon (Sitz in Luxemburg) wirbt, erhält er von Amazon Geld.

Er liefert damit eine elektronische Dienstleistung, die „im Ausland erbracht" ist.
Von der Amazon kommt eine Gutschrift ohne Umsatzsteuer.
Die Leistung entspricht § 3a Abs. 4 Nr. 14
und ist gehört zu den „Im Inland nicht steuerbaren Umsätzen“

Das wurde alles hier bei w-w-w schon ausführlich beschrieben.

---- ab hier beginnt die eigentliche Frage ----
Amazon sitzt in Europa.
Wenn Herr Who nun Werbung für google adsense macht, bekommt er dafür Geld aus USA.
Läuft das dann umsatzsteuermäßig nach dem gleichen Verfahren ab?

Noch eine Frage:
Wo werden diese Umsätze in einer Anlage EÜR (z. B. die für 2005) eingetragen?

Schöne Grüße
JoKu

Servus JoKu,

Läuft das dann umsatzsteuermäßig nach dem gleichen Verfahren
ab?

Ja. Bei sonstigen Leistungen wird in der Regel nur zwischen Inland und Ausland unterschieden. Ausnahmen: Beförderungsleistungen und die „Katalogleistungen“ aus § 3a Abs. 4 UStG, wenn der Empfänger der Leistung kein Unternehmer ist. Bei diesen läuft die Unterscheidung zwischen EU-Ausland und Drittland.

Noch eine Frage:
Wo werden diese Umsätze in einer Anlage EÜR (z. B. die für
2005) eingetragen?

Zeile 5, Feld 103 ist die große Krabbelkiste für alle Einnahmen aus Umsätzen, die nicht in die USt-Verprobung einfließen.

Schöne Grüße

MM

die große Krabbelkiste für alle Einnahmen aus Umsätzen, …

*gg*

Danke für die rasche Antwort!

Schöne Grüße aus Bensheim
Joku