wie müsste er diese
schecks nun steuermäßig behandeln? wie sind die in der
USt-voranmeldung zu behandeln? er würde sie vom gefühl her ins
feld 45 eintragen (nicht steuerbar, leistungsort nicht im
inland).
Zeile 45 ist richtig
erklärung findest du hier:
/t/ust-elektronische-dienstleistung-in-usa/3614780
http://www.bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__3a.html
mfg
Tanima