Hallo,
folgende Situation.
Ein verheiratetes Paar. Die Frau hat ein Kind in die Ehe mitgebracht. Ausserdem haben sie noch zwei gemeinsame Kinder. Alle unter 18 Jahre
Mann arbeitet Vollzeit. Frau auf 400-Euro-Basis.
Steuer wird gemeinsam veranlagt.
Auf dem Einkommenssteuerbescheid wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte u.a. ein Freibetrag für das Kind der Frau abgezogen (3984,-- Euro), daraus ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.
Zu der aus dem zu versteuernden Einkommen berechnete Steuer werden 924,-- Euro addiert (Kindergeld für das am soundsovielten geborene Kind). Es handelt sich um das Kind der Frau. Es werden nur 924,-- Euro addiert, obwohl die Frau das ganze Kindergeld bekommt.
Für die anderen beiden Kinder wird weder etwas addiert noch subtrahiert.
Frage: Es gibt doch irgendeine Regelung, dass bei der Steuerberechnung die für den Steuerzahler vorteilhaftere Methode verwendet wird.
Das ist aber nicht der Fall, wenn einerseits 924,-- Euro mehr Steuern bezahlt werden müssen, und auf der anderen Seite nur 3.984,-- Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Das gibt nämlich bei einem persönlichen Steuersatz von 16% nur eine Ersparnis von 637,44 Euro.
Heisst das, das FA hat sich vertan oder bring ich da was durcheinander?
Danke
Martin