Ist der Arbeitgeber verpflichtet,
eine Entfernungspauschale zu bezahlen?
Angenommen, auf der Lohnabrechnung ist der einzige
entfernungsabhängige Zuschlag nicht mit ‚Entfernungspauschale‘
sondern anders bezeichnet (z.B. Kilometergeld) - handelt es sich
dann trotzdem um die Entfernungspauschale?
Ist dieses Jahr eine Gesetzesänderung zur Entfernungspauschale
in Kraft getreten? Wenn ja, welche?
(Die Änderung ab 2007 ist bekannt).
Ist der Arbeitgeber verpflichtet,
eine Entfernungspauschale zu bezahlen?
Nein
Angenommen, auf der Lohnabrechnung ist der einzige
entfernungsabhängige Zuschlag nicht mit
‚Entfernungspauschale‘
sondern anders bezeichnet (z.B. Kilometergeld) - handelt
es sich
dann trotzdem um die Entfernungspauschale?
Nein. Es handelt sich um einen Zuschuss zu den Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. „Entfernungspauschale“ wird nicht durch einen Arbeitgeber bezahlt. Wie der bezahlte Betrag behandelt ist (pauschal versteuert und SV-frei oder Teil des Steuer- und SV-Bruttos) ist auf der Abrechnung zu sehen. Was durch den AG pauschal versteuert ist, mindert die ansetzbaren Werbungskosten bei der Veranlagung zur ESt.
Ist dieses Jahr eine Gesetzesänderung zur
Entfernungspauschale
in Kraft getreten?
Nein. Es ist bloß sehr viel über 2007 diskutiert worden.